Vor der betriebsbedingten
Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Ist der hierzu nicht angehört worden, dann kann die Kündigung rechtsunwirksam sein, so viel ich weiß. Ist bei deinem Kündigungsschreiben keine Abschrift der Anhörung dabei, dann fordere sie an. Das Idealste wäre, du erkundigst dich beim Arbeitsgericht oder beauftragst einen Anwalt für Arbeitsrecht. Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft, besitzt du evtl. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung und damit einen Anspruch auf einen Anwalt der Gewerkschaft.
Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer anders einzusetzen oder nach Sozialauswahl mit Abfindung zu kündigen. Siehe hier:
https://www.ifb.de/umstrukturierung...il/shortlink/betriebsbedingte-kuendigung.html