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schulverweis wegen fehltagen

A

ArnoldD90

Gast
also Schulzeitpflicht hin oder her (es gibt nach der vollschulzeitpflicht ja auch noch eine Berufsschulpflicht), blick ich noch nicht so ganz durch.
Warum gehst Du davon aus, dass du noch schulpflichtig bist?
Um was für eine Schule handelt es sich? (privat oder staatlich)
Was ist da vorab passiert, dass die dich sofort rausschmeißen wollen?
Hast Du inzwischen mal mit der Schulleitung gesprcochen?
also um mal einen überblcik zu verschaffen mann ist 9 jahre schulpflichtig, muss dannach aber entweder schule, ausbildung oder ähnlich weitermachen
es ist eine staatliche schule, vorab ist nichts passiert, keinerlei probleme der verweis bezieht sich nur auf die fehltage mehr stand im brief nicht drin als ich oben zitiert habe
mit der schulleitung konnte ich noch nicht sprechen, da in den ferien keiner von der leitung da ist, deshealb auch die "verspätete" entschuldigung
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
okay, Du sprichst also von der Berufsschulpflicht.

Nur musst Du diese natürlich nicht zwingend in einer gymnasialen Oberstufe absolvieren. - sondern kannst dies auch durch eine Berufsschule oder eine sonstige Ausbildung ableisten.
Es besteht also so gesehen für die Schule keine Pflicht, Dich zu beschulen.

Zuständig und entscheiden muss dies aber trotzdem das zuständige Schulamt.

An Deiner Stelle scheint es sinnvoll zu warten, bis Du mit der Schulleitung sprechen kannst, um das zu klären. Wenn vorab tatsächlich nichts vorgefallen ist, erscheint mir die Reaktion der Schule überzogen, wenn auch rechtmässig zu sein.
 

ValeN

Mitglied
aber mal ehrlich, längeres unentschuldigtes fehlen vor den ferien, was solln die denn denken? hätte man sich wohl mit nem brief reinreichen oder lediglich nem anruf keinen abgebrochen:rolleyes: und sich diesen ganzen mist gespart...
 

Germ

Aktives Mitglied
Einerseits ist das eine komplette Kündigung, die du
erhalten hast. Deine Schullaufbahn auf dieser Gesamtschule
wäre also ab sofort beendet. Auf der anderen Seite gibt es
vielleicht einen Hinweis auf Rechtsmittel, welche man einlegen
kann. Ein Rechsmittel wäre hier z.B. ein zulässiger Widerspruch.

Dieser Widerspruch muss augenblicklich erfolgen und
möglichst mit Einschreiben. Ob dieser Widerspruch zum Efolg
führt, hängt höchstwahrscheinlich vom Inhalt ab.

Lass dir was Schlaues einfallen und back kleine Brötchen. ;)

Herzlichst

Germ
 

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