Befindet er sich noch in Erstausbildung? Oder macht er aktuell gar nichts?
Die Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung zuständig durch Unterhalt für einen jungen Erwachsenen zu sorgen. Das kann natürlich erfolgen, indem man ihn bei sich wohnen lässt oder ihn entsprechend finanziell unterstützt außerhalb des elterlichen Haushalts zu wohnen.
Gilt natürlich nicht, wenn der junge Mann nach Beendigung der Schule erstmal nur chillen will und aktuell weder zur Schule geht noch eine Ausbildung macht.
Die Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung zuständig durch Unterhalt für einen jungen Erwachsenen zu sorgen. Das kann natürlich erfolgen, indem man ihn bei sich wohnen lässt oder ihn entsprechend finanziell unterstützt außerhalb des elterlichen Haushalts zu wohnen.
Gilt natürlich nicht, wenn der junge Mann nach Beendigung der Schule erstmal nur chillen will und aktuell weder zur Schule geht noch eine Ausbildung macht.