Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Schufa Eintrag komplett löschen ???

Empört

Ich war heute bei Saturn gewesen, und wollte eine Waschmaschine auf Finanzierung Kaufen. ( ca. 739 €, 12 Monate Raten )
Ich bin selbst. Handelsvertreter und verdiene zwischen 1600 € bis 2400 € Netto. Hab auch keinen Dispo weder Kredite laufen. Außer zwei Handyverträge.
Mein Alter beträgt 21 Jahre, und bin zweimal bisher umgezogen.
Mit Schufa oder Inkasso hatte ich nichts im Hut. Ab und zu Mahnungen nicht bezahlter Rechnungen, doch die wurden innerhalb einer Woche bezahlt. Das schöne, ich hab die Waschmaschine nicht bekommen. Ich kam mir, wie der letzte dreck vor. Wohnhaft bin ich bei meinen Eltern. Ich hab mir direkt heute eine Selbstauskunft von der Schufa bestellen lassen.

Zum Punkt:

Mein Bruder 19 Jahre, 2. Jahr in der Ausbildung bei Bayer, verdient ca. 600 €, hat bei der ABC-Bank einen Kredit von 7000 € für sein Auto bekommen.

Bitte um Rat, ich bin am Ende mit meinen Nerven. Komme mir, wie der letzte Dreck vor.

Danke im vorraus

mail. okilidoki@hotmail.com
 
Hallo ihr

wäre der meinung das einträge die bezahlt sind bis zu 2 jahren noch drin stehen und wenn man des beschläunigen will muß man ein entgeld entrichten.
Z.B. bezahlte rechnung am 12.06.05 dann fangen die 2 jahre ab dem 01.01.06 an ist also schufafrei am 01.01.08 würde auch gelten wenn man bsp weise am 29.12.05 bezahlt hat und es auch so registriert ist. Berichtigt mich wenn ihr es besser wisst
 
Moin,

hab da mal ne frage:

Ich hatte bis zum Jahre 2001 immer mal wieder kleine Probleme mit meiner Sparkasse, d.h. ich habe mit EC-Karte bezahlt, obwohl Konto bzw. Dispo bereits überzogen waren, mit etlichen Rückbuchungen und Mahnungen etc.

Die Rechnungen habe ich alle bezahlt, zwar spät aber immer nach und nach. Letztlich wurde mir im Sommer 2001 mein Konto gekündigt. Habe auch zunächst kein neues Konto eröffnen können, da meine Bank das ganze der SCHUFA gemeldet hatte, ohne mich zu informieren. Jedenfalls ging das dann auch nach ein paar Wochen (als reines Guthabenkonto ohne Dispo, keine EC-Karte usw.), meine Bank hatte der Schufa dann die Kontoauflösung mitgeteilt.
Mittlerweile bin ich fest und unbefristet angestellt, habe von meiner jetzigen Bank eine Kreditkarte und einen Dispokredit bekommen. Von daher gehe ich davon aus, dass der Eintrag gelöscht sein müsste. Abgesehen von meinem Dispo bin ich schuldenfrei und zahle alle Rechnungen sofort und ohne Mahnungen.

Nun steht bei mir ein Umzug an und die Vermieter brauchen demnächst eine SCHUFA Auskunft. Kann ich dabon ausgehen, dass alles gelöscht ist? Ich habe von Einträgen gehört, die zwar als "erledigt" vermerkt sind, aber immer noch drinstehen. Kann das sein, das sooo alte Geschichten noch sichtbar sind? Wie gesagt, ich bin seit Mitte 2001 schuldenfrei...
 
hallo david

wenn man wieder kreditkarten und dipos bekommt dürft eigentlich nichts mehr drinstehen... Ob der Vermerk "erledigt" drin bleibt weiss ich nich
 
Hallo zusammen

auch ich hab da mal ne frage bezüglich der schufa.
wir haben einen rechtstreit verloren und darufhin einen "Offenbarungseid"
beim amtsgericht geleistet. jetzt wollen wir alles bezahlen.
meine fragen
1) muß ich bei den anwälten bezahlen oder muß ich zum amtsgericht?
2) kann ich mit dem beleg das alles bezahlt ist von den anwälten gleich zur schufa, oder muß ich erst noch zum amtsgericht?
3) wie wird der Titel (Offenbarungseid) gelöscht?

