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Schulwechsel

G

Gast

Gast
Hallo Zusammen,

ich möchte die Schule meines Kindes von der Hauptschule (Bayern) Kreis Neu-Ulm nach Baden -Württemberg (Ulm).

Habe gerade telefonisch von der neuen Schule erfahren, dass ich erst eine sehr gute Begründung beim Schulamt in Neu-Ulm nennen muss, um eine Genehmigung bzw. Einverständnis zu erhalten.

Ausgangszustand:
Meine 11jährige Tochter besucht jetzt die 6.Klasse und sie erhält schon seit der 5.Klasse ständig einen neuen Klassenlehrer. Die Hoffnung war, das im neuen Schuljahr sprich jetzt die neue Lehrkraft fest bleibt... aber schon in der ersten Schulwoche ein mobile Lehrkraft eingeführt wurde, wegen Krankheit der "festen Klassenlehrerin".
Ich bin einfach nicht glücklich über die Situation meines Kindes.

Welche Gründe darf ich bei dem Schulamt nennen, um keinen Fehler zu machen.

Dankeschön für eure Hilfe
 
I

irgendwienichts

Gast
Die Frage bezüglich der Gründe für einen erfolgreichen Schulwechsel lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten.

Allerdings finde ich den von Ihnen genannten Grund schon recht ausschlaggebend, da ein Klassenlehrer natürlich auch die Aufgabe hat, Vetrauen zu seinen Schülern zu bekommen. Dies ist natürlich bei ständigen Wechseln nicht möglich.

Andererseits könnten Sie auch einen fiktiven Grund nennen und z.B. behaupten, dass Ihr Kind psychisch darunter leidet gemobbt/geärgert zu werden. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob der Schulleiter der neuen Schule dies von der alten Schule konkretisiert haben möchte.

Letztenendes würde ich häufig, am besten persönlichen, Kontakt mit dem Schulleiter der neuen Schule aufnehmen und ihm die Situation sachlich beschreiben.
Ich sehe ohnehin, abgesehen von überfüllten Schulen, keinen Grund, einen Schulwechsel seitens des Schulleiters zu verbieten.

Jedoch muss der Schulleiter wegen diverser rechtlicher Aspekte, formunell einen Grund haben.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Schulwechsel ohne Komplikationen erfolgt, sofern Sie den persönlichen Kontakt zur neuen Schule halten.

LG
 
G

Gast

Gast
Dankeschön für die Informationen

Dann werde ich direkt mit dem Schulleiter der neuen Schule persönlichen Kontakt aufnehmen und ihm bzw. ihr sachlich den Grund über den häufigen Magel des Klassenlehrers.
Zusätzlich als realen Grund, sorge ich dafür, dass in der Nähe der neuen Schule eine Betreuung meines Kindes stattfinden kann (Bekannte/Verwandte)
Das müsste ausreichen.

Mobbing trifft in diesem Fall nicht auf mein Kind zu... deswegen fällt dieser Grund ganz weg und möchte persönlich auch nicht davon gebrauch machen.. da es nicht der Wahrheit entspricht oder ist es ist es egal wenn ich es nur als Grund formell benutzen würde.

Ich bedanke mich nochmals für die Informationen

LG
 

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