Bursa
Mitglied
Hallo ich habe hier ein paar dringende Fragen für einen Bekannten!
Kann man in NRW die Schule von Gesamt auf Haupt wechseln auch wenn das Schuljahr schon angefangen hat?
Gibt es Härtefallregelungen?
Kann man, wenn man bei einer Nachprüfung trotz Nachfrage die mündliche Note nicht mitgeteilt bekommen hat diese wiederholen? Wegen Formfehler oder sowas...
Gibt es die Möglichkeit bei einer nicht dokumentierten LRS, diese nachträglich feststellen zu lassen und dann mit diesem Atest gegen die Benotung der schriftlichen Prüfung angehen? (war eine 5, hauptsächlich dank sehr vieler Rechtschreibfehler)
Vielen Dank für eure Antworten und Tipps im Vorraus!
MfG Bursa
Kann man in NRW die Schule von Gesamt auf Haupt wechseln auch wenn das Schuljahr schon angefangen hat?
Gibt es Härtefallregelungen?
Kann man, wenn man bei einer Nachprüfung trotz Nachfrage die mündliche Note nicht mitgeteilt bekommen hat diese wiederholen? Wegen Formfehler oder sowas...
Gibt es die Möglichkeit bei einer nicht dokumentierten LRS, diese nachträglich feststellen zu lassen und dann mit diesem Atest gegen die Benotung der schriftlichen Prüfung angehen? (war eine 5, hauptsächlich dank sehr vieler Rechtschreibfehler)
Vielen Dank für eure Antworten und Tipps im Vorraus!
MfG Bursa