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Sozialleistungsbetrug oder Missverständnis?

legov

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

schwerer Fall von Naivität:

Mein Bruder meldete sich beim Jobcenter aufgrund seiner Arbeitslosigkeit. Parallel kümmerte er sich um einen Job, hat dann auchen einen erhalten (netto bissel über 1000 €). Dem Amt ließ er in Form eines formlosen Schreibens davon wissen bzw. beantragte (formlos) weitere Unterstützung aufgrund seiner hohen Schulden (Kopien waren davon beigelegt). Sofern dies nicht machbar sei, bat er um Rückmeldung bzw. Einstellung der Zahlungen.

Nachdem nach vier Wochen das JC nichts von sich hören ließ, rief er eine Service-Rufnr. an, die auf der Internetseite des JC stand und fragte nach dem Stand der Dinge. Der Mitarbeiter meinte, dass die Vorgänge Zeit brauchen u. er Bescheid bekommt.

Nach ein paar Wochen bekam er einen Brief bzw. ein Formular, da der Bewilligungszeitraum abläuft u. er, soweit er weiter Leistungen beziehen möchte, diesen ausgefüllt zurückschicken müsse. Dieses Schreiben hat mein Bruder entsorgt, da er keine weiteren Leistungen beziehen wollte.

Nun traf vor ein paar Tagen ein Schreiben einer Sachbearbeiterin vom JC bei ihm ein, in welchem stand, dass ihr bekannt geworden ist, dass sich der Leistungszeitraum m. einer Beschäftigung seinerseits überschnitten hätte. Dazu div. Paragraphen u. eine Aussage, ähnlich "Verletzung der Mitwirkungspflicht".

Nun sitzt mein Bruder hier wie ein nasser Pudel u. wir sind beide mit dem Latein am Ende, da er zwar das JC informiert hat, jedoch das Schreiben als einfachen Brief bei der Post abgab u. auch keine Aufzeichnung des Telefonats hat.

Dass dies mehr als naiv ist, weiß er nun.

Wie gehts weiter? Er hat jetzt das "Erklärungsformular" wahrheitsgemäß ausgefüllt u. in einem formlosen Schreiben das aufgeführt, was ich euch hier schrieb.

Summa sumarum hat er Leistungen (Hartz 4) von etwa knapp 4000 € erhalten, während er seinen Job hatte bzw. den hat er ja noch.

Wir sind für jede Antwort bzw. jeden Tipp dankbar, dahingehend, ob er so wie beschrieben Stellung nehmen sollte bzw. was f. Konsequenzen jetzt auf ihn zukommen können.

Er ist in der Beweispflicht, dass er den Brief geschrieben hat, oder?

Wer erfährt jetzt alles von diesem Fall (Jobcenter, Arbeitgeber - die wollten auf dem Formular die Adr. sowie Firmenstempel der Firma, wobei er keinen Stempel hat bzw. auch seinen Chef diesbezügl. ncihts erzählt hat ... Polizei)?

Vielen Dank erstmal ...

legov
 
C

chrismas

Gast
Ihr seid erst einmal gar nicht in der Beweispflicht, weist einfach darauf hin, dass mit Schreiben vom Datum XYZ dein Bruder davon in Kenntnis gesetzt hat, dass er einen Sozialversicherungspflichtigen Job annimmt und er daher seiner Mitwirkungspflicht zu genüge nachgekommen ist.

Erst wenn die Schreiben, dass das Schreiben nicht angekommen sei, ist dein Bruder in der Beweispflicht des Schreibens.

Abgesehen davon, hat dein Bruder keinen Einzelverbindungsnachweis?

Wenn doch, soll er die mal durchschauen und den Eintrag raus suchen, wo er das Jobcenter angerufen hat, denn da wird er sicher doch auch gesagt haben müssen, dass er ein Schreiben abgegeben hatte mit bla bla Inhalt und hiervon musste der Telefonfutzie auch eine Notiz anfertigen für den internen Gebrauch.
 
M

Monarose

Gast
Nun, er hat die 4.000 Euro eingesackt.
Das Missverständnis hätte er doch leicht aufklären können, als die erste Zahlung einging, die er nicht mehr hätte beziehen dürfen.
Er hat das Geld aber einfach genommen, obwohl es ihm nicht zusteht.
Ich finde, dass ist nach so einem Zeitraum Betrug.
 
G

Gast

Gast
@patch: er hat doch die sache aufgeklaert, per brief. betrug kanns nur sein, wenn er etwas falsch darstellt, aber doch nicht, wenn er alles richtig darstellt und nur das amt nicht lesen kann oder keine zeit findet, das schreiben zu lesen.

solange das amt auch nicht anfaengt, seine schreiben zu lesen und zu bearbeiten und fleissig weiter geld schickt, sehe ich auch keine notwendigkeit, das geld jeden monat zurueckzuschicken. bestenfalls koennte man von ihm erwarten, das geld nicht aufzubrauchen und es dann zurueckzuschicken, wenn das amt sein schreiben bearbeitet hat und das geld zurueck haben will.
 

Landkaffee

Urgestein
@patch: er hat doch die sache aufgeklaert, per brief. betrug kanns nur sein, wenn er etwas falsch darstellt, aber doch nicht, wenn er alles richtig darstellt und nur das amt nicht lesen kann oder keine zeit findet, das schreiben zu lesen.

solange das amt auch nicht anfaengt, seine schreiben zu lesen und zu bearbeiten und fleissig weiter geld schickt, sehe ich auch keine notwendigkeit, das geld jeden monat zurueckzuschicken. bestenfalls koennte man von ihm erwarten, das geld nicht aufzubrauchen und es dann zurueckzuschicken, wenn das amt sein schreiben bearbeitet hat und das geld zurueck haben will.
Moment, er hätte auch die Möglichkeit gehabt, das Geld sofort zurück zu überweisen.
 
C

chrismas

Gast
Moment, er hätte auch die Möglichkeit gehabt, das Geld sofort zurück zu überweisen.
Hätte er nicht, denn wenn man Geld einfach so wieder zurück überweist, wird diesem kein Aktenzeichen zugeordnet, womit das Geld dann weiterhin als ausgezahlt gegolten hätte.

Erst mit der Zahlungsaufforderung erhält man ein Kassenzeichen, womit man Zahlungen leisten kann, die dann auch entsprechend zugeordnet werden können.
 
G

Gast

Gast
Moment, er hätte auch die Möglichkeit gehabt, das Geld sofort zurück zu überweisen.
die moeglichkeit haette er vielleicht gehabt - aber wieso sollte er? solang da jeden monat noch geld dazukommt... ich muss doch nicht jemandem, der mir grundlos dinge schickt und dem ich das schon gesagt habe, alles, was er mir schickt einzeln zurueckschicken, ihm alles einzeln hinterhertragen. in einer summe, dann, wenn derjenige das endlich kapiert hat, muss genuegen.

abgesehen davon, wenn da geld ankommt und das amt weiss nicht wieso, mangels kassenzeichen, wie hier schon gesagt, dann muss man sogar damit rechnen, dass die das geld einem wieder zurueckschicken. soll er da mit denen ping-pong spielen?

im uebrgen war doch eigentlich die frage, ob es sich um einen betrug handelt. betrug setzt nun einmal taeuschungsabsicht voraus. davon kann aber nun wirklich nicht sie rede sein, wenn man offen die wahrheit sagt (oder schreibt) und der empfaenger einfach nur den brief nicht liest.
 

nessuno

Aktives Mitglied
Hätte er nicht, denn wenn man Geld einfach so wieder zurück überweist, wird diesem kein Aktenzeichen zugeordnet, womit das Geld dann weiterhin als ausgezahlt gegolten hätte.

Erst mit der Zahlungsaufforderung erhält man ein Kassenzeichen, womit man Zahlungen leisten kann, die dann auch entsprechend zugeordnet werden können.
Hat man als Sozialleistungsempfanger kein Nummer oder ähnliches?
wenn die bei Bezahlungskenmerk dazu geschrieben wird mit ein Zusatz Retour unzerechte Zahlung, ist das sicher zu zu ordnen.

außerdem die Idee das das Amt wegen Schulden, weiter Sozialleistungen bezahlen soll obwohl die einer nicht zugestehen ist echt dreist oder saudumm.
 
G

Gast oha

Gast
Man kann viel erzählen.

Der "oberschlaue" Brief (der klar aussagt,dass man weiß,dass einem das Geld nicht zusteht),kam nicht an ?

Zusätzlich wurde die telefonische Nachfrage/Benachrichtigung beim Servicecenter nicht festgehalten und weitergeleitet ?
(Im Servicecenter weiß man ,was man in solchen Spezial-Fällen zu tun hat. Baumschüler arbeiten dort nicht.)

Entsorgt den neuen Antrag auf Weiterbewilligung , weil man das Geld vom Staat nicht mehr möchte ?
War das eine Abmeldung ?
Die unberechtigt erhaltenen 4.000,-- ausgegeben ?.Weil,.. man hatte in dem Brief ja geschrieben :
Man soll sich vom Amt aus melden wenn es nicht recht ist,dass man das AL - Geld zusätzlich einbehält.
Baumschule ?

Ein Pappenstiel ist das nicht.
Nun hat man sich gemeldet.

Selbstverständlich möchte man von dem Arbeitgeber wissen , wie lange der Bruder bereits dort arbeitet und
was er verdiente. Eine "Firma" hat bestimmt einen Stempel. Es war ja keine Schwarzarbeit.
 
O

OldCat

Gast
Geld erhalten was einem nicht zusteht und ausgeben ist in meinen Augen Betrug.

Wen ich doch weis dieses Geld steht mir nicht zu,kann ich es doch nicht ausgeben weil sich daß Amt geirrt hat.

Bevor es zu Anzeige kommt,was so denke ich passieren wird würde ich
Einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht ins Auge fassen, falls daß Jobcenter eine Strafanzeige stellt.
Geld für einen Anwalt ist ja wohl nicht vorhanden

Lasst Euch beraten.
 

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