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Schweigepflicht nicht eingehalten?!?

Philosopher

Neues Mitglied
Hallo!

Ich habe ein akutes Problem zwecks der Schweigepflicht, das ich so schnell wie möglch bearbeiten muss. Ich habe mich mehrfach an eine Schulpsychologin gewendet, welche die ihr anvertrauten Informationen an die Beratungslehrerin unseres Gymnasiums weitergibt. Diese wiederum tut dies an die Schulleitung, bis das ganze bei den Lehrern landet. Ich habe keine Schweigepflichtsentbindung eingereicht, allerdings stehen zumindest ein Großteil der Personen die informiert wurden ebenfalls unter Schweigepflicht. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, inwieweit ich dagegen vorgehen kann, denn mir passt es ganz und garnicht, was da abläuft. Zudem wird mir vorgeschrieben, ich solle den vollständigen Patientenbericht einer Klinik einreichen, da ein ärztliches Attest nicht ausreicht um selektiven Mutismus zu bestätigen, und schulische Maßnahmen zu bestätigen. Ist es nicht klar, dass ich bei Mutismus eine Befreiung von mündlichen Noten, bzw. Ersetzung durch schriftliche Leistungsnachweise benötige, ohne dass ich noch einen langen Bericht eines Psychiaters einreichen lasse? Zudem soll ich eine Schulfähigkeitsbescheinigung anfertigen lassen, und bei der medizinalärztin ebenfalls einen patientenbericht einreichen!
Allerdings steht da ja alles über mich drin, und aufgrund dieser diskreten "Einhaltung" der Schweigepflicht sehe ich das allein schon problematisch, und zum anderen kann ich es nicht nachvollziehen. Was hat die Schule z.B. davon, wenn ich PTBS attestieren lasse, kriege ich dann eine wöchentliche Packung aschentücher zugesprochen, was will es denen helfen, wenn die meinen gesamten Lebenslauf samt Traumata, Fehler und allesmögliche haben...? ist es nicht meine Privatsphäre, was in meinem leben vorgefallen ist?
Helft mir, mir wird durch die Schule ein derartiger Druck gemacht! Ich bin 18 jahre alt und so konnten auch meine eltern schlecht eine Schweigepflichtsentbindung einreichen!

LG
Philosopher!
 
M

Monarose

Gast
Du möchtest einen Nachteilsausgleich gewährt bekommen.

Deshalb muss deine Behinderung/erhebliche Einschränkung dokumentiert werden.

Durch den Bericht eines Facharztes.

Wenn du nicht willst, dass die Fakten intern bekanntwerden, stelle keinen Antrag auf Nachteilsausgleich.

Ich sehe das Problem nicht. Selbstverständlich muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen für diesen Ausgleich gegeben sind. Sonst kämen viele Schüler, die keinen Bock auf mündliche Mitarbeit haben, mit der Diagnose daher.

Übrigens: Lehrer stehen generell nicht unter Schweigepflicht.
 

Rhenus

Urgestein
Du möchtest einen Nachteilsausgleich gewährt bekommen.

Deshalb muss deine Behinderung/erhebliche Einschränkung dokumentiert werden.

Durch den Bericht eines Facharztes.

Wenn du nicht willst, dass die Fakten intern bekanntwerden, stelle keinen Antrag auf Nachteilsausgleich.

Ich sehe das Problem nicht. Selbstverständlich muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen für diesen Ausgleich gegeben sind. Sonst kämen viele Schüler, die keinen Bock auf mündliche Mitarbeit haben, mit der Diagnose daher.

Übrigens: Lehrer stehen generell nicht unter Schweigepflicht.
Jein...:)
Nicht die der medizinischen Schweigepflicht, wohl aber die des Amtes, als Beamter oder Angestellter.

An den TE.

Es gibt faktisch keine Schweigepflicht... Wenn du irgendetwas haben möchtest, sei es im Sozalgesetz oder bei anderen Behörden, gibt es immer die Mitwirkungsplicht. Diese setzt vielfach die Schweigepflichtentbindung irgendwelcher Personen voraus.
Und wie stellst du dir das praktisch vor?
Deine Lehrer haben dich zu beurteilen, dein Verhalten einzuschätzen, dann werden sie doch auch über deinen Zustand Bescheid wissen müssen.
 

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