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Sonntagsarbeit

Denis604

Neues Mitglied
Hi,
Ich bin 17 und jobbe in einer Autowerkstatt, für Sonntagsarbeit würde ich einen Zuschlag bekommen darf ich das? Bitte nennt mir auch die jeweiligen Paragraphen und Absätze.
 
§ 15 Jugendarbeitsschutzgesetz - Fünf-Tage-Woche
Minderjährige Azubis dürfen laut § 15 JArbSchG nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden freien Tage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. Da für Jugendliche am Sonntag ein Beschäftigungsverbot gilt, bieten sich deshalb entweder der Samstag oder der Montag an. Nach § 16 JArbSchG können zum Beispiel im Handel Jugendliche am Samstag beschäftigt werden. Sie sind an einem anderen Tag der Woche freizustellen. In diesen Fällen ist das Prinzip des arbeitsfreien Wochenendes für Jugendliche durchbrochen.

Azubi-Coach.com - Thema: Das Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG
 

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