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Schwerbehinderung

JaneDoe

Aktives Mitglied
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier im richtigen Unterforum bin?

Meinem Antrag auf Schwerbehinderung ist im Juli stattgegeben worden. 50 % unbefristet.

Da mein Ex vor Gericht wg. der Unterhaltsauseinandersetzung anzweifelt, daß ich arbeitsunfähig bin (obwohl ich schon seit vielen Jahren krank bin), hetzt er mir durch das Gericht jetzt schon das zweite Mal innerhalb von einem Jahr den Gutachter auf den Hals.
Jetzt soll dieser zu seinem Gutachten von vor fast einem Jahr ein Ergänzungsgutachten erstellen, weil ich einen Super-Minijob als Putzfrau habe (den ich mit ach und krach hinbekomme) und mein Ex jetzt meint, daraus könne man ersehen, daß ich gesund sei.

Kann der Gutachter jetzt, trotz der Schwerbehinderung, sein voriges Gutachten wegen der paar Putzstunden völlig revidieren?

Bevor jetzt die 'männlichen' Aufschreie wegen Unterhaltsabzocke kommen: Mein Ex ist Privatier und könnte meinen Unterhalt aus der Portokasse zahlen.

Hoffentlich kann mir einer von Euch etwas dazu schreiben. Ich habe nämlich schreckliche Angst vor dem erneuten Gutachtertermin.

LG
JaneD.
 
hallo janedoe,

ich glaube nicht, dass deswegen das gutachten gäntlich abgeändert werden kann. wegen ein paar stunden putzen bist ja noch nicht vollständig arbeitsfähig. allerdings könnte es vielleicht sein, dass du im ergänzungsgutachten zumindest als teilweise erwerbsfähig eingestuft wirst.
wenn dein ex jedoch ausreichend kohle hat, sollte das den unterhaltsanspruch nur geringsfügig beeinflußen, da er ja trotzdem noch hauptverdiener war/ist!
so würde ich das zumindest sehen. allerdings gibt es hier sicherlich leute, die von unterhaltssachen mehr ahnung haben, vielleicht gibt es noch ein paar hilfreichere hinweise.

gruß
 
also da würde ich sagen, schau der Sache mal entspannt zu. 🙂

denn da gibt es ja noch viele Stellschrauben ....
Ganz wichtig für eine Unterhaltsberechnung ist ja nicht nur die Ehezeit, sondern auch, wie die Ehezeit verbracht wurde. Wenn du in der Ehezeit (wie lange?) schon nicht gearbeitet hast, dann wird dir auch danach nicht sofort eine Arbeit zugemutet. gut , du hast den Putzjob, aber wie lange hast du denn den schon? Auch während der Ehezeit ?

Beispiel : 50jährige Frau, mit 20jähriger Hausfrauentätigkeit, soll nach der Trennung jetzt plötzlich Arbeit finden ...
Etwas anderes wäre, wenn die Frau mit 30, nach 5jähriger Ehezeit, in der sie voll gearbeitet hat, nach der Trennung plötzlich nur noch 50% arbeitsfähig ist. 😀 Klar, das da der Mann misstrauisch wird....

also erzähl mal, über die Faktoren des Unterhaltes:
Ehezeit, Alter, Gearbeitet , wie lange und wie viel % des Einkommens beigesteuert...,

und der Unterhalt bemisst sich ja nach der in der Ehe frei verfügbaren Mittel ! Das heisst, wenn euch in der Ehezeit 5.000,- Euro frei zur Verfügung standen, dann hast du einen höheren Anspruch als bei 3.000,- Euro !
(frei verfügbar heißt ohne etwaigen Schuldendienst, z.B. Häuschen bezahlen)
 
hallo janedoe,

ich glaube nicht, dass deswegen das gutachten gäntlich abgeändert werden kann. wegen ein paar stunden putzen bist ja noch nicht vollständig arbeitsfähig. allerdings könnte es vielleicht sein, dass du im ergänzungsgutachten zumindest als teilweise erwerbsfähig eingestuft wirst.

