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SingleMalt
Gast
Lasst Euch am besten von einem Anwalt für Erbrecht beraten.
Ihr habt das Recht, Euch vor der Entscheidung, ob Ihr das Erbe annehmen oder ablehnen wollt, einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, damit Ihr eine Entscheidungsgrundlage habt. Habt Ihr das Erbe alle ausgeschlagen, hab ich das richtig verstanden?
Soweit ich weiß, dürft Ihr das nicht, wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt.
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt: ja.
Ja
Den Zugriff bekommt dann der Erbe, der mit dem Erbschein zur Bank geht. Dafür muss das Erbe angenommen werden (inkl. der Schulden). Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, weiß ich nicht, wie es dann aussieht.
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt, könnt Ihr Geld abheben, bzw. das Konto auflösen. Wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt, gehört Euch das Geld nicht.
Ihr habt das Recht, Euch vor der Entscheidung, ob Ihr das Erbe annehmen oder ablehnen wollt, einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, damit Ihr eine Entscheidungsgrundlage habt. Habt Ihr das Erbe alle ausgeschlagen, hab ich das richtig verstanden?
Nun meine Fragen:
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?
Soweit ich weiß, dürft Ihr das nicht, wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt.
Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt: ja.
Muss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden?
Ja
(Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)
Den Zugriff bekommt dann der Erbe, der mit dem Erbschein zur Bank geht. Dafür muss das Erbe angenommen werden (inkl. der Schulden). Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, weiß ich nicht, wie es dann aussieht.
Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt, könnt Ihr Geld abheben, bzw. das Konto auflösen. Wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt, gehört Euch das Geld nicht.