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Sorgerecht durch Gericht

Alise

Mitglied
Hallo Forum.
Wenn die Mutter alleinerziehend und mit dem Vater getrennt ist, kann das sein, dass der Vater durch Gericht gemeinsames Sorgerecht kriegt und unter welche Voraussetzungen passiert es?

Danke für die Antworten.
 
Hallo Alise,

wenn die Eltern getrennt waren, dann haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Wenn die Eltern nicht verheiratet waren und die Mutter der gemeinsamen elterlichen Sorge beim Jugendamt nicht zugestimmt hat, dann müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, damit der Vater das - dann sehr wahrscheinlich alleinige - Sorgerecht vom Gericht zugesprochen bekommt.

Gruß
Sisandra
 
Hallo Alise,
soweit ich weiß, hat ein Vater grundsätzlich das Recht, Umgang aber auch Sorgerecht zu bekommen. Lies doch mal ein wenig im Internet, da lässt sich doch alles herausfinden.
Grüße Beat
 
Ich kann nur davon reden, wie es bei einem bekannten gelaufen ist...

da hatte die Mutter das Sorgerecht (waren nicht verheiratet). als es zur Trennung kam bekam Silvio (unser Bekannter) das Sorgerecht zugesprochen, weil die leibliche Mutter die kleine geschlagen hat, Cola und Süßigkeiten zu essen gegeben hat, statt mal was richtigen und die kleine ständig krank war oder im Krankenhaus lag.

Normalerweise wird ja schon versucht, dass die eltern sich so einigen mit dem Sorgerecht...aber in manchen Fällen ist das ja nicht möglich und in anderen Fällen ist es sogar zum Schutz des Kindes wichtig, dass ein elternteil nur das Sorgerecht hat.

Aber am besten du suchst mal ein wenig im Netz...denk das es da einiges zu dem Thema gibt.
 
Man sagt, es gibt einige Änderungen im Gesetz, die ich nicht im Internet gefunden habe: seit 2008 bekommen nicht verheiratete Eltern automatisch das Sorgerecht. Ist das Wahr? (Wenn ich einen Hyperlink dazu finde, dann teile ich hier mit).
 
Es ist wohl so angedacht, dass die unverheirateten Väter dann mehr rechte haben sollen als jetzt. Soweit mir bekannt ist, ist das aber noch kein festes Gesetzt, doch Richter entscheiden immer mehr so. Ich denke in absehbarer zeit wird das auch kommen.
Rückwirkend gilt das dann aber wohl nicht, also für Kinder, die schon geboren sind....

Warum, hättest du denn Probleme damit?
 

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