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Zu dem gesetzlichen Betreuer:
Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden.
Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist.
Diese Aufgaben werden vom Betreuungsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Nach § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten in diesen Aufgabenkreisen gerichtlich und außergerichtlich (z.B. in persönlichen Angelegenheiten Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Umgang mit Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Rententrägern, Verwaltung und Verwertung von Vermögen, Beantragung sozialrechtlicher Leistungen, etc.).
Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht einen Jahresbericht übersenden.
Das Gesetz verlangt, dass der Betreuer nur mit den Aufgaben betraut wird, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann. Eine Festlegung der Aufgaben durch das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichts) setzt eine Kenntnis der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen voraus.
Mein Sohn kann sich zur Zeit nicht um Ämter, Krankenkasse o.ä. selber kümmern. Auch nicht um Einteilung seines Geldes.
Hi MaxMix,
OK, dann ist das was anderes.
Ich leide selbst unter PTBS und habe leider mit solchen Organisationen (JWG, Therapeuten/Kliniken) ebenfalls schlechte Erfahrungen sammeln müssen, bis hin zu Missbrauch in beiden Einrichtungen.
Drogen und so sind bei mir nicht mit im Spiel und trotz starker Einschränkungen im Alltag, scheint bei mir der Fall doch anders gelagert als bei deinem Sohn.
Ich bin da etwas zu sehr von mir selbst ausgegangen und als ich das mit dem Betreuer gelesen habe dadurch erst mal aus allen Wolken gefallen.
Sorry!!! ?
Bei mir reicht eine Alltagshilfe als Unterstützung, auch bei Amtsgängen.
Bin da aber sehr selbstbestimmt und kann mit den Themen gut umgehen und durchblicken. 🙂
Auch denke ich, bei deinem Sohn wird es durch die Abhängigkeiten vermutlich ein ganz anderes Thema als bei mir sein, wenn es um Finanzen geht.
Leute mit diesem Problem tendieren ja häufig dazu, übermäßig Geld dafür auszugeben.
Solche Probleme habe ich nicht.
Auf Kliniken und Co lasse ich mich aber ebenfalls nicht mehr ein.
Eine Betreuung wäre für mich der Horror. Ich habe in meinem Umfeld, gerade bei psychisch Verletzten und älteren Menschen schon so häufig mitbekommen, wie die ausgebeutet wurden... 🙁
Aber wenn ihr da einen offenen Menschen habt, umso besser. 🙂
Hmm... Was kann ich dir an Rat geben?
Ich bin vom Alter her ähnlich wie dein Sohn, von zuhause aber unabhängig.
Wurde auch mehrmals über längere Zeit traumatisiert, allerdings im sexuellen Bereich und durch Elternhaus und andere Vertrauenspersonen, Stichwort Gewalt.
Habe dadurch auch ziemliche Einschränkungen im Alltag.
Einfach ist es nicht, aber möglich, so zu leben.
Man muss sich durchbeißen.
Vielleicht hilft es dir dich auszutauschen oder vielleicht kann ich dir aufgrund unserer Distanz in der ein oder anderen Hinsicht helfen, deinen Sohn besser zu verstehen.
Das ist nicht immer leicht, gerade in familiären Beziehungen und mit Generationsunterschied.
So wie du das schilderst, sehe ich einige Probleme von deinem Sohn, die ich auch hab.
Vielleicht hab ich ja auch irgendwelche Lösungsansätze. 🙂
Wenn du dich also austauschen willst: Nur zu. 🙂