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SGB XIV BSA Höhe

Okay, die Vorteile waren mir noch nicht bewusst und ich bin mal in der Praxis gespannt ob es so einfach wird.

Ich habe mal eine ganz allgemeine Frage an die Runde 😉.
Wie sind die Erfahrungen bezüglich der Einstufung des Vergleichseinkommens beziehungsweise Wie wurde bei euch die Einstufung bewilligt. Ich hoffe auf Erfahrungswerte um selbst einen Einblick gewinnen zu können.

Ich hoffe alle hatten ein schönes Weihnachtsfest 🎅🏼mit viel Gesundheit 😊
 
Danke ihr Lieben für eure Wünsche 😊

Kriterien zur Einstufung der jeweiligen Besoldungsgruppe sollen hypothetisch sein, also abbilden

1. was du hättest erreichen können
2. als was du auch vermutlich gearbeitet hättest.

Da eine sich um eine Hypothese handelt, ist diese natürlich individuell und zugleich schwierig diese logisch herzuleiten.

Es gibt eine Vorgehensweise das bereits Erreichte als Grundlage für die Bewertung zu nehmen.
Das ist natürlich ein leichter Weg, aber bildet nicht unbedingt das ab, was hätte erreicht werden können.
Es bildet eher das ab, was mit Schädigung (noch) erreicht wurde.

Und es gibt natürlich große Unterschiede von dem was die Menschen erreicht haben. Manche sind bereits während der Schulausbildung oder nach der Schule arbeitsunfähig geworden, manche innerhalb der Berufsausbildung, wieder andere erst nach vielen Jahren Erwerbsarbeit.
Oder Menschen hätten nachweislich Höheres erreichen können, haben aber viele Jahre in unterqualifizierten Arbeitsfeldern gearbeitet, da die Schädigung nichts anderes zuließ.

Von daher ist es, so glaube ich, schwer dir Ansatzpunkte für deine Einstufung zu geben, da du woanders stehst, als jede andere hier.
Ich würde mir an deiner Stelle eher deinen geplanten Werdegang aufschreiben, so dass du diesen belegen kannst.
Also alles was deine Hypothese durch konkrete Tatsachen belegen kann.

Zum Bsp: Du wolltest schon immer Ärztin werden.
Dann benötigst du das Abitur, allgemein sehr gute Noten für den NC, evtl. eine Begabung für bestimmte Fächer, die besonders wichtig für das Studium der Medizin sind.
Das Abitur und (sehr) gute Noten sprechen auch für den notwendigen Intellekt, der für das Studium notwendig ist.

Du hast diesen Berufswunsch schon durch ein Praktikum im KH während der Schulzeit erprobt.

In deiner Freizeit hast du erste Hilfe Kurse absolviert und ehrenamtlich bei einem Rettungsdienst gearbeitet.

In deiner Familie und im Freundeskreis bist du diejenige die kleine Wunden versorgt.

Du hast dich schon nach Universitäten umgesehen und besucht, bei denen du dir das Studium vorstellen könntest. Und du hast du dich sogar schon für einen Studienplatz und ein Studentenwohnheimplatz in einer bestimmten Stadt beworben.

All diese Kriterien KÖNNTEN hypothetisch für ein geplantes Medizinstudium sprechen. Es ist halt eine Mischung aus dem was bereits an Tatsachen belegbar ist, und dem was logisch daraus resultieren könnte.

Allerdings ist es schon so, dass die Ämter einen relativ roten Faden der praktizierten Karriereplanung/Ausbildung und eindeutige Anhaltspunkte dafür sehen wollen. Eigentlich, so zumindest meine Auffassung, etwas was viele Menschen gar nicht bieten können, Geschädigte dementsprechend noch weniger.

Für Menschen die noch sehr jung waren, und dementsprechend noch nichts belegen können, werden stellvertretend die Eltern oder das direkte soziale Umfeld herangezogen, um zu beurteilen was wohl aus der geschädigten Person hätte werden können. Das bevorteilt natürlich Menschen aus gut situierten und gebildeten Haushalten.

Euch auch einen guten Rutsch 🎈 und ein gesundes Jahr 2026!
Liebe Grüße
Höhnchen
 
Kriterien zur Einstufung der jeweiligen Besoldungsgruppe sollen hypothetisch sein,

Der vermutete Abschluss wird nur herangezogen, wenn die Schädigung vor Beginn der Berufsausbildung war. Bei allen anderen wird der erreichte Abschluss vor Schädigung herangezogen. Zwar sollen evtl. Aufstiege mitberückichtigt werden, allerdings soweit ich es verstanden habe, müsste dies nachgewiesen sein.

Oder Menschen hätten nachweislich Höheres erreichen können, haben aber viele Jahre in unterqualifizierten Arbeitsfeldern gearbeitet, da die Schädigung nichts anderes zuließ.

Problem ist hier, es darzulegen, dass Schädigungsbedingt nichts anderes möglich war.
Dann benötigst du das Abitur, allgemein sehr gute Noten für den NC, evtl. eine Begabung für bestimmte Fächer, die besonders wichtig für das Studium der Medizin sind.
Das Abitur und (sehr) gute Noten sprechen auch für den notwendigen Intellekt, der für das Studium notwendig ist

Problem ist nur, dass bei einer Schädigung im Familienkreis, teilweise wegen der Schädigung gar keine Abitur gemacht werden darf o.ä.. Häufig wird glaube ich nicht gesehen, dass auch wenn keine kognitiven Beeinträchtigung durch die Schädigung waren, die psychischen Beeinträchtigung nicht selten das Selbstvertrauen zerstört haben. Der vermutete Abschluss, soll anhand der Fähigkeiten und Veranlagungen festgestellt werden. Wie Höhnchen schreibt, am besten mit konkreten Tatsachen belegen, dass du entsprechende Fähigkeiten und Veranlagungen hattest, je nachdem welchen Abschluss du angestrebt hast.


Wünsch euch auch einen gutes neues Jahr.
 

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