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Spenderkind?

Ich habe mal einen Bericht gesehen, wo Jugendamtmitarbeiter gesagt haben, dass Patchworkfamilien die Familien sind, wo die größte Gefahr besteht, dass ein Kind mißhandelt oder mißbraucht wird. Hat eben mit der mangelnden biologischen Bindung zu tun. Speziell Männer haben eher wenig Interesse daran, fremden Nachwuchs großzuziehen und dies kann sich schon mal durch Gewalt gegen das Kind äußern. Auch fällt die natürliche Inzesthemmung bei fremden Kindern weg, was in sex. Mißbrauch münden kann.

Es wurde auch durch Studien herausgefunden, dass Männer einen hormonellen Einfluss auf die Entwicklung ihrer biologischen Kinder haben, dass z. B. Mädchen, die mit ihrem Vater aufwachsen, später in die Pubertät kommen und daher weniger anfällig für Teenagerschwangerschaften sind. Auch sind Kinder, die mit biologischem Vater aufwachsen im Durchschnitt intelligenter als Kinder ohne Vater. Hat ebenfalls mit der Entwicklungsgeschwindigkeit zu tun. Die Natur signalisiert vaterlosen Kindern, dass sie sich schneller entwickeln müssen, weil man ja nie weiß, wann die materielle Versorgung ausfällt. Die schnelle Entwicklung geht leider zu Lasten der Intelligenz.

Statistisch bewiesen ist, dass für Kinder die besten Bedingungen in einer traditionellen, biologischen Familie bestehen. Hier einige Links:

Kids with school conduct problems by family type

Abuse of children in stepfamilies

Adolescents expelled from school by family structure

Child Behavioural problems by family structure

Relative Rates of Physical abuse by family structure


 

Hallo Bergkristall000,

schau mal hier: Spenderkind?. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ich persönlich bin dafür, daß Spender - und Adoptivkinder spätestens zur Volljährigkeit über ihren jeweiligen Vater bzw. die Eltern (Adoption) erfahren dürfen was sie wissen wollen - was allerdings keine Unterhalts- Erb- oder andere Rechte einschließt, denn diese Rechte laufen über die Personen, die das Kind adoptiert bzw. per Spende in die Welt gesetzt haben, sie haben sich rechtsgültig dazu verpflichtet, und kommen später aus dieser Pflicht auch nicht heraus. Wer Rechte in Anspruch nehmen will, hat immer auch Pflichten mit dabei, aber für den Spender ist die spätere Inanspruchnahme in Bezug auf Unterhalt etc. imho juristisch ausgeschlossen, so lautet nämlich eine wichtige Klausel im Vertrag zwischen Spender und Samenbank. (Oder sollte so lauten, zwecks rechtlicher Sicherheit.) Das Kind hat dadurch nichts "verloren", denn ohne Spende(r) gäbe es das Kind gar nicht, und es hat ja seine rechtlichen Eltern. Gegen mehr als maximal zwei Elternteile hat auch ein natürlich gezeugtes Kind keinen Anspruch.
 

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