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Soll ich meinen Bruder anzeigen oder nicht?! Wegen Bedrohung mit einer Waffe

  • Starter*in Starter*in Benno911
  • Datum Start Datum Start
Das hast Du gut erkannt.😀
Denn natürlich ist der Hinweis auf "Moral" völlig danneben. Wir bewegen uns hier im Strafgesetzbuch - was aber nun gar nichts mit Moral zu tun hat - und zwar in einem ziemlich schwerwiegenden Fall.
 
Auch diejenigen, die alles für mehr oder weniger eine "Kleiniugkeit" halten ( "Es geht darum, daß ihm die Polizei die Waffe wegnimmt, da unreifer Knabe ) sind gehörig auf dem Holzweg. Es handelt sich bei diesem Delikt um eine räuberische Erpressung. ( 255 StgB ) Strafe ab einem Jahr.
und wo ist hier die bereicherungsabsicht und wo ist der vermoegensnachteil?

ich sehe hier hoechstens eine noetigung (stgb 240), deren strafrahmen nur von geldstrafe bis zu drei jahren freiheitsstrafe reicht.

Wiki schreibt dazu. Zitat:

Das umgangssprachlich verharmlosende „Abziehen“ unter Jugendlichen, bei dem das Opfer dabei durch Gewalt oder Androhung von Gewalt zur Herausgabe von Vermögenswerten (z. B. Kleidungsstücke, Mobiltelefon, Bargeld) gezwungen wird, ist nach der Rechtsprechung räuberische Erpressung. Dagegen würde das Schrifttum dies mangels echter Alternative für das Opfer als Raub auffassen.
da stehts ja: es geht um vermoegenswerte.
 

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