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Sexuelle Belästigung - ja oder nein? Und wie vorgehen?

Da ich ja erst eine Infoveranstaltung dazu hatte: Jede Person muss an dieser Stelle für sich selber im ersten Schritt definieren wo sie sich sexuell Belästigt fühlt. Und ja, auch was der Chef hier macht ist eine Grenzüberschreitung in diese Richtung, wenn sich andere davon belästigt fühlen. Die Tipps mit den Beratungsstellen finde ich schonmal sehr gut.
Ich würde mir anhand einiger Antworten wünschen, dass speziell einige Männer sich mal mehr mit dem Thema beschäftigen würden....
 
Hallo Mipft,

Es ist toll, dass Du der Kollegin in dieser schwierigen Situation so zur Seite stehst!
Da die Belästigung vom Geschäftsführer ausgeht, vermute ich, dass er mit echten Konsequenzen seiner Taten wohl leider nicht rechnen muss. Allerdings kann sie dann auch nichts verlieren.
Hat sie sich denn schon mal getraut ihm klar zu sagen, dass sie dieses Verhalten nicht möchte?
Auf jeden Fall würde ich die WhatsApp-Nachrichten nicht löschen, sondern speichern, für den Fall, dass sie sie später mal als Beweis braucht, zum Beispiel in einer Kündigungsschutzklage.
Bei der zuvor genannten Beratungsstelle kommt hoffentlich noch mehr raus.
Hältst Du uns bitte auf dem Laufenden?

Zu diesem Thema:

Na ist er denn übergriffig gewesen?

Der Geschäftsführer verhält sich übergriffig, weil er ungefragt und unerwünscht Liebesbekundungen an seine Angestellte verschickt. Und er hört damit noch nicht mal auf, nachdem sie ihn bei WA geblockt hat.
Für alle, die das nicht für problematisch halten: versetzt euch mal in diese Situation. Jeden Tag die Anspannung, was schreibt oder sagt der Chef wieder. Und wie kann oder muss ich reagieren, damit mein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist.
Die meisten werden sich in dieser Situation wohl einen neuen Job suchen müssen um dem zu entgehen, und sind somit doppelt bestraft.
 
Eine sexuelle Belästigung nach dem Strafgesetzbuch ist nur dann strafbar, wenn eine körperliche Berührung stattgefunden hat

Das stimmt nur zum Teil. Gerichte haben auch Bemerkungen oder das auffällige Lesen einer entsprechenden Zeitschrift oder entsprechendes hinsetzen so bewertet, ist eben Richterrecht.

Hier in dem Fall ist es vermutlich "Stalking". Da hat die Kollegin als Frau sehr gute Karten, das dies ernst genommen wird. Das hätte mehr Erfolg, vor allem wenn er sich eine andere Nummer zulegt.
 

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