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SGB XIV BSA Höhe

Danke für die vielen Erfahrungen.
Ich habe mal noch eine weitere Frage , in Bezug auf den Bearbeitungsvorgang des BSA. Wisst ihr zu welchem Zeitpunkt der Bearbeitung, die Rentenversicherung angefragt wurde ?
Bei mir wurden während des Anerkennungsverfahrens bereits Zeugnisse und Schweigepflichtentbindungen aller Sozialversicherungsträger angefordert. Das war knapp ein Jahr vorher. Damals hatte ich absolut keine Idee wozu diese wichtig sein sollen. Allenfalls dachte ich mir, sie seinen dafür relevant zu überprüfen, ob meine Schädigung meine Leistungen beeinträchtigt hätten, quasi als Beleg dafür, dass meine Schädigungen sich in allen, auch schulischen und beruflichen Bereichen, auswirkten.
Zur Überprüfung des BSA musste ich dann nach Anerkennung einen Fragebogen zu meinem beruflichen Werdegang ausfüllen, und vor allem belegen wie und in welcher Höhe ich mich seit Antragstellung finanziert habe.
Nach Einreichung der letzten Papiere dauerte es dann nur wenige Wochen bis zur Bewilligung des BSAs.

Zum Thema Krankenversicherung:
Da ich EU Rente beziehe, wird meine KV darüber finanziert. Ich denke aber auch, dass der BSA nichts mit der KV direkt zu tun hat. Heißt, weder sind die Abzüge quasi als Ausgleich für KV Beiträge gedacht, wenn jemand nicht KV versichert ist, noch sind sie irgendwie inkludiert. Wird insofern evtl. auf eine Selbstfinanzierung hinauslaufen. Aber: Da ich mit dem Thema nichts zu tun habe ist dies nur meine Vermutung.

Übrigens habt ihr mal den Bruttobetrag eures Vergleichseinkommens in einen Gehaltsrechner eingegeben? Dort kann man sehen, dass die Nettobeträge der Gehaltsempfänger*innen höher sind, als das Nettovergleichseinkommen. Insofern sind die Abzüge beim BSA höher, als bei jemanden der tatsächlich Gehalt bezieht. Das fand ich interessant.
 
Übrigens habt ihr mal den Bruttobetrag eures Vergleichseinkommens in einen Gehaltsrechner eingegeben? Dort kann man sehen, dass die Nettobeträge der Gehaltsempfänger*innen höher sind, als das Nettovergleichseinkommen. Insofern sind die Abzüge beim BSA höher, als bei jemanden der tatsächlich Gehalt bezieht. Das fand ich interessant.

Wenn du noch bedenkst, dass die Einkommensteuer, da z.B. ein Teil der EU-Rente steuerfrei ist und u.a. noch der Behindertenpauschbetrag abgezogen werden könnte, wird die Differenz entsprechend größer.
Wenn allerdings bedacht wird, dass der Gestetzgeber im SGB XIV Entwurf, für alle nur das Durchschnittgehalt (liegt unter A 7) gewähren wollte, wäre die Differenz um einiges höher. Die angeblichen "Es gibt keine Verschlechterungen" wären dann bei Hochschulabschluss paar Tausend € im Monat gewesen. Dadurch waren alle glücklich, nachdem der BSA ähnlich wie davor mit 5 Vergleichseinkommen geblieben ist.
 
