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Selbstständig machen / Jobcenter

aufgabenlos

Mitglied
Hallo,

ich hatte letztens geschrieben, dass ich gekündigt worden bin. Theoretisch müsste ich mich morgen beim Jobcenter melden, aber ich habe absolut keine Lust auf diesen Laden. Ich will mich selbstständig machen. Nach dem ganzen Frust im Job (und im Jobcenter) besser heute als morgen.

Muss ich mich überhaupt noch beim Jobcenter melden, wenn ich mich selbstständig mache?

Es geht mir hier explizit nicht um Selbstständigkeit an und für sich. Es geht mir hier NUR um das Jobcenter. Rücklagen etc. sind da.

Grüße
 
Keine Ahnung, aber wenn du keine Kohle von denen brauchst, Förderung z. B. oder Lebensunterhalt, musst du dich auch nicht dort melden...

Den Gewerbeschein gibts ja woanders...

Skeptisch macht mich lediglich, dass sie dir aus allem und nachhaltig einen Strick versuchen zu drehen, die nette Behörde, womöglich schicken sie dir noch eine Rechnung für erhaltene Leistungen (falls) oder irgendwas anderes Fieses...🙄
 
Skeptisch macht mich lediglich, dass sie dir aus allem und nachhaltig einen Strick versuchen zu drehen, die nette Behörde, womöglich schicken sie dir noch eine Rechnung für erhaltene Leistungen (falls) oder irgendwas anderes Fieses...🙄
Eben das... unangenehme Gesellen.

Wenn du es ohne Unterstützung in die Selbstständigkeit schaffst brauchst du dich beim JobCenter nicht zu melden. Reichen deine Rücklagen denn auch für Krankenversicherung etc aus?

Die Arbeitsagentur hat da Angebote, die interessant sein könnten. Guck mal hier:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/existenzgruendung
Ich will meine Fixkosten minimieren und meine Krankenversicherungsbeiträge auf jeden Fall mit einem Minijob sicherstellen. Die restliche Zeit wird mit eigener Arbeit verbracht.

Leistungen der Arbeisagentur kommen für mich nicht in Frage. Für mich wäre das Jobcenter zuständig und die waren bisher nicht willig, mich irgendwie sinnvoll zu unterstützen. Die wollen mich einfach nur loswerden und in einen Hilfsjob stecken. Hauptsache weg. Deswegen will ich da gar nicht erst hin. Die versuchen mir sowieso nur alles auszureden und sagen mir, dass ich das nicht hinbekomme... Saftladen.
 
Solltest du innerhalb der letzten 2 Jahre insgesamt 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, dann ist die Arbeitsagentur für dich zuständig falls du die Unterstützung annehmen willst. Schau mal:

Damit ein Versicherungspflichtv
erhältnis auf Antrag begründet werden kann,
muss eine der
folgenden
Voraussetzungen
(Vorversicherungszeit)
erfüllt sein:

Innerhalb der letzten 2
Jahre
vor Aufnahme der
selbständigen
Tätigkeit
, Au
slandsbe-
schäftigung,
Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung
muss
die antragste
llende Per-
son
mindestens 12 Monate in eine
m Versicherungspflichtverhältnis
gesta
nden haben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes versiche
rungspflichti-
ges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob einzelne Beschäftigungen lediglich
zu-
sammengerechnet
werden.
Wurde
das Beschäftigungsverhältnis unter
brochen
, kann
die Zeit der Unterbrechung nicht berücksichtigt werden.
Ein Versich
erungspflichtver-
hältnis liegt auch vor, wenn Zeiten der Antragspflichtversicherung
nachgewiesen
we
rden.

Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn unmittelbar
vor der Aufnahme der
selbstän-
digen
Tätigkeit
, Auslandsbeschäftigung,
Elternzeit oder beruflichen Bildung die an-
tragstellende Person einen Anspruch auf eine Ent
geltersatzleistung nach dem
SGB
III hatte (z.B. Arbeitslosengeld I, nicht jedoch Arbeitslosengeld II).
Ob die Lei
s-
tung tatsächlich bezogen wurde, spielt in diesem Zusammenhang keine Rol
le.
Unmittelbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Zeitraum vor der Aufnahme der
Tätigkeit, die zum Versicherungspflichtver
hältnis auf Antrag
berechtigt, nicht mehr als
ein Monat
beträgt
.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai392135.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI392138

Falls das für dich nicht in Frage kommt, dann musst du halt so vorgehen, wie du beschrieben hast.

Ich wünsche dir in jedem Fall viel Erfolg. 🙂
 

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