Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Standortbedingte Kündigung - Was tun?

Es ist außerdem umgekehrt. Eine betriebsbedingte Kündigung beinhaltet nicht automatisch eine Abfindung. Während es bei einer personenbedingten meist nur hierüber geht, weil der AG der AN ohne weiteren Rechtsstreit einfach loswerden möchte.

In den heutigen Praxisfällen allerdings, gibt es sehr häufig auch bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung. Weil in vielen Fällen nicht mehr nur die reine Insolvenz der Grund für eine solche Kündigung ist, sondern auch oftmals outsourcing und ähnliches. Und wenn die betroffenen Mitarbeiter dann nicht in einer anderen Abteilung eingesetzt werden können, geht auch das nur mit Abfindung von statten. Sonst sollte ein AN immer auf Wiedereinstellung klagen.
 
Vor der betriebsbedingten Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Ist der hierzu nicht angehört worden, dann kann die Kündigung rechtsunwirksam sein, so viel ich weiß. Ist bei deinem Kündigungsschreiben keine Abschrift der Anhörung dabei, dann fordere sie an. Das Idealste wäre, du erkundigst dich beim Arbeitsgericht oder beauftragst einen Anwalt für Arbeitsrecht. Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft, besitzt du evtl. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung und damit einen Anspruch auf einen Anwalt der Gewerkschaft.

Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer anders einzusetzen oder nach Sozialauswahl mit Abfindung zu kündigen. Siehe hier:

https://www.ifb.de/umstrukturierung...il/shortlink/betriebsbedingte-kuendigung.html

Auf der Ebene hat das bestimmt alles seine "Richtigkeit", das man mich hier versucht hat übers Ohr zu hauen oder den vorgeschriebenen Rechtsweg nicht einhält kann ich mir kaum vorstellen. Ich werde aber dennoch nachhaken denn Kontrolle ist ja bekanntlich besser als Vertrauen... Danke für die hilfreichen Tipps!
 
Es gibt keine standortbedingte Kündigung. Ich denke es handelt sich um einen Betriebsübergang und somit entweder a) um eine betriebsbedingte Kündigung oder b) um eine Änderungskündigung.

a) ist gut für Dich / b)weniger.

Faustregel für eine Abfindung per Aufhebungsvertrag oder per gerichtlichen Vergleich ist ca. ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr des Angstellenverhältnisses. ABER: Es gibt kein Recht auf Abfindung. Daher immer brav auf Wiedereinstellung klagen, da werden die AG meistens spendabel 😉
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
SchweigStillmeinHerz Bildungsgutschein Kündigung Gefühle Beruf 2
E Kündigung - Gesetzliche Frist Beruf 5
S Kündigung- fristlos, wie etc.? Beruf 18

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben