Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Standortbedingte Kündigung - Was tun?

Efeuhaim

Mitglied
Hallo liebes Forum,

Ich bin seit gut 10 Jahren bei einem Automobilzulieferer beschäftigt und arbeite dort in der Qualitätssicherung/Warenabnahme. Ich bin gelernte Industriekauffrau und habe verschiedene Weiterbildungen absolviert, unter anderem den Ausbilderschein und den Betriebswirt.

Vor zwei Wochen wurde mir und einigen anderen Kollegen aus meiner Abteilung eine Kündigung vorgelegt, der Grund hierfür ist die Schließung der Abteilung weil unser Unternehmen Ende letzten Jahres von einem Großkonzern aufgekauft worden ist und auch in anderen Abteilungen umstrukturiert wird.... wie immer um Kosten einzusparen.

Ich bin nun 36 Jahre alt und denke das ich auch wieder eine neue Stelle finden werde, deshalb trifft mich das nicht so hart wie es vielleicht sollte, obwohl es mir sehr viel Spass gemacht hat dort zu arbeiten. Ich frage mich nun, ob mir (weil ich ja schon etwas länger als 10 Jahre in dem Unternehmen tätig bin) eine Art Abfindung zusteht und wollte euch nach euren Erfahrungen und Ratschlägen fragen? 🙂

Wenn ja, auf welches Recht kann ich mich im Zweifelsfall berufen oder was würdet ihr tun? Ich will dabei nicht "dreist" erscheinen, weil ich ja noch ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekomme mit welchem ich mich dann wieder bewerben werde.

Danke und einen schönen Start in die Woche wünsche ich euch
 
Auf jeden Fall würde ich den Laden nach 10 Jahren nicht ohne ordentliche Abfindungsregelung hinter mir lassen.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, mal nachfragen wie die Geschichte angedacht ist.

Wenn du die Kündigung erhältst und dort keine Abfindung erwähnt wird, würde ich mit dem Vorgesetzten oder Chef sprechen. Kommt da nichts produktives bei heraus, direkt ankündigen das du während der vier Wöchigen Frist einen Anwalt einschalten wirst und gegen die Kündigung Klage einreichst.
 
Darauf zu vertrauen, dass Arbeitnehmer sich rechtlich nicht wehren und einfach das zulassen, was die Herren da oben festlegen, ist nicht ideal. Denn die Angestellten, die jahrelang in einem Betrieb beschäftigt sind, haben auch Arbeitsrechte. Ich rate den Leuten auch immer, diese Seminare zur Bildung von Betriebsräten wirklich zu besuchen und sie auch vom Arbeitgeber bezahlen zu lassen (vgl. https://www.ifb.de/betriebsrat/ ).
Nur in einem Betriebsrat sind solche Geschichten wie Abfindung und arbeitsrechtliche Angelegenheiten klar strukturiert.
 
Gibt kein Recht auf eine Abfindung.
Nur bei Betriebsbedingter Kündigung ist das Möglich.
Oft pro Jahr ein halbes Monatsgehalt; MEHR NICHT.
 
Die Frist der Kündigungsschutzklage läuft nach 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung ab. Oft gibt es eine Beratungsstelle beim Arbeitsgericht, die kostenlos ist. Dort kann man erfragen, was zu tun ist.
 
Ich danke euch allen für eure Antworten und Anregungen, ich habe mich in der Zwischenzeit selbst mal etwas schlau gemacht und bin dabei auf diese Seite, mitsamt eines interessanten Artikels bzgl. Abfindung, aufmerksam geworden. (Link: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/abfindung/

Ich habe bereits einen Termin mit dem Betriebsrat gemacht, den unsere Firma zum Glück hat und der sich auch sehr viel Zeit für die Mitarbeiter nimmt. Ich werde dort nochmal nachhaken unter welchen Bedingungen ich eine Abfindung fordern kann und falls ja, in welcher Summe. Meine Betriebszugehörigkeit übersteigt die 10 Jahre, daher wäre das ein hübsches Sümmchen das ich mir keinesfalls entgehen lassen möchte, zumal ich nicht weiß welche Zeitspanne ich zu überbrücken bzw. finanziell zu stemmen habe wenn mein Arbeitsverhältnis dann endet und ich nicht sofort eine neue Stelle im Anschluss daran finde.

Naja... abwarten was die Zukunft so bringt, ich bin da mal optimistisch zumal einige meiner Kollegen ebenfalls von einer Abfindung ausgehen. 🙂
 
Vor der betriebsbedingten Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Ist der hierzu nicht angehört worden, dann kann die Kündigung rechtsunwirksam sein, so viel ich weiß. Ist bei deinem Kündigungsschreiben keine Abschrift der Anhörung dabei, dann fordere sie an. Das Idealste wäre, du erkundigst dich beim Arbeitsgericht oder beauftragst einen Anwalt für Arbeitsrecht. Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft, besitzt du evtl. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung und damit einen Anspruch auf einen Anwalt der Gewerkschaft.

Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer anders einzusetzen oder nach Sozialauswahl mit Abfindung zu kündigen. Siehe hier:

https://www.ifb.de/umstrukturierung...il/shortlink/betriebsbedingte-kuendigung.html
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
SchweigStillmeinHerz Bildungsgutschein Kündigung Gefühle Beruf 2
E Kündigung - Gesetzliche Frist Beruf 5
S Kündigung- fristlos, wie etc.? Beruf 18

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben