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Schuldhaftentlassung

K

Kanahau

Gast
Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.

Ich habe eine Freundin die sich von Ihrem Mann trennen will. Das Problem ist das sie sich kürzlich ein Haus erbaut haben und Sie ist nicht mit im Grundbuch eingetragen, aber als Schuldner im Kreditvertrag.

Welche Möglichkeiten gibt es hier aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden?
Ihr Mann möchte vorerst eine Gütertrennung vornehmen und erst danach die Schuldhaftentlassung beantragen. Ich habe da aber ein ziemlich ungutes Gefühl, denn falls die Schuldhaftentlassung abgelehnt wird steht sie auch noch ohne jeglichen Anspruch auf das Haus da.

Vielleicht gibt es hier jemanden der sich mit diesem Thema schon mal beschäftigt hat.

Vielen Dank für Eure Antworten!
 
Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.

Ich habe eine Freundin die sich von Ihrem Mann trennen will. Das Problem ist das sie sich kürzlich ein Haus erbaut haben und Sie ist nicht mit im Grundbuch eingetragen, aber als Schuldner im Kreditvertrag.

Welche Möglichkeiten gibt es hier aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden?
Ihr Mann möchte vorerst eine Gütertrennung vornehmen und erst danach die Schuldhaftentlassung beantragen. Ich habe da aber ein ziemlich ungutes Gefühl, denn falls die Schuldhaftentlassung abgelehnt wird steht sie auch noch ohne jeglichen Anspruch auf das Haus da.

Vielleicht gibt es hier jemanden der sich mit diesem Thema schon mal beschäftigt hat.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Zu dieser Entlassung aus der Haftung aus der Schuld gehören immer zwei. Solange die Bank da nicht mitspielt, läuft da nichts. Und die Bank wäre schlecht beraten, falls sie sich darauf einlassen würde. Lieber zwei Schuldner als einen.

Klar, dass der Alte die Gütertrennung beantragen will. Er will seine liebe Frau noch um einen Anteil am Haus bringen, der während der Ehe im Rahmen der Zugewinngemeinschaft geschaffen wurde. Cleveres Kerlchen. Der weiß, wie man es macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stan,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich hab mir das nämlich auch schon gedacht, ganz komisch ist das er einen Freund hat der das alles für ihn regelt aber sie sich nicht wirklich einmischen darf. Ich hab das Gefühl das es da nicht mit Rechten Dingen zugeht.

Also du meinst das mit der Gütertrennung sollte sie lieber lassen? Das hat mir nämlich auch schwer aufgestoßen.
 

Also du meinst das mit der Gütertrennung sollte sie lieber lassen? Das hat mir nämlich auch schwer aufgestoßen.

Das waren meine Gedanken dazu. Diese Empfehlung sollte aber lieber ein versierter Anwalt geben, da ich hier keine Rechtsberatung machen möchte bzw. nicht darf.
 
Sobald uns die Verträge vorliegen, ist dass das erste was wir tun werden.

Vielen Dank nochmal für deine Hilfe!

Liebe Grüße
 
Ich verstehe auf alle Fälle nicht, warum Sie sich nicht ins Grundbuch eintragen lassen hat.
Ich fürchte der Mann will das Sie keinen Anspruch auf das Haus hat, und die nächsten 20 Jahre ( ? ) aber mitzahlen muß.
Genaueres kann da wirklich nur ein Anwalt sagen - der natürlich entsprechende Schritte einleiten muß.
 
Ich verstehe auf alle Fälle nicht, warum Sie sich nicht ins Grundbuch eintragen lassen hat.
Ich fürchte der Mann will das Sie keinen Anspruch auf das Haus hat, und die nächsten 20 Jahre ( ? ) aber mitzahlen muß.
Genaueres kann da wirklich nur ein Anwalt sagen - der natürlich entsprechende Schritte einleiten muß.

Hallo Mikenull,

das kam ihr leider erst im nachhinein, da hatte sie bereits alles unterschrieben.

Klar, das war denke ich alles kalkuliert. Aller Unterlagen liegen bei ihm und er rückt die Sachen nicht raus damit wir die Verträge von einem RA überprüfen lassen können.

Er lässt sie im Glauben das sie mit der Gütertrennung aus dem Kreditvertrag entlassen wird. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das eine Bank aufgrund einer Gütertrennung den Schuldner aus dem Vertrag entlassen wird. Das ist wirklich Schwachsinnig.
 
Richtig, das machen die Banken niemals, weil ja beide gesamtschuldnerisch haften. Jedenfalls dürfte klar sein - wei Stan schon sagte - das die Frau auf jeden Fall Eigentum an dem Haus erworben hat. Und Sie sollte in jedem Fall dieses Eigentum sichern lassen.

Wahrscheinlich trifft auf die Frau genau das zu, was andere Leute immer sagen: Daran habe ich gar nicht gedacht - wir haben uns schließlich geliebt. ( Wie das eine Ausrede wäre! )
Merke: Verträge macht man, solange man sich verträgt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, das machen die Banken niemals, weil ja beide gesamtschuldnerisch haften. Jedenfalls dürfte klar sein - wei Stan schon sagte - das die Frau auf jeden Fall Eigentum an dem Haus erworben hat. Und Sie sollte in jedem Fall dieses Eigentum sichern lassen.

Wahrscheinlich trifft auf die Frau genau das zu, was andere Leute immer sagen: Daran habe ich gar nicht gedacht - wir haben uns schließlich geliebt. ( Wie das eine Ausrede wäre! )
Merke: Verträge macht man, solange man sich verträgt!

Hallo Mikenull,

das ist auch das was ich geraten habe das sie sich ins Grundbuch eintragen lassen soll.
Eigentlich möchte sie gar kein Anspruch auf irgendwas haben, nur ihre Ruhe. Falls er keinen geeigneten Schuldner finden sollte der sie ablöst (falls das so einfach geht) wird sie sich in das Grundbuch eintragen lassen.

Naja so gutgläubig wäre ich nicht. Aber aus Fehlern lernt man.

Das ist wohl wahr 😉
 
Falls er keinen geeigneten Schuldner finden sollte der sie ablöst (falls das so einfach geht) wird sie sich in das Grundbuch eintragen lassen.

Nur wenn der eingetragene Eigentümer da nicht mitzieht, kommt sie nicht in das Grundbuch, es sein denn, und jetzt wird es interessant, die Frau macht gegenüber dem Mann schriftlich ihre Forderung geltend und sie regeln erstmal im Innenverhältnis mit notariell beglaubigtem Vertrag die Angelegenheit, wobei er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, falls sie nicht aus der Verpflichtung aus dem Kreditvertrag entlassen wird.

Und wenn dies nicht läuft, dann soll sie zu ihren Gunsten eine Sicherungshypothek in das Grundbuch eintragen lassen, was sicherlich nicht viel nutzen dürfte, da die Hütte bestimmt bis zum Dach belastet ist. Aber einen gewissen Charme hat diese Aktion schon.

Und dann stellt sich die Frage, ob die Frau zur Zeit des Unterzeichnens des Kreditvertrages über ein Einkommen verfügte, das sie in die Lage versetzte, den Kredit zu bedienen. Eine Sicherheit, das Haus, konnte sie ja nicht anbieten, da sie nicht Eigentümerin ist. Vor diesen Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, ob sich hier die Bank von ihr eine Leistung hat versprechen lassen, die sie nicht erfüllen kann. Dies würde bedeuten, dass der Vertrag sittenwidrig und somit nichtig wäre. Aber das wäre wieder ein Fall für einen guten Fachanwalt.
 
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