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Schufaeintrag zu Unrecht durch Postbank

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Vor ca. 8 Monaten wollte ich bei der Postbank meinen Dispo langsam auf Null reduzieren. Daraufhin rief mich eine Mitarbeiterin der Postbank an und sagte mir, dies ginge. Ich unterschrieb also eine Rückführungsvereinbarung und bezahlte jeden Monat 70 Euro wie folgt:

Irgendwie ging ich davon aus, dass ich mein Konto solange nicht nutzen darf, bis mein Dispo auf Null ist. Auch dachte ich, dass ich das Geld auf ein Rückführungskonto der Postbank überweisen muss. Ich ließ also mein Gehalt auf das Konto meiner Freundin gehen und überwies jeden Monat auf das Postbankkonto München 70 Euro. Im Verwendungszweck gab ich dann meine Postbankkontonummer an.
Dies klappte auch immer und der Dispo schrumpfte. Wenn Zinsen anstanden, so überwies ich halt mehr.
Vor wenigen Tagen bekam ich dann auf einmal Post mit Inhalt einer Kontolöschung wegen angeblich nicht bezahlter Raten im Oktober und November. Gleichzeitig teilte man mir mit, dass man dies der Schufa gemeldet habe.

Nun habe ich aber die Belege, dass die Gelder pünktlich überwiesen worden sind. Auch war ich bei der Bank meiner Freundin und dort bestätigte man uns, dass die Postbank diese Gelder haben muss.

Wenn man nun bei der Postbank anruft, so sind nur Mitarbeiter am Telefon, die nichts entscheiden können. Telefonnummern von Fachabteilungen bekommt man nicht. Wir haben zwar sogleich alles hin gefaxt, inklusive Kontoauszüge, doch bisher keine Antwort.

Durch den Schufaeintrag habe ich nun echt Probleme, da ich Sammelbesteller bin und man mir erst einmal, bis zur Klärung, alles Dicht gemacht hat.

Wie kann ich mich wehren? - Wie möglichst schnell?

Ist es rechtens, dass die Postbank einen Ratenausfall der Schufa melden und mein Konto löschen darf, wenn die doch das Geld bei sich rumliegen haben?

Bitte helft! 😕
Du hast einen Feler gemacht.du hetest dein lohn Weiter auf das Konto bekommen müssen.wenn auf einmal kein Lohn auf dein konnto kommt und du ein Dispo( bsp:2000EURO) HAST ist das negativ.in dein fall must du bei der Schufa WIEDERSPRUCH einlegen dan mus der sachverhalt nochmal geklert werden.
 
Es gibt ganz klare Regeln im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wann die Postbank einen Schufa Negativeintrag vornehmen darf. Hierbei passieren viele Fehler, die zu einem Widerruf des Eintrags führen können.

Oftmals lässt sich die Postbank durch den Rechtsanwalt Heyl vertreten. Dieser verweigert oft den Widerruf eines Eintrags.

Am besten wendet ihr euch an einen Experten auf diesem Gebiet. Habe gelesen, dass die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in der letzten Zeit mehrfach gegen die Postbank erfolgreich prozessiert haben.

Ohne anwaltliche Hilfe kommt man aus meiner Sicht nicht weit.
 

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