Danke schon mal im voraus für eure hilfe
 
Gast meinte:
Hallo zusammen

auch ich hab da mal ne frage bezüglich der schufa.
wir haben einen rechtstreit verloren und darufhin einen "Offenbarungseid"
beim amtsgericht geleistet. jetzt wollen wir alles bezahlen.
meine fragen
1) muß ich bei den anwälten bezahlen oder muß ich zum amtsgericht?
2) kann ich mit dem beleg das alles bezahlt ist von den anwälten gleich zur schufa, oder muß ich erst noch zum amtsgericht?
3) wie wird der Titel (Offenbarungseid) gelöscht?

Danke schon mal im voraus für eure hilfe

Die Zahlung ist an den Gläubiger zu leisten. Von ihm dann die Herausgabe der Schuldurkunde (Vollstreckungsbescheid) verlangen. Gemäß § 371 BGB hast Du einen Anspruch darauf.

Mit dem entwerteten Titel (Vollstreckungsbescheid) zum Gericht und bestätigen lassen, dass Du aus dem Schuldnerverzeichnis dort gelöscht worden bist und damit zur Schufa.

Der Titel ist nicht die Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) sondern der Vollstreckungsbescheid, der Dir vom Gläubiger auszuhändigen ist.
 
Moonlight meinte:
Hallo Gast,
kannst Du bitte genauer erläutern, was § 33 aussagt und wie man das anwendet um den Schufaeintrag zu löschen ??


Auf deine Frage was der § 33 im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gedeutet:
"Um die Benachrichtigung über vorgenommene Speicherungen und um die Ausnahmen dieser Benachrictigungspflicht". so steht es im §33 geschrieben ich würde euch allen aber empfehlen im BDSG den §1 anzugeben darin steht wörtlich: " Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, das Er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird".
das heißt eigentlich bei jedem der einen negativ eintrag bei der schufa hat und diesen schon längs bezahlt hat und trotzdem 3j negativ drin steht in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt ist weil er weder ein konto eröffnen kann geschweige den irgend etwas anderes
 
AW: Schufa Eintrag komplett löschen ??? ZU §33

33 Benachrichtigung des Betroffenen
(1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 auch über die Kategorien von Empfängern zu unterrichten, soweit er nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss.

(2) Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn

der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat,
die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen,
die Speicherung oder Übermittlung durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist,
die Speicherung oder Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich ist und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
die zuständige öffentliche Stelle gegenüber der verantwortlichen Stelle festgestellt hat, dass das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde,
die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und
a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, oder
b) die Benachrichtigung die Geschäftszwecke der verantwortlichen Stelle erheblich gefährden würde, es sei denn, dass das Interesse an der Benachrichtigung die Gefährdung überwiegt, oder
die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert sind und
a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind, soweit sie sich auf diejenigen Personen beziehen, die diese Daten veröffentlicht haben, oder
b) es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten handelt (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)
und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist.
Die verantwortliche Stelle legt schriftlich fest, unter welchen Voraussetzungen von einer Benachrichtigung nach Satz 1 Nr. 2 bis 7 abgesehen wird.
 
Hallo Zusammen,

unglaublich, wieviele Leidensgenossen es gibt!
Ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:

1. Sollte ich einen Vollstreckungsbescheid oder eine Eidesstantliche Versicherung abgegeben habe, kann ich nach Begleichung meiner Schulden vom Gläubiger mir eine Bestätigung der gezahlten Schulden geben lassen. D.h. ich habe alles gezahlt! Mit dieser schriftlichen Bestätigung gehe ich zum Amtsgericht und lasse mir das auch nochmal bestätigen. Mit dieser gerichtlichen Beglaubigung gehe ich zur Schufa und lasse den negativen Eintrag noch vor Ablauf der 3Jahre löschen => Ist das so richtig??

2. Habe ich jedoch einen negativen Eintrag von einem Gläubigen (Bank), z.B: Kreditkündigung mit außergerichtlichen Ratenvergleich, so müßte ich diesen Vergleich via Raten zahlen oder in einer Summe ausgleichen. Die 3 Jahre "negativer Eintrag" würde nicht ab Ausgleich laufen, sondern ab Datum des Eintrags. Wäre also der Eintrag bei Ausgleich schon drei Jahre alt, so müßte der negativ Eintrag sofort verschwinden - oder?

Bitte gebt mir kurz Bescheid, ob ich das richtig verstanden habe!

Vielen Dank
Domino
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
U Schufa-Score plötzlich sehr schlecht Finanzen 14
M Kredit ohne Schufa Finanzen 13

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben