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Sperre vom Arbeitsamt

Ja, sicher, war das nicht "klug".......... er hätte sich krankschreiben lassen können/müssen, das habe ich ihm gestern auch geschrieben. Aber deshalb macht man sich ja dennoch auch ein paar Gedanken, auch wenn der andere nicht korrekt gehandelt hat.. Nun ist es wie es ist und er hat womöglich ein echtes Problem. Ich würde ja auch an seiner Stelle sofort im neuen Jahr zum Arzt gehen, den die Gesamtsituation schildern und sehen was man da noch machen kann....

Was will man da noch groß machen?

Das einzige was mir einfällt mit dem Chef reden.
 
A

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Re: Sperre vom Arbeitsamt
Es muß nicht automatisch eine Sperre geben.
Es kommt auf die Gründe und Form der Kündigung an.

Alles muß man sich von seinem Arbeitgeber nicht bieten lassen,obwohl viele Arbeitgeber der Meinung
sind sie können sich erlauben was sie wollen,weil sie meinen den Arbeitnehmer "in der Hand zu haben",
weil er wegen der Sperre nicht kündigen kann.
Das wird auch gern so gesagt. "Wenn ....,dann werde ich dafür sorgen.,dass es kein AL-Geld gibt."

So läuft es nicht.Auf der Arbeitsagentur arbeiten auch Menschen,obwohl es manchem nicht so
vorkommt.
Ein Gespräch sollte möglich sein.

Es kommt auch drauf an w a r u m man w i e kündigte.

("L.m.a.A ,ich kündige und setze nicht einen Schritt mehr in ihren Laden." Soll es ja auch geben.)

Wenn fristlos gekündigt wurde , man diese Kündigung annahm, bringt eine nachträgliche Krankmeldung
erst Tage später ausgestellt, nach meiner Meinung nichts.
Der Arbeitgeber wird nicht bereit sein Lohnfortzahlung für einen Angestellten
zu zahlen , der bereits kündigte.

Der Arztbesuch hätte unverzüglich,direkt nach der Kündigung stattfinden sollen um sich seinen
"Nervenzusammenbruch" attestieren zu lassen. Erst Tage später ?
Schaden kann es nicht.

Wird man in dem Fall von der Agentur angewiesen vors Arbeitsgericht zu gehen ?
Man hat alles zu tun um seinen Arbeitsplatz zu erhalten / "wieder zu erhalten ." (?)
Will man das ?


Ich meine, es gibt im Fall der Sperre von AlG I das ALG II oder die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Verhungern und obdachlos wird man / die Familie nicht.
 
Da ich unter deinem Beitrag, lieber Gast, kein Danke setzten kann - hier ein Danke!
Nun da er die Kündigung ja nun Weihnachten im Affekt geschrieben hat, gab es noch nicht allzu viel Möglichkeiten einen Arzt zu kontaktieren. Ich denke es wäre eine Möglichkeit bei dem Hausarzt vorstellig zu werden und ihm die ganze Situation zu schildern, der tatsächlich enorme psychische Druck der dort ausgeübt wird, ist ja nunmal Fakt. Es werden so oft Handlungen im Affekt psychisch begründet und ein Stück weit entschuldigt. Einen Versuch wäre es allemal wert, so denke ich. Aber handeln kann eh nur er selber.....

Nachtblume
 

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