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Schulden 2X bezahlen? Nachweis von Gerichtsvollzieher bekommen?

Zally

Aktives Mitglied
Hey,
Folgendes Problem:
Also angenommen ich habe vor vielen Jahren mal Schulden gehabt (fragt mich jetzt nicht wie es dazu kam) die ich damals auch zu einem gewissen Teil bei einem Gerichtsvollzieher bezahlen musste. Nachdem dann nach ca. 1 Jahr monatlichen Ratenzahlungen die Sache endlich erledigt war und man ja eigentlich nicht davon ausgeht, dass ein Staatsdiener wie ein Gerichtsvollzieher einen abzockt, hab ich damals leider auch keine detaillierten Quittung angefordert bzw. aufbewahrt auf denen stand welche Schulden, wann mit welchem Geld exakt bezahlt wurden...

Nun mehr als 7 Jahre später plötzlich neue Post von neuem Gerichtsvollzieher im Auftrag eines Inkassounternehmens mit Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, wegen eben genau der Sache, die ich damals bereits zu 100% bereits beglichen habe!

Nun das Problem: Der neue Gerichtsvollzieher weigert sich mit Händen und Füßen sich mit dem alten Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen, der alte Gerichtsvollzieher behauptet, dass er "alle Daten nach 5 Jahren gelöscht hat" und jetzt nichts mehr nachweisbar wäre und das Inkassounternehmen ist der Meinung, dass noch ein fast 4 stelliger Betrag bezahlt werden müsse, Geld scheinbar nie ankam, ansonsten wollen die aber auch nichts Näheres dazu sagen und meinen "wenden Sie sich an den Gerichtsvollzieher"....

Meine Vermutung ist, dass der alte Gerichtsvollzieher tatsächlich Geld unterschlagen haben muss oder es ist anderweitig ein gravierender Fehler passiert...

Nun wer auch immer recht hat oder lügt (oder das Ganze gar eine theoretische Verschwörung wär)
1. stimmt die Behauptung mit den 5 Jahren von Gesetzeswegen?
2. an wen kann ich mich bzw. kann man sich in soeinem Fall wie diesen am Besten wenden?
 
Es kostet etwas aber die Bank kann alte Kontoauszüge nachdrucken.
Da kannst du zumindest mal deine überweisungen nachweisen die du deswegen gemacht hast.
Bist du sicher das du nix mehr hast als nachweis für Geld das bar an den Gerichtsvollzieher ging?
Das hätte eigentlich direkt bei der übergabe quitiert werden müssen.
 
Genau,du kannst zum einen bei der Bank dir die Auszüge aus dem Zahljahr nachdrucken lassen,gegen eine Gebühr und zum anderen wäre wohl ein sinnvoller Weg,der zum Anwalt. Zumindest ein Beratungstermin.

Ob der Gerichtsvollzieher verpflichtet ist,Unterlagen "nur" 5 Jahre aufzuheben,kann ich dir auch gerad nicht sagen. Scheint mir persönlich aber etwas kurz. Ansich werden Akten im Allgemein ja länger aufgehoben.
 


§ 43
Aufbewahrung; Vernichtung(1)Der Gerichtsvollzieher hat die Akten nach Jahrgängen geordnet und so aufzubewahren, dass jeder Missbrauch, insbesondere eine Einsichtnahme durch Unberechtigte, ausgeschlossen ist.(2)1Sonder-und Sammelakten sind von dem Gerichtsvollzieher fünf Jahre nach Erledigung des letzten in ihnen enthaltenen Vorgangs zu vernichten oder zur Vernichtung zu verkaufen. 2Die Vorschriften über die Vernichtung oder den Verkauf des ausgesonderten Schriftgutes bei den Justizbehörden gelten entsprechend.(3)In der Regel soll der Gerichtsvollzieher seine vernichtungsreifen Sonder-und Sammelakten der Dienstbehörde zur gleichzeitigen Vernichtung mit den gerichtlichen Akten überlassen.

Soviel zu Deiner Frage. In § 53 wird der Umgang mit Quittungen abgehandelt. Es hilft Dir zwar heute nicht mehr, aber hoffnetlich Dir und anderen in der Zukunft. Eine Rechtsberatung solltest Du Dir vielleicht dennoch einholen.. Du könntest zum Beispiel beim Rechtspfleger eines Amtsgerichts anrufen und fragen, ob bezüglich Deines Falles auch eine kostenlose Stellungsnahme möglich ist.

