Standard Life der Airbag der Probleme beim Auslösen hat
Man sollte wissen das dieser Airbag(tarif) zwar ziemlich gut klingt, dass es aber praktisch außerordentlich schwierig ist den Airbag auszulösen. Wer noch nicht zu viel Geld im Airbagtarif versenkt hat sollte sich am besten davon trennen oder versuchen den Vertrag beitragsfrei ruhen zu lassen wenn schon mehr Geld eingezahlt wurde.
Jedem der den Airbag als Sicherheit braucht und von diesem im Ernstfall auch abgesichert sein will kann ich nur dringend raten möglichst umgehend eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Nur weil die staatliche Rentenversicherung die vollständige Erwerbsunfähigkeit anerkannt hat bedeutet dies für Standard Life noch lange nicht, dass ein Akademiker auch berufsunfähig ist!
Nach dem Platzen der Börsenblase hatte Standard Life, wie das Handelsblatt berichtete, 2003 noch stärker als die Konkurrenz mit massiv zusammengeschmolzenen Risikopuffern zu kämpfen, weil ein großer Teil des Vermögens, das für die Auszahlung an die Versicherten bestimmt war, in Aktien angelegt war.
Darauf hin krempelt Standard Life nicht nur sein gesamtes Portfolio um und plante die Demutalisierung sondern entwickelte auch ein besonders effektives System um das Auslösen des sehr teuren Airbags mit Notfall zu verhindern. Man hatte scheinbar nicht damit gerechnet, dass auch Akademiker manchmal schon in den ersten Arbeitsjahren berufsunfähig werden können und das dieses dann durch den Airbag eine Kostenlawine auslöst, wenn man die Ansprüche des Kunden erfüllt. Deshalb entwickelte man bei Standard Life ein besonders effektives System um Ansprüchen der Kunden zu entgehen
Bei Ansprüchen bei denen man davon ausgeht, dass diese unberechtigt sind, schaltet man für Klagen renommierte Anwaltssozietäten ein, die dann meist relativ schnell in der Lage sind die Kundenansprüche abzuwehren. Das ist bei fast allen Versicherern gängige Praxis.
Wenn man bei Standard Life aber befürchtet. dass die Ansprüche berechtigt sind schaltet man junge unbekannte Anwälte ein die auch bereit sind solche Fälle schwierigen Fälle mit geringen Erfolgsaussichten zu übernehmen.
Nur weil die staatliche Rentenversicherung die vollständige Erwerbsunfähigkeit anerkannt hat bedeutet dies für Standard Life noch lange nicht, dass ein Akademiker auch berufsunfähig ist! Wir sehen daher keinen Grund für weiter Gespräche ist dann das letzte was man als letztes von Standard Life hört!
Dann wird eine Schlammschlacht begonnen die haarscharf an Beleidigung und Verleumdung vorbei geht:
Es wird bestritten, dass der Antragsteller alle notwendigen Unterlagen eingereicht hat, man weiß aber nicht welche Unterlagen überhaupt fehlen sollen...
...später zieht man dies Aussage dann kommentarlos wieder zurück!
Mann behauptet der Antragsteller hätte Probleme am Arbeitsplatz gehabt... weiß aber weder welche noch kann man sagen von wem die Informationen stammen...
...natürlich zieht man auch diese Aussagen später kommentarlos zurück!
Natürlich entwickelt man auch später bei den Nachfragen an medizinische Sachverständige ein erstaunliche Kreativität so dass dieser wieder geraume Zeit vergeht.
Mit diesem Spielchen kann man vor sich vor einem überlasteten Zivilgericht viele Jahre vor Zahlungen drücken. Diese effektive Schadensmanagement macht vermutlich selbst die nicht ungeübten Experten der Nürnberger Versicherung neidisch. Und sicher weiß man bei den Verantwortlichen von Standard Life auch nicht was die selbstständigen Anwälte da im Auftrag gegen ein vermutlich sehr üppige Erfolgshonorar tun. Und noch weniger wird man bei Standard Life die Anwälte zu einer solchen Vorgehensweise ermuntert oder diese gar gefordert haben
Und sicherlich hat diese lange Verfahrensdauer nichts damit zu tun haben, dass kranke Menschen, gerade wenn man diese über Jahre noch zusätzlich durch existenzielle finanzielle Problem unter Druck setzt eine erhöhte Selbstmordneigung haben wodurch der teure Airbag nicht ausgelöst würde und Standard Life man nur die viel geringere Todesfallsumme auszahlen muss.
Standard Life bedauert diese überlangen Prozesse natürlich außerordentlich, weil man ja Rückstellungen dafür bilden muss und natürlich alle berechtigten Forderungen der Kunden erfüllt. Selbstverständlichwird Standard Life die Kundenforderungen dann auch erfüllen und sich nicht noch mit den Kosten der Gerichtsvollziehers belasten, wenn sich nach vielen Jahren rausgestellt hat, dass die Forderungen des Kunden doch berechtigt waren und dieser einen nicht mehr angreifbaren rechtsmittelfähigen Titel besitzt!
Aber natürlich macht Standard Life dieses nur im Interesse seiner Kunden und Aktionäre, denn schließlich muss man ja sicher sein dass dass bloß niemand mit unberechtigten Forderungen die Gemeinschaft der Aktionäre schädigt. Und leider darf sich eine Versicherung in Deutschland so verhalten, aber sie muss es nicht tun! Und man kann auch Verträge bei Gesellschaften abschließen die auch im Leistungsfall den Kunden noch als Menschen behandeln und nicht nur als lästigen Kostenverursacher den man so bald wie möglich los werden möchte!