Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Staatsanwaltschaft Geldstrafe

  • Starter*in Starter*in Markus667
  • Datum Start Datum Start
M

Markus667

Gast
Ich habe eine Geldstrafe bekommen, das schreiben wurde ende April aufgesetzt, in dem Schreiben stand innerhalb von 3 monaten zu zahlen. Ansonsten wird eine Anklage erhoben Ich überweise es erst heute. Hatte geldprobleme.
Gilt die Zahlung dann noch oder ist es zu spät?
 
Wenn Du Glück hast, erkennen Sie die Zahlung noch an. Die Chancen stehen gut.
Du solltest Dich aber vielleicht per Mail melden.
 
Ich habe eine Geldstrafe bekommen, das schreiben wurde ende April aufgesetzt, in dem Schreiben stand innerhalb von 3 monaten zu zahlen. Ansonsten wird eine Anklage erhoben Ich überweise es erst heute. Hatte geldprobleme.
Gilt die Zahlung dann noch oder ist es zu spät?

Ist das eine "Einstellung" nach § 153a StPO?

Dann würde ich schnell Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.
 
Ich denke da du jetzt gezahlt hast, drücken die ein Auge zu. Behörden sind bei sowas eigentlich relativ entspannt, wenn sie nicht das Gefühl haben ignoriert oder verarscht zu werden.
 
Telefax senden mit Zahlungsbeleg und nicht vergessen Aktenzeichen dazu angeben und zudem mitteilen, dass du wegen unvorhersehbarer akuter Zahlungsprobleme erst jetzt zahlen konntest.
Tipp: Die Frist kann auch immer verlängert werden. Rechtzeitig schreiben hätte direkt geholfen. Die StA kann die Zahlungsfrist nämlich auch verlängern.
 
Drei Monate nach Kenntnisnahme würde doch auf den Punkt passen.
Ich kann mich erinnern das es mal "Erstellungsdatum plus 3 Tage" als Faustregel für die Zustellung hieß.
Und die Zustellung sollte doch hier maßgebend sein, nicht das Erstellungsdatum.

Ich wette das du hier nichts mehr hörst, weil der Geldeingang getätigt wurde bis sie das nächste mal reagieren.
 
Bei Behörden ist es immer so: die Fristen gelten immer nur für die anderen. Wenn die Frist überschritten ist, kann Anklage erhoben werden. Daraus folgt aber nicht, dass sie Anklage erheben müssen. Das würde sie zu etwas verpflichten. Statt dessen können sie die Frist verlängern. Ich denke dass sie das stillschweigend tun und du nichts mehr von ihnen hörst.
 
Ich habe eine Geldstrafe bekommen, das schreiben wurde ende April aufgesetzt, in dem Schreiben stand innerhalb von 3 monaten zu zahlen. Ansonsten wird eine Anklage erhoben Ich überweise es erst heute. Hatte geldprobleme.
Gilt die Zahlung dann noch oder ist es zu spät?
Also eine Staatsanwaltschaft wird nie ein Schreiben aufsetzen und gleichzeitig eine Geldstrafe verhängen und mit Anklage drohen.

Es gibt hier nur 2 Möglichkeiten:

1.) Ein Strafbefehl, gegen den man in 1 oder 2 Wochen (ich kenne die Einspruchsfrist nicht so genau)
dagegen Rechtsmittel einlegen kann, und erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

2.) Es ist bereits Anklage erhoben, die in einer Gerichtsverhandlung endete, und wo ein Richter eine Geldstrafe festgelegt hatte.

Aber wenn die Geldstrafe bereits bezahlt ist, ist die Sache auch erledigt.
Alles andere wäre S t r a f k l a g e v e r b r a u c h !!
 
Staatsanwaltschaften sind total langsam mit der Bearbeitung, die hängen oft bei allem hinterher. Mach dir keine Sorgen wegen ein paar Tagen, in der Regel sind die sehr kulant Hauptsache die bekommen ihre Kohle Zeitnah. (So sind meine Erfahrungen)
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben