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    schulden
och, so ne Betrugsanzeige geht recht schnell. Du brauchst dringend ne Wohnung und sagst dem Vermieter, der erwartet, dass Dein Einkommen mindestens das dreifacher der Miete ist, dass Du genau das dreifache auch in Deinem Job verdienst. In Wahrheit weißt Du aber schon, dass Du ab nächsten Monat wg. neuer Steuerklasse 100€ weniger in der Tasche hast, aber Du hast ja Glück, weil das erst auf der nächsten Abrechnung stehen wird. Dann kommt der Punkt an dem Du nicht mehr zahlen kannst- Du musst die Verdienste offenlegen. Jeder weiß, dass Deine Zahlungsunfähigkeit eigentlich nicht an der neuen Steuerklasse liegt und trotzdem hat der Vermieter nun das Recht Dich wg. Betruges anzuzeigen. Puff.
An solche Anzeigen kommt man manchmal schneller, als man denken kann.

Gel06
 
Zum Betrug gehört die Absicht. Wenn Du Dich irgendwo einmietest und Du machst es in der Absicht, dort nie Miete zu zahlen, dann ist das richtigerweise strafbar. ( Einmietbetrug )( Das muß aber zuerst mal bewiesen werden können - was in der Praxis so gut wie nie vorkommt ) Keineswegs aber ist das so, wenn man durch bestimmte Umstände in eine Notlage kommt und nicht mehr bezahlen kann. Eine Offenlegung von Lohn kann ich mir auch nicht vorstellen. Es ist ja keineswegs zwingend notwendig seine Miete vom Lohn zu bezahlen, kann ja auch aus einem Erbe oder aus Zinsen sein. Oder aus Gewerbebetrieb. Wie soll man das offenlegen können? So einfach haben z.B. auch die Polizeibehörden keinen Einblick auf Deine Konten - wenn die überhaupt jemand kennen sollte....
 
Ja eben, in meinem Beispiel liegt die Absicht vor - nämlich die Wahrheit ein bißchen zu verdrehen, um die Wohnung zu bekommen. Dass hier keine anderen Geldquellen verfügbar sein sollten, dachte ich, wäre klar. Und was Einsicht in die Konten angeht... da schmunzle ich mal, deswegen kam ich ja auf das Beispiel der Wohnung. Als ich mir vor zwei Jahren hier eine Wohnung mieten wollte, musste ich allen ernstes die letzten Verdienstabrechnungen vorlegen, die Anschrift und Telefonnummer der Vorvermieters, die Einverständniserklärung unterschreiben, dass man sich dort Erkundigungen einholen darf, sowie einer Schufa-Auskunft einwilligen. Und in dem Fall, in dem ich da eine falsche Angabe tätige, ist es Betrug.

Hatte den Fall mal in einer Wohnung davor, die ich als Auszubildende bewohnte. Als es dann Ärger gab, weil ich die Wohnung immer erst zum 15. bezahlen konnte, weil dann erst mein Geld kam, behaupteten die Vermieter, ich hätte ihnen gesagt, ich würde Vollzeit arbeiten gehen und hätte damit meine Ausbildung, also geringeres Einkommen verschwiegen und gingen auf Betrug. Schade nur, dass ich ihnen nachweisen konnte, dass sie über mein Ausbildungsverhältnis bescheid wussten.

Gel06
 
Ich kann mir schon denken, daß manche Vermieter einige Scheußlichkeiten unternehmen, um ihre Vermieteinkünfte sicherzustellen. Es herrscht zwar auch Vertragsfreiheit in BRD, aber ich glaube nicht, daß z.B. eine Unterschrift unter einem solchen Vertrag ( "wenn die Angaben falsch sind, ist es Betrug" ) dem Gesetz standhalten würde. Das ist eindeutig sittenwidrig.
Was mich auch noch stutzig macht: Ein Wohnungsvermieter kann nicht Mitglied in der Schufa sein. Dort kann nur mitmachen, wer Geld-oder Warenkredite vergibt. Der Vermieter wird also möglicherweise einen Banker kennen, der dort Mitglied ist und der ihm die Daten besorgt. Auch das ist gegen den Datenschutz. ( Ich bestreite nicht, daß es sowas zuhauf gibt! )
Na ja, Papier ist geduldig und diejenigen die sowas, sicher in gewisser Not, unterschreiben auch.
 
Handelte sich in dem Fall um eine Wohnungsbaugesellschaft... eine bundesweite... und ich glaube es war 2001... wurde auch beschlossen, dass solche Wohnungsunternehmen Schufa-Einsicht nehmen dürfen.

Gel06
 
Oh ja, Du hast recht. Ich habe gerade bei der Schufa nachgelesen, daß auch Vermieter dabei sind. Na ja, ich lebe seit 1996 nicht mehr im Einigvaterland. Habe mich noch rechtzeitig abgesetzt. Aber inzwischen ist die Schufa auch in EU-Land tätig, so daß auch diese Tür bald auch geschlossen sein dürfte.
 
sittenwidrig sind nur Fragen nach bestehender/voraussichtlicher Schwangerschaft,nach sexuellen Neigungen,Religion...(siehe Verfassung..)
Da darf man lügen.
Bei Hundehaltung z.b aber nicht.Bei schon vorhandenen Mietschulden oder "e.V." auch nicht !

##### was aber IMMER geht...und fast kein Mieter weiß (!!!)---
wenn man von der Miete zum festgesetzten Zeitpunkt einen Teil bezahlt---und dem Vermieter den Grund des Nicht-voll-zahlens (Arbeitslosigkeit/Krankheit/drohende Insolvenz des Arbeitgebers...) rechtzeitig nennt...gibts kaum Aussicht auf "fristlose Kündigung"...
((Ich meine NICHT die "Einbehaltung Der Miete" wegen z.B. Mängeln...))

Denn...man kann im vernünftigen Rahmen Stundungen erwarten.Wenn man die zeitweilige Kassen-Ebbe begründet und aktiv was dagegen tut( zum AA geht..).
Nur Lügen,Tricksen,Verschweigen...kommt blöd...Mit Recht.
 
Da kann ich auch noch was beisteuern. In Frankreich ( ahem ) kann z.B. keinem Mieter in den sechs Wintermonaten gekündigt werden. Auch und gerade nicht, wenn er keine Miete bezahlt. Überhaupt, falls jemand Interesse hat: Frankreich kennt die private Insolvenz auch - und die ist kürzer wie die deutsche. gerade mal 4 Jahre und drei Monate. Es gibt inzwischen auch ein paar Deutsche die sich auf diese Weise entschuldet haben. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mußten auch deutsche Gläubiger dies so anerkennen, weil es wohl eine EU-Richtlinie ist.
 
Tja, das mit der "Betrugsanzeige" stimmt wirklich... Zumindest legt es die Vermieterin so aus, weil ich schon mal Probs wegen meiner Selbständigkeit hatte.

Gut, dass muss sie erstmal belegen können, das der Tatbestand des Betruges wirklich durch z.B. Mutwilligkeit gegeben ist, was wohl schwer werden dürfte...

Aber es zert an einem, weil man weiss:" Schon wieder ein Gläubiger mehr"...

Aber es geht in diesem Thread ja nicht um mich, sondern eigentlich um jemand anderen, dem ich nocheinmal raten kann:

Mund aufmachen, reden, dann finden sich tatsächlich Lösungen (meist jedenfalls) und 2000,- Euro "Schulden" ist wirklich, wirklich überschaubar!

Viel Glück Dir...
Marco
 
Hallo ich bins noch mal. Das andere habe ich jetzt einigermaßen im Griff. Meine Mutter unterstützt mich wofür ich ihr auch sehr dankbar bin.

Jetzt habe ich noch ein großes Problem.

Habe Mietschulden und habe jetzt die Kündigung bekommen. Kann aber die Mietschulden zahlen, da meine Mutter mir geld leiht. Versuche schon die ganze Zeit beim Vermieter anzurufen, erreiche aber keinen. Meint ihr das sie die Kündigung zurückziehen wenn ich alles bezahlen kann. Und verspreche das ich nicht wieder in verzug komme. Dazu kommt noch das meine oma gestern gestorben ist die sehr sehr doll lieb gehabt habe. Bin echt total fertig. Was soll ich bloß machen. Will die Whg unbedingt behalten. Konnte die Schulden nicht bez. weil ich arbeitslos war habe aber jetzt wieder arbeit und bin wieder fest angestellt. Werde meiner Vermieterin das so sagen. Normalerweise sind die doch froh wenn die keinen neuen Mieter suchen müssen oder wie seht ihr das????
Habe nur die Beerdigung und die Schulden im Kopf. Weiss echt nicht mehr weiter.
Ich will einfach aus dieser Schuldenfalle heraus.
Nur Schuldenberatung ist zu spät. Bis ich da nen Termin habe ist es doppelt so schlimm. Und das will ich auf keinen Fall!!!!

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