Hier kannst Du auch unter Vorlage von Verdienstnachweis und Vermögensangabe einen Antrag auf Rechtsberatung beim Anwalt oder auf PKH stellen. Diese wird bei niedirgem Einkommen und - wichtig! - Erfolgsaussicht der Klage kostenlos gewährt.Dabei wäre ich aber vorsichtig und würde den Gerichtsvollzieher nicht beschuldigen, irgendetwas Unterschlagen zu haben. Theoretisch könnte ja auch ein Fehler bei Dir liegen oder der Fehler in der Verantwortung einer anderen Person liegen, so dass falsche Beschuldigungen als üble Nachrede anzusehen wären.
Die üble Nachrede wird mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Mir stellt sich aber folgende Frage: Der Gerichtsvollzieher muss Deine Akten nach 5 Jahren vernichten, wenn alle Vorgänge in Deiner Akte erledigt sind. Dies würde für mich bedeuten: wenn Du nachweisen kannst (durch Geschäftszeichen im alten Fall), dass der neue Gerichtsvollzieher wirklich dasselbe Geld eintreiben will, was Du damals geschuldet hast und bereits bezahlt has, dann müsste doch die Vernichtung der Akten beim alten Gerichtsvollzieher ein Indiz dafür sein, dass die Schuld beglichen ist. Oder ist nun in mir ein Gedankenfehler? Zumindest würde ich mit dem Argument beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes nachfragen, ob da tatsächlichh ein Fehler passiertt sien kann, so dass Du nun quasi doppelt zahlen sollst. Wie gesagt beschuldige nicht den Gerichtsvollzieher, irgendetwas verbrochen zu haben, wie Du es hier ansatzweise (wenn auch mit vorsichtigen Worten) machst.

Und hier die Gerichtsvollzieherordnung als pdf, für alle ide sie mal als Infoquelle brauchen können.

https://jm.rlp.de/fileadmin/mjv/Broschueren/GVGO__GVA/Gerichtsvollzieherordnung_Stand_1.10.2016.pdf

Th





Hey,
Folgendes Problem:
Also angenommen ich habe vor vielen Jahren mal Schulden gehabt (fragt mich jetzt nicht wie es dazu kam) die ich damals auch zu einem gewissen Teil bei einem Gerichtsvollzieher bezahlen musste. Nachdem dann nach ca. 1 Jahr monatlichen Ratenzahlungen die Sache endlich erledigt war und man ja eigentlich nicht davon ausgeht, dass ein Staatsdiener wie ein Gerichtsvollzieher einen abzockt, hab ich damals leider auch keine detaillierten Quittung angefordert bzw. aufbewahrt auf denen stand welche Schulden, wann mit welchem Geld exakt bezahlt wurden...

Nun mehr als 7 Jahre später plötzlich neue Post von neuem Gerichtsvollzieher im Auftrag eines Inkassounternehmens mit Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, wegen eben genau der Sache, die ich damals bereits zu 100% bereits beglichen habe!

Nun das Problem: Der neue Gerichtsvollzieher weigert sich mit Händen und Füßen sich mit dem alten Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen, der alte Gerichtsvollzieher behauptet, dass er "alle Daten nach 5 Jahren gelöscht hat" und jetzt nichts mehr nachweisbar wäre und das Inkassounternehmen ist der Meinung, dass noch ein fast 4 stelliger Betrag bezahlt werden müsse, Geld scheinbar nie ankam, ansonsten wollen die aber auch nichts Näheres dazu sagen und meinen "wenden Sie sich an den Gerichtsvollzieher"....

Meine Vermutung ist, dass der alte Gerichtsvollzieher tatsächlich Geld unterschlagen haben muss oder es ist anderweitig ein gravierender Fehler passiert...

Nun wer auch immer recht hat oder lügt (oder das Ganze gar eine theoretische Verschwörung wär)
1. stimmt die Behauptung mit den 5 Jahren von Gesetzeswegen?
2. an wen kann ich mich bzw. kann man sich in soeinem Fall wie diesen am Besten wenden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt, der Gerichtsvollzieher hat die Akten ja nur dann entsorgen dürfen, wenn sie erledigt sind.

Ich würde mir einen Beratungsschein holen und mich anwaltlich beraten lassen.

Möglicherweise hat die Sache ja Methode? Man weiß, dass die Akten weg sind und spekuliert darauf, dass die ehemaligen Gläubiger ihre Dokumente nicht mehr haben?
 
Ich wäre auch hier vorsichtig, überhaupt von Methode zu reden. Damit würdest Du ja praktisch im neuen Fall dicht an der üblen Nachrde vorbeischrammen können. In solchen Fällen sollte man sachlich und objektiv bleiben. Nur so hat man eventuell eine Chance. Und theoretisch ist ja auch möglich, dass man als Schuldner den Überblick über seine Schulden verloren hat, da viele Schuldner zwischendurch auch Briefe nicht öffnen, wie ich es immer wieder mitbekomme.

