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Spurwechselunfall

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 34764
  • Datum Start Datum Start
G

Gelöscht 34764

Gast
Hallo Leute,

vlt. hat jemand Erfahrung von euch damit gemacht.

Folgender Unfallhergang:

Es ist eine zweispurige Straße, ich war auf der linken Spur, die andere Unfallpartei auf der rechten Spur. Ich bin ordnungsgemäß hinter meinem vorderen Fahrzeug mit 50 km/h gefahren, hatte auch Fahrzeuge hinter mir. Die rechte Spur endet ca. 10m nach der Kreuzung. Mitten auf der Kreuzung war ich neben dem rechten Fahrzeug vorbei gefahren jedoch ist dieser mir dann in meine rechte Seite reingefahren. Die komplette rechte Schiebetür wurde eingedrückt und Felgenkratzer am hinteren rechten Rad.

Meine Frage, wer ist an diesem Unfall Schuld? Diejenige die mir doch von rechts reingefahren ist, oder?!

Danke für eure Antwort
 
Für mich hört sich das so an, dass nach der Kreuzung aus zwei Spuren eine wird. Die linke bleibt, die rechte endet 10 Meter nach der Kreuzung.

Die rechts fahrenden haben also das "Problem", sich in die linke Spur einzufädeln, weil ihre Spur schnell endet.

Ohne Jurist zu sein, nehme ich mal stark an, dass man nicht einfach auf die linke Spur in ein fahrendes Fahrzeug reinfahren darf. Der Vergleich ist vielleicht nicht erlaubt, aber ich sehe eine Parallele dazu in der Autobahn. Hier darf man auch nicht einfach nach links ziehen und einen Wagen auf der linken Spur in Bedrängnis bringen.
 
Die Polizei muss sich neutral verhalten.

Einfach bei google einfügen: 50.100036,8.682111

Das Reißverschlussverfahren würde aber gelten wenn sie rechts vor mir wäre, sie war jedoch rechts neben, leicht rechts hinter mir.
 
Natürlich verhält die Polizei sich neutral, dennoch könnte die Polizei was gesagt haben.

Ohne Bilder der beide Fahrzeuge, Bremsspuren und den <schaden an den Fahrzeugen kann hier keiner was sinniges sagen. Und auch wenn das alles gegeben wäre gilt noch immer auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.

Das einzige was du machen kannst ist bei deine Versicherung melden wenn die beide Versicherungen sich nicht in deinem Sinne einigen dann ein Anwalt deines Vertrauen nehmen. Dabei sind ausreichend Bilder vom Unfallort und die Beschädigungen am Fahrzeug vorteilhaft.
 
Die Polizei muss sich neutral verhalten.

Einfach bei google einfügen: 50.100036,8.682111

Das Reißverschlussverfahren würde aber gelten wenn sie rechts vor mir wäre, sie war jedoch rechts neben, leicht rechts hinter mir.

Na ja, weil du Gas gegeben hast? 🙂

Da werdet ihr wohl beide dran zu knabbern haben...
Ich denke da an den § 1 Abs. 2 StVO.

Man muss eben einfädeln lassen.
 

Auf deutschen Autobahnen erlebe ich immer wieder,dass es bei den Deutschen nicht so klappt wie es sollte.
Manchmal frage ich mich ob wir dafür zu blöd oder zu egoistisch sind.

NEIN,man möchte niemanden vorfahren/vor sich einfädeln lassen.


Wäre man in diesem hier geschilderten Fall bereits komplett an dem anderen Fahrzeug vorbei gewesen,
hätte er nicht mehr in die Seite fahren können.

Im Normalfall fährt man nach dem Vorbeifahren vor dem anderen Fahrzeug,wenn nur noch eine Spur
vorhanden ist.
 
Na ja, weil du Gas gegeben hast? 🙂

Da werdet ihr wohl beide dran zu knabbern haben...
Ich denke da an den § 1 Abs. 2 StVO.

Man muss eben einfädeln lassen.

Mir kommt die Sachlage auch etwas egoistisch vor. Der TE gönnte dem rechts fahrenden das einfädeln vor sich, nicht. Und die rechts fahrende war wohl zuerst etwas vor dem TE und dachte deshalb, sie würde vorgelassen werden. Den kurzen Sprint des TE bemerkte sie nicht und war vermutlich dementsprechend erstaunt darüber, dass es plötzlich kracht.

Natürlich schaut man auch nochmal in der sekunde des Spurwechsel und fährt dann nicht einfach.

Ich denke auch, das könnte ne haarige Sache werden. Wenn es hart auf hart kommt wird es auf die Beweislast ankommen. Kann man dem TE nicht nachweisen hier übermäßig gas gegeben zu haben wird es für die Unfallgegnerin schwierig. Denn sie ist letztendlich reingefahren.
 

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