Z
Zebulon
Gast
Hallo alle,
ich hab ein leicht peinliches Problem da ich mich in der Schulordnung nicht recht auskenne. Gesetzt den Fall eines 17jährigen Besuchers eines humanistischen Gymnasiums in Bayern (10. Jahrgangsstufe), der einmal die 5.te Klasse wiederholt hat und nun im Halbjahr in Englisch, Latein und Griechisch mit "fünf" unterwegs ist;
wenn sich das Notendrama nicht verbessert, kann der dann wiederholen, oder ist mit dem Ende der Schulbesuchspflicht und dem "Sitzenbleiben" auch der Verweis von der Schule verbunden?
Danke für Hilfestellung oder einfahc auch nur Quellenangaben.
Z.
ich hab ein leicht peinliches Problem da ich mich in der Schulordnung nicht recht auskenne. Gesetzt den Fall eines 17jährigen Besuchers eines humanistischen Gymnasiums in Bayern (10. Jahrgangsstufe), der einmal die 5.te Klasse wiederholt hat und nun im Halbjahr in Englisch, Latein und Griechisch mit "fünf" unterwegs ist;
wenn sich das Notendrama nicht verbessert, kann der dann wiederholen, oder ist mit dem Ende der Schulbesuchspflicht und dem "Sitzenbleiben" auch der Verweis von der Schule verbunden?
Danke für Hilfestellung oder einfahc auch nur Quellenangaben.
Z.