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Städtetrips kurz hintereinander

Fändet ihr es zu stressig, in der zweiten Woche schon mittwochs loszufahren. Was würdet ihr machen?

Und habt ihr euch auf Konzerten schon mal angesteckt?

Du musst doch wissen ob es, für dich, zu stressig ist.
Ich fahre zb im August auf ein Konzert mit 600 km Anfahrt. Ja das ist es mir wert, weil der Künstler und die Kulisse es wert ist. Ich war vor 2 Jahren auch da, es war 20 jähriges an diesem Standort und ich würde es immer wieder tun.

Mit was angesteckt ?
 
Du musst doch wissen ob es, für dich, zu stressig ist.
Ich fahre zb im August auf ein Konzert mit 600 km Anfahrt. Ja das ist es mir wert, weil der Künstler und die Kulisse es wert ist. Ich war vor 2 Jahren auch da, es war 20 jähriges an diesem Standort und ich würde es immer wieder tun.

Mit was angesteckt ?
Ich war letztes Jahr auch auf ein Konzert von ihr das 600 km entfernt war und es hat sich mehr als gelohnt.

Mit Krankheiten.

Wenn man ein Hotel auf deren Internetseite bucht, wie könnte man es stornieren? Bei Booking kann man ja einfach auf stornieren klicken, das wird man auf der direkten Internetseite vom Hotel wohl nicht können oder?

Da steht, dass man es bis zu drei Tage im Vorfeld stornieren kann.
 
Ich war letztes Jahr auch auf ein Konzert von ihr das 600 km entfernt war und es hat sich mehr als gelohnt.

Mit Krankheiten.

Wenn man ein Hotel auf deren Internetseite bucht, wie könnte man es stornieren? Bei Booking kann man ja einfach auf stornieren klicken, das wird man auf der direkten Internetseite vom Hotel wohl nicht können oder?

Da steht, dass man es bis zu drei Tage im Vorfeld stornieren kann.
Per E-Mail oder Anruf kannst Du doch stornieren. Oder nicht?
 
Per E-Mail oder Anruf kannst Du doch stornieren. Oder nicht?
Das sind die AGBs:

Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hotels für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:

a. Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel zugeht.

b. Schadenersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen für die ersten 2 gebuchten Nächte, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel zugeht.

c. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag oder einer Nichtanreise werden für die 1. Nacht 100% und für maximal 2 gebuchte Folgenächte je 80% des Übernachtungspreises berechnet. Bei einer Nichtanreise entfällt der Anspruch auf gebuchte Folgenächte.
 
Das sind die AGBs:

Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hotels für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:

a. Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel zugeht.

b. Schadenersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen für die ersten 2 gebuchten Nächte, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel zugeht.

c. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag oder einer Nichtanreise werden für die 1. Nacht 100% und für maximal 2 gebuchte Folgenächte je 80% des Übernachtungspreises berechnet. Bei einer Nichtanreise entfällt der Anspruch auf gebuchte Folgenächte.
Die vertraglich vereinbarte Zeit muss doch irgendwo stehen. Möglicherweise in den AGB.
Wenn nicht kann man dort auch anrufen und nachfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind die AGBs:

Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme des Hotels für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:

a. Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel zugeht.

b. Schadenersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen für die ersten 2 gebuchten Nächte, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel zugeht.

c. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag oder einer Nichtanreise werden für die 1. Nacht 100% und für maximal 2 gebuchte Folgenächte je 80% des Übernachtungspreises berechnet. Bei einer Nichtanreise entfällt der Anspruch auf gebuchte Folgenächte.
In der Zeit, wo du all das zum Besten gibst und dann auf Antworten wartest, hättest du schon dreimal bei dem Hotel anrufen und nachfragen können.
 

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