Hallo liebe Mürbeteig,
ich hoffe du liest hier noch mit.
Zunächst wie geht es dir? Ich hoffe mindestens erträglich.
Da ich nochmal in diesem Thread gelesen habe, musste ich wieder an dich denken, insbesondere deswegen, weil ich den Eindruck hatte, dass dir der BSA zu Unrecht verweigert wird.
Hast du den Überprüfungsantrag gestellt?
Ich hoffe sehr, obwohl es natürlich Kraft kostet und diese zur Verfügung stehen muss.
Ich hoffe dich mit dem Post zu erreichen und motivieren zu können.
Wenn du magst schreib uns deinen Stand der Dinge.
Viele liebe Grüße
Höhnchen
 
Hallo liebe Mürbeteig,
ich hoffe du liest hier noch mit.
Zunächst wie geht es dir? Ich hoffe mindestens erträglich.
Da ich nochmal in diesem Thread gelesen habe, musste ich wieder an dich denken, insbesondere deswegen, weil ich den Eindruck hatte, dass dir der BSA zu Unrecht verweigert wird.
Hast du den Überprüfungsantrag gestellt?
Ich hoffe sehr, obwohl es natürlich Kraft kostet und diese zur Verfügung stehen muss.
Ich hoffe dich mit dem Post zu erreichen und motivieren zu können.
Wenn du magst schreib uns deinen Stand der Dinge.
Viele liebe Grüße
Höhnchen
Hallo Höhnchen,
wie lustig, ich habe gerade gestern wieder zugeschaltet und versuche alle neuen Einträge nachzulesen.
Boah- super lieb, dass du dich nach mir erkundigst 🙂
Bei mir solala nd bei dir?
Melde mich morgen nochmal ausführlich...
 
Hallo zusammen und ein herzliches Willkommen an alle Neuzugänge 🙂

Wie ich lese, scheint der BSA weiterhin für viel Verunsicherung und Probleme zu sorgen.
Ich habe mich das letzte Jahr versucht auf meine Therapien zu konzentrieren und hatte keine Kraft alleine gegen meine Ablehnung des BSA zu kämpfen.
Ihr habt mich ja ermutigt diesen Überprüfungsantrag zu stellen, aber irgendwie war mir das alles zu viel.

Kurz nochmal zu meine Situation:
seit 2015 Anerkennung OEG + rückwirkende Anerkennung der bbB
2017 Antrag auf BSA : wurde mehrfach abgelehnt, da ich erst meine stationäre Intervalltherapie beenden soll und erst dann geprüft werden kann ob berufliche Reha möglich ist

Bin seit 2015 arbeitsunfähig und in meinen letzten Entlassbriefe 2025 steht immer noch, dass ich arbeitsunfähig bin.

Nach langer langer Suche habe ich nun endlich eine Anwältin gefunden und ihr kurz meinen Fall geschildert.
Sie meinte, die Problematik mit dem § Reha vor Rente ist bekannt.

Das Amt sei verpflichtet eine Art Rehaplan vorzulegen. Ob es reicht zu sagen, machen Sie erst Ihre Therapie zu Ende...?
Also es wird echt interessant, könnte nämlich sein, dass das Amt an mehreren Stellen nicht ordentlich geprüft und gehandelt hat.

Ich werde euch auf jeden Fall berichten, wie es weitergeht und ob wirklich ein Überprüfungsantrag gestellt werden muss. Vielleicht habe ich schon wieder ein Jahr verloren, vielleicht aber auch nicht.

Schönes Wochenende!
 
Hallo mürbeteig,

ich meine in irgendeinen Urteil gelesen zu haben, dass, wie deine Anwältin sagt, zwar Reha vor Rente sein soll, allerdings eben das Amt auch genaue Angaben zur Reha machen muss. Ich schätze mit irgendwann im Leben könnte eine Reha zumutbar oder erfolgsversprechend sein, wird da nicht reichen. Vielleicht kann ja auch der BSA mit Hilfe der Anwältin erneut beantragt werden und sollte sich hier herausstellen, dass die Voraussetzung schon länger bestanden haben und das Amt fehlerhaft abgelehnt hat, dann der BSA rückwirkend ggf. über Überprüfungsantrag oder ggf. wegen Fehler wonach, Rückwirkend nach dem SGB X berichtigt werden kann oder muss.
Ich hoffe das deine Anwältin dir dabei hilft.
 
