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Sorgen um 18 jährigen Sohn.

Befindet er sich noch in Erstausbildung? Oder macht er aktuell gar nichts?

Die Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung zuständig durch Unterhalt für einen jungen Erwachsenen zu sorgen. Das kann natürlich erfolgen, indem man ihn bei sich wohnen lässt oder ihn entsprechend finanziell unterstützt außerhalb des elterlichen Haushalts zu wohnen.

Gilt natürlich nicht, wenn der junge Mann nach Beendigung der Schule erstmal nur chillen will und aktuell weder zur Schule geht noch eine Ausbildung macht.
 
Deine Werte, ich hätt andere
Nein, das ist tatsächlich die Rechtslage.
Prinzipiell ist der volljährige Erwachsene zunächst für seinen eigenen Unterhalt selbst zuständig.

Jungen Erwachsenen wird ein gewisser, allerdings überschaubarer Zeitraum zur Selbstfindung zugestanden, aber prinzipiell müssen sie zielstrebig und erfolgsorientiert (das ist der offizielle Terminus) einer Erstausbildung nachgehen, wenn sie Unterhalt beziehen wollen.
Das darf der Unterhaltsverpflichtete sich sogar nachweisen lassen.

Ob dieser Unterhalt dann mittels Kost und Logis gewährt wird oder ausbezahlt, damit der volljährige Erwachsene eigenständig wohnen kann, liegt im Ermessen des Unterhaltsverpflichteten.

Das bedeutet zum Beispiel, es kann nicht sein, dass unterhaltsverpflichtete Eltern aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil das volljährige Kind sagt, jetzt finanziert mir mal meine eigene Butze, dazu seid ihr verpflichtet...und ich hab auch keine Lust, was dafür zu tun, ich hab "andere Werte".
 
Sie will frei sein!
Sie ist der Meinung das sie ihren Teil erfüllt hat ..
Er ist 18 und somit kann er alleine leben.
So war das bei allen 3 Kindern..
Nicht immer das selbe Schema ,aber ähnlich.

Sie ist jetzt mit ihren Freund frei , keine Verantwortung mehr .
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie will frei sein!
Sie ist der Meinung das sie ihren Teil erfüllt hat ..
Er ist 18 und somit kann er alleine leben.
So war das bei allen 3 Kindern..
Nicht immer das selbe Schema ,aber ähnlich.

Sie ist jetzt mit ihren Freund frei , keine Verantwortung mehr .
Das ist ja echt übel!!

Aber sie wird zahlen müssen. Und sie wird vermutlich keinen oder nur schlechten Kontakt zu ihren drei Kindern haben oder wie sind die ersten zwei damit umgegangen?

Unter den Umständen hat der Junge Anrecht auf Wohnraum und Bürgergeld und ihr Anteil wird bei ihr vom Amt wieder eingefordert.
 

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