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Hallo Silan,
schau mal hier: SGB XIV Kredit?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ich finde es generell ein Problem, den Leuten egal ob Banken oder Vermietern (z.B. wenn eine neue Wohnung gesucht wird) klar zu machen, dass es besonders beim Berufsschadensausgleich um bleibendes Einkommen handelt, welches aus meiner Sicht eher sicherer auch in Zukunft zu bekommen ist, als Arbeitseinkommen. Dazu kommt die Problematik, dass es hier um Gelder geht, die private Hintergründe zeigen, die es frei sein sollte, mitgeteilt zu werden.
Es wäre schon intressant wie andere Betroffene die nach dem OEG anerkannt wurden, damit umgehen.
Bei solchen Fragen kann es auch helfen, mal die KI zu befragen, die spuckt da hin und wieder sinnvolles aus. Vielleicht hilft dir das schon weiter:Hallo ihr lieben da draußen,
ich mache es mal kurz bekomme ich mit dem neuen SBG XIV einen Kredit bei einer Bank? Also sprich ich hatte tatsächlich online nachgefragt... und da hieß es das Sozialleistungenempfänger keinen kredit bekommen. Aber es sind ja entschädigungszahlungen und bei mir unbefristet. Es heißt jetzt nur anders. Habt ihr einen Tipp wie ich mich ausdücken kann?
Ich habe letztes Jahr mit dem alten System (BVG OEG AR)einen Hauskredit erhalten.
Danke im vorraus. Und bitte keine gemeinheiten zu diesem Thema. Jeder ist mal in einer finanziellen Situation da geht es leider nicht anders.
Quelle: ChatGPTEs ist verständlich, dass die Änderungen durch das neue SGB XIV (Sozialgesetzbuch) einige Verwirrung hervorrufen können, besonders in Bezug auf die Kreditvergabe. Hier sind einige Tipps, wie du dich bei der Bank ausdrücken könntest, um deine Situation klar zu kommunizieren:
1. Erläutere die Art der Zahlung: Erkläre, dass du Entschädigungszahlungen erhältst, die durch das neue SGB XIV geregelt sind. Hebe hervor, dass diese Zahlungen unbefristet sind und als eine Art regelmäßiges Einkommen betrachtet werden sollten.
2. Verweise auf die Stabilität deines Einkommens: Betone, dass diese Zahlungen stabil und verlässlich sind, was für die Bank wichtig ist, um deine Rückzahlungsfähigkeit zu beurteilen.
3. Frage nach spezifischen Kriterien: Bitte um Klarstellung, welche spezifischen Kriterien die Bank anwendet, um die Kreditwürdigkeit von Sozialleistungsempfängern zu bewerten. Manchmal haben Banken interne Richtlinien, die anpassbar sind.
4. Betone deinen guten Ruf: Wenn du in der Vergangenheit keine Probleme mit Krediten oder Zahlungen hattest, erwähne dies. Ein guter Schufa-Score oder eine positive Kreditgeschichte können deine Chancen verbessern.
5. Bereite Unterlagen vor: Sei bereit, Nachweise über deine Entschädigungszahlungen, wie z.B. Bescheide oder Kontoauszüge, vorzulegen. Das zeigt der Bank, dass dein Einkommen verlässlich ist.
Ein Beispiel für ein Gespräch könnte so aussehen:
„Ich möchte mich nach einer Kreditmöglichkeit erkundigen. Ich erhalte Entschädigungszahlungen, die durch das neue SGB XIV geregelt sind. Diese Zahlungen sind unbefristet und stabil. Ich habe in der Vergangenheit stets meine finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Könnten Sie mir bitte sagen, wie diese Art von Einkommen in Ihre Kreditwürdigkeitsprüfung einfließt und welche Unterlagen Sie benötigen würden?“
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