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Sonderfall bei der Beantragung von Wohngeld im FSJ

beninnot

Neues Mitglied
Hakuna Matata liebe Ratgeber-Community,


mein Name ist Ben und ich schreibe nun nach langem suchen in diversen Foren meine Frage hier:
Ich wohne seit meinem 16. Lebensjahr nicht mehr zuhause und bekomme auch keinerlei unterstützung von meiner Familie. Ab 1.11.2013 werde ich ein FSJ in der "individuellen schwerbehindertenbetreuung" machen.
Es sieht so aus dass ich immer eine woche dienst haben und dannach eine woche frei.
Die unterkunft wird mir in der dienstwoche gestellt, aber in der freien woche wohne ich in einer wg außerhalb der stadt.( was auch zwingend notwendig ist! ich mache den job freiwillig und sehr gerne, aber nach einer woche tut ein wenig abstand gut und anders bekomme ich es psychisch nicht auf die reihe..) Es sind mit taschengeld und essensgeldauszahlung an die 450 euro im monat, von denen ich aber 320 euro miete für die wg zahlen muss.(die wg ist eine der günstigsten die ich finden konnte) Nun das problem liegt jetzt daran dass ich im monat nicht mit 130 euro+ kigeld (wenn meine mutter mal laune hat es mir zu überweisen) nicht wirklich auskomme. Mir wurde gesagt dass ich wohngeld beantragen kann, nur gibt es da wieder probleme, weil die unterkunft ja eig. gestellt wird, aber halt nicht in der freien woche. Gibt es irgendeine möglichkeit wohngeld oder ähnliches zu beantragen?:confused:



ich habe viel gelesen aber dieser fall war leider noch niergends.

über eine antwort würde ich mich wirklich sehr freuen!


MfG Ben :rolleyes:
 

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