Es muß nicht automatisch eine Sperre geben.
Es kommt auf die Gründe und Form der Kündigung an.
Alles muß man sich von seinem Arbeitgeber nicht bieten lassen,obwohl viele Arbeitgeber der Meinung
sind sie können sich erlauben was sie wollen,weil sie meinen den Arbeitnehmer "in der Hand zu haben",
weil er wegen der Sperre nicht kündigen kann.
Das wird auch gern so gesagt. "Wenn ....,dann werde ich dafür sorgen.,dass es kein AL-Geld gibt."
So läuft es nicht.Auf der Arbeitsagentur arbeiten auch Menschen,obwohl es manchem nicht so
vorkommt.
Ein Gespräch sollte möglich sein.
Es kommt auch drauf an w a r u m man w i e kündigte.
("L.m.a.A ,ich kündige und setze nicht einen Schritt mehr in ihren Laden." Soll es ja auch geben.)
Wenn fristlos gekündigt wurde , man diese Kündigung annahm, bringt eine nachträgliche Krankmeldung
erst Tage später ausgestellt, nach meiner Meinung nichts.
Der Arbeitgeber wird nicht bereit sein Lohnfortzahlung für einen Angestellten
zu zahlen , der bereits kündigte.
Der Arztbesuch hätte unverzüglich,direkt nach der Kündigung stattfinden sollen um sich seinen
"Nervenzusammenbruch" attestieren zu lassen. Erst Tage später ?
Schaden kann es nicht.
Wird man in dem Fall von der Agentur angewiesen vors Arbeitsgericht zu gehen ?
Man hat alles zu tun um seinen Arbeitsplatz zu erhalten / "wieder zu erhalten ." (?)
Will man das ?
Ich meine, es gibt im Fall der Sperre von AlG I das ALG II oder die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Verhungern und obdachlos wird man / die Familie nicht.