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Sollen wir das dem Gesundheitsamt melden?

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Minimaus1990

Aktives Mitglied
Hallo,
wir waren nach längerer Zeit wieder im Kino. Bevor wir in den Kinosaal gehen konnten, haben wir an einem Snackstand gewartet, der geschlossen war.
Da sahen wir eine Maus, die im Snackstand hin- und herlief. Andere Besucher haben es auch gesehen und Fotos und Videos gemacht. Wir haben ebenfalls ein Foto von der Maus geschossen. Man muss sagen, dass der Snackstand geschlossen war. In einer Großstadt muss man mit Mäusen und Ratten rechnen, aber es war schon im 1. OG, wo der Film lief.
Ein paar Kinobesucher haben es einem Mitarbeiter gesagt, der uns dann in den Kinosaal hineingelassen hat, weil wir direkt dahinter standen. Seine Antwort war, dass er dafür nicht zuständig sei.
Nach dem Film haben wir es einem anderen Mitarbeiter gesagt und dieselbe Antwort erhalten.Ich bin mir unsicher, ob ich es dem Gesundheitsamt melden soll oder nicht. Was würdet ihr machen?
Gut, auf der anderen Seite werden wohl bald auch Videos von der Maus im Internet herumgehen.
 
Normalerweise hat jeder Betrieb, der nur im Entferntesten mit Lebensmitteln zu tun hat, einen dauerhaften Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer.
Und wenn der Betrieb diese dauerhaften Kontrollen nachweisen kann, passiert, bei einer Meldung, überhaupt nichts.
 
Das war Speedy Gonzales, die schnellste Maus von Mexico

Ich freu mich .... Schweinchen Dick und seine Freunde kommen ins Kino
Ernsthaft - melde es dem Kinobetreiber ....
 
Mäuse gibt es in jeder Produktionsstätte, Lager, Spedition, Supermarkt. Wenn du auf dem Land wohnst, hast du sie auch mal im Haus oder der Wohnung oder auch dauerhaft wenn du zb Pferde oder Hühner hast. Das ist nichts schlimmes und man wird auch nicht krank, nur weil mal ne einzelne Maus an einem vorbeiläuft. Der Mäusekot kann Krankheiten übertragen, daher sollte man Lebensmittel, Getreide usw verschliessen und verhindern, dass sich die Tiere vermehren oder ihren Kot und Urin verteilen. Aber du wirst nie eine mausfreie Zone haben, weil Mäuse immer ins Gebäude reinkommen. Du kannst nur verhindern, dass sie sich vermehren und die Lebensmittel anfressen oder verunreinigen.

Was willst du deswegen das Gesundheitsamt einschalten, wegen einer Maus? Dann dürftest du dir auch kein Brot mehr beim Bäcker kaufen oder ins Restaurant gehen.
 
Ich würde es anzeigen beim Ordnungsamt mit Beweisfoto.

Das ist keineswegs "normal" sondern gefährlich.

Einschlägig sind diese Vorschriften:

Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Ordnungswidrigkeitenrecht, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Gute Hygienepraxis (GHP).
 
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