Die paar Putzstunden schaff ich ja einigermaßen, mehr aber auch nicht.
Es kann doch eigentlich keiner glauben, daß ich aus lauter Freude von der Hand in den Mund leben, wenn es mir möglich wäre, einen vernünftigen, mich erhaltenden Job ausfüllen zu können (was bei meinem Alter eh superproblematisch sein dürfte).🙄

gruß

also da würde ich sagen, schau der Sache mal entspannt zu. 🙂

Wenn ich das nur könnte. 🙄

denn da gibt es ja noch viele Stellschrauben ....
Ganz wichtig für eine Unterhaltsberechnung ist ja nicht nur die Ehezeit, sondern auch, wie die Ehezeit verbracht wurde. Wenn du in der Ehezeit (wie lange?) schon nicht gearbeitet hast, dann wird dir auch danach nicht sofort eine Arbeit zugemutet. gut , du hast den Putzjob, aber wie lange hast du denn den schon? ca. 15 Monate

Auch während der Ehezeit? Nein

Beispiel : 50jährige Frau, mit 20jähriger Hausfrauentätigkeit, soll nach der Trennung jetzt plötzlich Arbeit finden ...
Etwas anderes wäre, wenn die Frau mit 30, nach 5jähriger Ehezeit, in der sie voll gearbeitet hat, nach der Trennung plötzlich nur noch 50% arbeitsfähig ist. 😀 Klar, das da der Mann misstrauisch wird....

also erzähl mal, über die Faktoren des Unterhaltes:
Ehezeit, 17 Jahre
Alter, fast 50
Gearbeitet , wie lange 1.tes 1/4 der Ehe, dann krank
und wie viel % des Einkommens beigesteuert, nach meiner Erkrankung 0

und der Unterhalt bemisst sich ja nach der in der Ehe frei verfügbaren Mittel ! Das heisst, wenn euch in der Ehezeit 5.000,- Euro frei zur Verfügung standen, dann hast du einen höheren Anspruch als bei 3.000,- Euro !
(frei verfügbar heißt ohne etwaigen Schuldendienst, z.B. Häuschen bezahlen)

Ich möchte doch nur soviel, daß ich mit eine kleine 3-Z.- Wohnung leisten, meine Fixkosten bezahlen kann (u.a. Krankenkasse) und den Cent nicht drei Mal umdrehen muß.


LG
JaneD.
 
o.k. also 2 Zimmer sollten auch reichen, wenn du allein bist. 🙂
Muß ja auch alles geputzt werden ...

Achte genau darauf, was denn dein Mann als mtl. verfügbares Einkommen angibt. Gerade wenn er Privatier ist, was immer das auch bei dir heissen mag, gibt es vielleicht Möglichkeiten des Abzuges ...

ansonsten hast du bei 17Jahren ehezeit mit dem Putzjob schon deinen guten Willen des Arbeitens gezeigt. Was ja erstmal überhaupt nicht notwendig war, da du ja seit 10 Jahren nicht gearbeitet hast !

Entspann dich also ... das sollte dein Anwalt in den Griff bekommen. Viel Rauch um nichts .. War bei mir auch so. Jedesmal wenn der Brief vom gegnerischen Anwalt kam, wurde ich stocksauer. Und dann ? Lauter Fehler bei den Berechnungen, der Richter hat beide Anwälte gerügt 😀
 
Hallo,

mach dir keinen Kopf. Die Schwerbehinderung liegt ja vor. Und das du nen Minijob machst ändert ja nichts an deiner Krankheit. Und was wollen die Gutachter dir schon? Die können doch gar nichts anderes schreiben als das Versorgungsamt. Und ich weiss selber wie hart der Kampf um Prozente ist. Aber wenn du 50 Prozent kriegst, dann ist das auch begründet. Das Versorgungsamt gesteht dir die nicht aus Langeweile zu. Ein erneutes Gutachten kann deinen Zustand mit Sicherheit nicht bessern, dann würde ja eine Wunderheilung vorliegen.
Ausserdem hast du noch "gesunde 50 Prozent" (kann ich grad nicht anders formulieren). Und mit denen kannst du noch etwas arbeiten.

Dein Ex will sich einfach nur drücken. Und geht jetzt über diese Schiene.

Ich wünsch dir alles Gute.

