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Schufa Eintrag komplett löschen ???

Hallo Zusammen,

hab echt ein problem!

hatte 2 schufaeinträge von zwei verschiedenen Banken erhalten 2002.seit 2002 als erledigt vermerkt.

bank 1 : hat mir den eintrag genau zwei tage nach dem ich bezahlt habe rein gedrückt.

Bank 2 : nachdem ich eine einigung zur rückzahlung getroffen hatte.

Ich hatte fast 3 Monate von meinem Arbeitgeber meinen Lohn nicht bekommen und das Arbeitsamt gab mir bei kündigung eine sperrfrist von 3 Monaten. Es kann doch nicht ernsthaft war sein das ich da keinen haftbar machen kann.
da ich seit zwei jahren wieder ein geregeltes einkommen von netto über 60000 € jahresgehalt habe und mich wieder aufgerappelt habe bekomme ich aber trotzdem keinen Kredit.
Ausser natürlich von meiner Hausbank die mir sofort wieder Kreditkarten und Dispos um die Ohren schmeisst.
HHHIIILLFFEE

Meine bank macht mich abhängig von Ihr!!!
GEBEN MIR SCHUFA EINTRÄGE SO DAS ICH UNINTERESSANTFÜR ANDERE BANKEN BIN UND LECKEN MIR DANN DIE SCHUHE!!!!!!!!

WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES EINEN EINTRAG(ERLEDIGT) LÖSCHEN ZU LASSEN !!!!

VOR MEINEM EINTRAG BEI DER SCHUFA HATTE ICH WEDER EINEN SO HOHEN DISPO WIE JETZT NOCH EINE KREDITKARTE!!!
WENN MEINE BONI WIRKLICH SCHLECHT WÄRE HÄTTE ICH DIES WOHL KAUM!

BITTE DRINGEND UM EURE HILFE DA DIE LIEBE SCHUFA AUF DURCHZUG STELLT !!!

LG NH
 
Hallo!

Die Löschung erledigter Einträge erfolgt meines Wissens nach einiger Zeit automatisch. Oder man stellt bei der Schufa Antrag auf Löschung. Oder muß sich an den, der den Eintrag verfaßt hat (hier: die Bank/en) wenden und stellt wiederum schriftlich Antrag auf die Löschung des Schufa-Eintrages.
Bei der Schufa anrufen und fragen oder sich Auskunft bei der Verbraucherzentrale holen!

Die Arbeitgebersache kapiere ich nicht ganz. Wenn der Arbeitgeber die Löhne nicht zahlt: Arbeitsgericht. Wenn man selber kündigt: erstmal Sperre, gegen die man aber wo weit ich weiß Widerspruch beim Arbeitsamt einlegen kann (Frist 1 Monat, wenn überschritten Sonderantrag) mit der Begründung: Arbeitgeber hat 3 Monate keinen Lohn gezahlt und auch keine weiteren Aussichten auf Nachzahlung und Lohnfortzahlung gestellt. Muss man natürlich beweisen. Dann kriegt man jeden Cent vom entgangenen Lohn und auch die Sperre weg.
Ratschlag: auch hier die kostenlose Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen oder bei derzeitigem Niedrigverdienst mit einem beim Amtsgericht bestellten Beratungshilfeschein direkt zum Anwalt.

Und was ist eigentlich das Ziel? Bankwechsel? Dann schriftlich Konto kündigen und Antrag auf sofortige Löschung des Schufaeintrages stellen. Damit hat sich's dann..

Gruß
Tyra
 
Sorry das ich nochmal frage aber mir ist eines jetzt nicht ganz klar!?

wenn das besagte konto für das ich einen eintrag kassiert habe gekündigt wird und gelöscht wird dann wird doch nicht der schufa eintrag( Erledigt) gelöscht?! oder?

Zweitens ich habe damals eine aufhebung der Sperrfrist beantragt und ich war auch vorm arbeitsgericht !

Die antrag zur aussetztung hat sich 8 Wochen hingezogen.
hatte bis dahin allerdings schon einen neuen job.

ich weiss auch das ich das sozialamt hätte aufsuchen können die wollten allerdings das ich zuerst mein Auto verkaufe und das weg 8 Wochen!!!

<Um weitere hilfe wäre ich sehr dankbar
 
Nein allein mit der Kontolöschung geht das nicht. Man kann aber die Bank fragen ob diese nicht ihren Eintrag sofort zurücknehmen kann. Die muß sich dann als Vertragspartner der Schufa an die Schufa wenden und kann die sofortige Löschung beantragen. Ansonsten ist der Eintrag automatisch nach 3 Jahren gelöscht.
Hier im Forum gab es einige Einträge zu einem Paragrafen 33 (fragt sich nur aus welchem Gesetzbuch -->BGB?? = Frage an alle wüßte ich selber gerne mal...) auf den man sich berufen kann und eine Löschungsurkunde beim Amtsgericht beantragen kann, damit eine sofortige Löschung erfolgen kann.
Wie das genau geht, weiß ich nicht, hatte noch nie das Vergnügen......

Bitte Verbraucherzentrale fragen. Da sitzen Anwälte die wissen es genau und die Rechtsberatung dort ist umsonst! Oder beim Amtsgericht anrufen und durchfragen.

Viel Glück
Tyra
 
Hallo,...

nach dem ganzen hin und her mit der schufa klamotte haben wir es unserem anwalt übergeben der kannte auch schon die abteilung bei D2 er sagte nur wegen 85 euro laecherlich.

na ja schauen mal was da raus kommt 🙂
werde euch dann berichten


schoenen sonntag noch bei dem mistwetter
 
Moonlight meinte:
Hallo mac,

ein Schufaeintrag wird 3 Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht !

Leider ist es bei mir nicht so! Habe im Jahr 2000 eine Telefonrechnung nicht bezahlt, deswegen der Schufaeintrag. In 2001 alles bezahlt, aber bis heute noch keine Löschung!!!
Was muss ich da tun???
 
Ich habe einen Negativ Eintrag von Seiler und Partner (T-
mobile Rechnung nicht bezahlt ). Hätte man mich über den Eintrag nicht schriftlich informieren müßen ? Ich wurde einfach eingetagen,sogar ein Mahnbescheid kam obwohl ich mich nie geweigert habe zu zahlen. Ratenzahlung wurde vereinbart und von mir auch immer bezahlt. Da mir meine Hausbank nun alles Kündigen wollte, Kreditkarten, Dispo etc. habe ich die Forderung sofort bezahlt. Der Eintrag ist 10 Tage alt, wie bekomme ich den Eintrag wieder raus ? Nur wenn der Eintrag weg ist, kündigt mir meine Bank nicht ! Mich kotzt diese Schufa sowas von an, die zerstören innerhalb weniger Tage mein Leben.....! Wer kann mir da helfen ?
 
Hallo,

habe jetzt nicht alle Beiträge gelsen, bitte daher um Entschuldigung, wenn ich hier wiederhole.

Zur Schufa und den Löschungsfristen:

1. Haftbefehle zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung und die Eidesstattliche Versicherung automatisch nach drei Jahre oder nach Nachweis der Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes

2. Nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften, wie Vollstreckungsbescheide, Kontokündigungen, Kredtkündigungen etc. 3 Jahre nach Erledigung

3. Normal abgezahlte Kredite 3 Jahre nach Rückzahlung (positiver Vermerk)

4. Kreditkarten- und Girokontenauflösung sofort nach Mitteilung

5. Versankhauskonten (Quelle, Neckermann) umgehend nach Mitteilung der Auflösung oder automatisch nach drei Jahren

6. Schufaabfragen von banken etc. nach 10 Tagen (in der Eigenauskunft 12 Monate)

3 Jahre heisst in den og. Fällen, dass jeweils zum Jahresende gelöscht wird. Bedeutet, dass ein Vollstreckungsbescheid, der am 17.01.2001 erledigt wurde, am 31.12.2004 gelöscht wird.

MfG

ThoFa
 
Also ich habe mich auch mit diesen "netten" inkasso leuten auseinander gesetzt, die haben mir auch geschrieben, dass es ohne rechtlichen grund keine vorzeitige löschung gibt. mein mann hat sich richtig mit denen angelegt. naja, war auch nicht richtig, aber die tanzen einem echt auf der nase rum. damit sie nun ihren rechtlichen grund kriegen, gehe ich morgen zu meinem anwalt, mal sehen, was die dann sagen. also leute, lasst euch nicht alles von inkaosso büro´s gefallen.

Tschö
 
Hallo ich habe mal ne Frage. Ich hatte noch ein altes Konto in einer Stadt, wo ich vor über einem Jahr gearbeitet hatte. Das Konto habe ich aus den Augen verloren, weil ich davon ausgegangen war, dass es ausgeglichen sei. War es leider nicht! Ich habe Post von der Bank bekommen das Konto auszugleichen, jedoch kam die Post nicht an, weil mein Name an der Tür gefehlt hat was ich allerdings erst 5 Wochen später bemerkt habe. Die Bank hat mir in einem Brief mitgeteilt den ich mittlerweile bekommen habe, dass sie mich der Schufa gemeldet hat. Ich habe das Konto natürlich sofort ausgeglichen. Besteht die Möglichkeit, dass mein Eintrag bei der Schufa gelöscht wird?

Bitte um Antwort ich kenne mich da nicht so aus.
 

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