Daher sage ich, weder beim TE , noch beim alten Gerichtsvollzieher noch beim neuen ist mit den bisherigen Informationen ein Fehler festzustellen. Auf irgendeiner Seite muss aber einer vorliegen und nun muss einfach geklärt werden , auf welcher Seite der Fehler liegt. Ich helfe dem TE nicht, in dem ich Partei ergreife, sondern allein dadurch, dass ich objektiv an einen Fall herangehe. Dies sollten wir alle versuchen. Der TE macht sich wahrscheinlich große Sorgen und ist eventuell eh auf 180, um so mehr ist unsere Objektivität gefragt. Daher sollten wir uns versuchen die richtigen Fragen zu stellen, wie ich es probierte, um den Fall zu klären un den TE dahin zu führen, dass er sich aus Wut nicht zu irgendwelchen Aussagen bei der Beratung hinreien lässt - denn Wut ist für den Verstand oftmals der falsche Berater.

Nun zu meiner Frage, ob in meiner Annahme ein Indiz liegen könnte, dass die Angelegenheit durch Bezahlen erledigt wurde. Man kann auch die Frage stellen, was passiert mit einer Akte, wenn der Gerichtsvollzieher in den Ruhestand geht oder den Bezirk wechselt? Wir wissen ja nicht, ob sein alter Gerichtsvollzieher noch berufstätig ist. Was passiert in solche Fällen mit der Akte und mit dem Fall? Bevor ich diese Gedanken nun weiter ausführe, farge ich den TE, ist einer meiner Fragen hier mit Ja zu beantworten? Wenn ja, dann schaue ich, wie dann damit umgegangen wird, umj zu schauen, ob dies irgendetwas mit Deinemm Fall zu tun haben kann.

Stimmt, der Gerichtsvollzieher hat die Akten ja nur dann entsorgen dürfen, wenn sie erledigt sind.

Ich würde mir einen Beratungsschein holen und mich anwaltlich beraten lassen.

Möglicherweise hat die Sache ja Methode? Man weiß, dass die Akten weg sind und spekuliert darauf, dass die ehemaligen Gläubiger ihre Dokumente nicht mehr haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wurden schon sehr interessante und wertvolle Tipps genannt.
Die solltest Du alle versuchen.

Mein Tipp:
Es gibt neben der Verjährung auch die Verwirkung.
Die Verjährung tritt bei einem Titel erst nach 30 Jahren in Kraft.
Aber die Verwirkung kann viel früher erfolgen, z.B. nach 5 oder 7 Jahren. Google mal danach. Eine Verwirkung ist meines Wissens nach gegeben, wenn man davon ausgehen kann, dass die Forderung nicht mehr beansprucht wird.
(Beispiel: Nach einem verlorenen Prozess, sind die gegnerischen Kosten auch per Beschluss tituliert. Wenn die Gegenpartei sich aber ca. 7 Jahre diesbezüglich nicht meldet, dann sind die Forderungen trotz 30-jähriger Gültigkeit verwirkt.)

Wegen Nachweis:
Hast Du eine Steuererklärung abgegeben? Vielleicht gibt es hier noch Kontoauszüge oder andere Nachweise?
 
Besondere Umstände des Einzelfalles

siehe hie insbesondere den letzten Abschnitt (Achtung erster Link korrigiert)
https://www.anwaelte-giessen.de/blo...recht-verwirkung-einer-titulierter-forderung/
siehe hier: https://www.evocate-inkasso.de/vollstreckungsbescheid-verwirkt-nicht-durch-zeitablauf
und hier:https://www.zm-kanzlei.de/der-irrtum-ueber-die-30-jaehrige-verjaehrungsfrist-als-hoechstfrist/

Hier wurden schon sehr interessante und wertvolle Tipps genannt.
Die solltest Du alle versuchen.

Mein Tipp:
Es gibt neben der Verjährung auch die Verwirkung.
Die Verjährung tritt bei einem Titel erst nach 30 Jahren in Kraft.
Aber die Verwirkung kann viel früher erfolgen, z.B. nach 5 oder 7 Jahren. Google mal danach. Eine Verwirkung ist meines Wissens nach gegeben, wenn man davon ausgehen kann, dass die Forderung nicht mehr beansprucht wird.
(Beispiel: Nach einem verlorenen Prozess, sind die gegnerischen Kosten auch per Beschluss tituliert. Wenn die Gegenpartei sich aber ca. 7 Jahre diesbezüglich nicht meldet, dann sind die Forderungen trotz 30-jähriger Gültigkeit verwirkt.)

Wegen Nachweis:
Hast Du eine Steuererklärung abgegeben? Vielleicht gibt es hier noch Kontoauszüge oder andere Nachweise?
 
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