Gruss Tarea
 
Der Wunsch nach einer 3 Zimmerwohnung ist kein Größenwohn, sondern ich brauch 3 Zimmer.
Bin Malerin, hab hier alleine über 200 Bilder rumstehen und liegen. In einer 2-Zimmer-Wohnung wäre mir das nicht möglich.😉

Die größten Sorgen mach ich mir momentan wegen des Ergänzungsgutachtens. Das der Gutachter mich wegen meines Putzjobs in die Pfanne haut🙄😕.



Privatier, über Wiki am besten zu erklären :

Als Privatier gilt allgemein eine Person, die finanziell so gut gestellt ist, dass sie nicht darauf angewiesen ist, zur Deckung ihrer materiellen Bedürfnisse einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
 
Hey,

mach dir keinen Kopf. Was soll der denn schreiben? Das du einen Minijob hast? Und jetzt? Du gehst ja nicht vollzeit arbeiten! hab selber 70 Prozent. Selbst ich könnte einen Minijob annehmen.

Mach dir keine Sorgen. Echt, da kann eigentlich nichts passieren.
 
Der Wunsch nach einer 3 Zimmerwohnung ist kein Größenwohn, sondern ich brauch 3 Zimmer.
Bin Malerin, hab hier alleine über 200 Bilder rumstehen und liegen. In einer 2-Zimmer-Wohnung wäre mir das nicht möglich.😉

Die größten Sorgen mach ich mir momentan wegen des Ergänzungsgutachtens. Das der Gutachter mich wegen meines Putzjobs in die Pfanne haut🙄😕.



Privatier, über Wiki am besten zu erklären :

Als Privatier gilt allgemein eine Person, die finanziell so gut gestellt ist, dass sie nicht darauf angewiesen ist, zur Deckung ihrer materiellen Bedürfnisse einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

die Frage ist doch: Geht er einer Erwerbstätigkeit nach ? Oder lebt/lebte er von seinem Vermögen ? Und wie lange schon ? Also auch schon während der Ehezeit ? Wenn nicht, dann hat das z.B. keine Auswirkung auf den Unterhalt, es würde diesen nicht mindern. Ist ja sein Problem, wenn er aufhört zu arbeiten .... Das bedeutet, er darf sich jetzt nicht schlechter rechnen (unbegründet), als während der Ehezeit.

Und wegen des Gutachters : Was soll da herauskommen? Das du 100% arbeiten kannst, wenn du 50% Schwerbehindert bist? Ja, das wäre der Worst case, könnte sein. Aber gearbeitet hast du ja während der Ehezeit auch nicht. Also könntest du auf "erstmal so eine Stelle finden" machen. Wer nimmt in der heutigen Zeit schon einen Schwerbehinderten .... und warum sollte dir jetzt mit Schwerbehinderung zugemutet werden, was er ohne nicht tut?

Warum sollte dich der Gutachter in die Pfanne hauen ? Er kann nur feststellen, dass du voll arbeiten kannst, trotz Behinderung. Wie gesagt, worst case und bedeutet nicht, das der Unterhalt gekürzt wird. Du musst einfach deinen guten Willen zeigen, eine Arbeit zu finden. Und das hast du ja bereits getan. Alles kein Grund zu ventilieren ... Entspannung ist angesagt
 
Hallo,

zunächst einmal zur Beruhigung. Der Grad der Schwerbehinderung hat in der Regel nichts mit deiner Arbeitsfähigkeit zu tun. Es gibt genügend Leute, die mindestens 50 % GdB haben und trotzdem einen Vollzeitjob haben. Das sind zwei Paar Schuhe. Der GdB dient eigentlich nur dazu gewisse Sicherheiten zu haben, wie z.B. Kündigungsschutz, dazu gibts eine dem GdB angepasste Steuervergünstigung und ab 50% in der Regel 5 Tage erweiterten Urlaub.

Einzig, wenn du eine Erwerbsminderungsrente hättest, dann käme es auf die Stundenzahl an, die du täglich absolvierst, nichts anderes.

Also, lass dich von deinem Ex nicht verunsichern. Das sind immer die berühmt-berüchtigten Spielchen, um sich vor der Unterhaltszahlung zu drücken.
 

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