Hallo Mürbeteig,

ist ja witzig, dass du genau zu dem Zeitpunkt hier wieder rein schaust, zu dem ich mich wieder an dich erinnerte. 😁 Ich hoffe deine Intervall-Therapie stabilisiert dich. Ich habe vor einigen Jahren ebenfalls Intervall-Therapie gemacht. Mir hat es damals gut getan, auch wenn natürlich die Erkrankung nicht heilt.

So wie mir scheint, ist dein Problem, dass du nicht in die RV eingezahlt hast, und sie dir deshalb auch keine EU bescheinigen können. Ist das richtig? Das läuft bei anderen von daher einfacher.
Dennoch bist du ja schon seit 10 Jahren EU, wie du schreibst. Das würde ich mir versuchen ärztlich, neben deinen Intervalltherapie-Arztberichten bescheinigen lassen. Meine Psychiaterin attestierte mir dies z. B. schon lange vor meiner Berentung.

Damit würde ich zum VA gehen und (so wie @logig schreibt):

1. einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) und gleichzeitig zur Sicherheit
2. einen Neuantrag stellen.
3. bei Ablehnung oder sogar schon parallel erfragen, wie es mit deinem Rehaplan ausschaut und sie deiner Auffassung nach ihren Aufgaben zu deinen Lasten nicht nachkommen...

Also das Amt ins Handeln bringen.

Vielleicht kannst du ja kurz mit der Anwältin*in klären, wie sie vorgehen möchte, und dann schon selbst aktiv werden - z. B. den Antrag formlos mit der Erklärung stellen, die Begründung erfolgt über deine neue Anwält*in, so dass das Amt noch diesen Monat den Antrag erhält? Dann würde der November bereits zählen...

Überdies wäre es gut, du würdest schon mal Zeugnisse, Ausbildungsnachweise etc heraussuchen. Die wirst du zum Nachweis über deinen angestrebten Beruf benötigen und somit für deine Einstufung in eine Besoldungsklasse.

Ich hoffe, wir können dich motivieren und Mut machen. Es lohnt sich!

Sei gegrüßt ,
Höhnchen
 
Hallo und vielen lieben Dank!
Ja, ihr motiviert mich total 🙂

Nach wie vor etwas schwierig, die Sache genau einzuschätzen. Daher habe ich mir ja nun juristische Unterstützung geholt. Die Anwältin hat erstmal direkt Akteneinsicht angefordert.
Leider weiß ich nicht genau ob und was meine Therapeutin und Psychiaterin dem Versorgungsamt mitgeteilt haben.
Das versuche ich noch rauszubekommen, sollte aber auch in der Akte stehen.

Genau- ich habe nie rentenversicherungspflichtig gearbeitet... da wär einiges sicher einfacher verlaufen. Trotzdem bin ich belegbar seit 2015 erwerbsunfähig.
Laut eines Gutachtens von 2019 stehe ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt bereits seit 2012 nicht zur Verfügung. Und die besondere berufliche Betroffenheit ist ja auch rückwirkend seit 2015 anerkannt.
Zumindest sollte klar gewesen sein, dass eine Tätigkeit in meinem angestrebten Beruf nicht möglich sein wird - auch nicht nach weiteren 20 Jahren Therapie.

Es bleibt spannend. Meine Anwältin sol sich erstmal einen Überblick verschaffen.
 
@Höhnchen
Das mit der Stabilität ist immer noch eine fragile Sache, aber unterm Strich habe ich schon den Eindruck, dass die intensive Intervalltherapie mich etwas handlungsfähiger macht. Es hilft mir mich besser zu verstehen und die Situation zu akzeptieren. Leider kommen aber auch neue Belastungen dazu.

Hast du deine Intervalltherapie vor oder nach Anerkennung des BSA gemacht? Bei dir ging das mir der Bewilligung des BSA doch recht flott, oder wie war das?

Liebe Grüße
 

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