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Schönheitsreparaturen/ Anstreichen bei Auszug

I

Invader

Gast
Hallo zusammen!

Da wir hier kein juristisches Forum haben, bin ich vor allem an eigenen Erfahrungen anderer Nutzer interessiert.

Mein Problem ist folgendes: Nach exakt 6 jahren werde ich aus meiner Wohnung ausziehen. Nach dieser Zeit sieht selbstverständlich nicht mehr alles so aus wie damals, als ich eingezogen bin. Meine Vermieterin würde am liebsten die Kaution (230€ + Zinsen) behalten und dafür einen professionellen Maler beauftragen, um alles streichen zu lassen.
Ich sehe jedoch nicht ein, dass alles neu gestrichen werden soll und ich dafür meine Kaution opfern soll. Natürlich würde ich selbst Bohrlöcher verspachteln, Wände und z.B. einen Türrahmen, in den ich ein paar Macken gehauen hab, weiß streichen. Dem entgegen steht im Mietvertrag, dass Schönheitsreparaturen auch sämtliche Holzteile, Heizungen, Innen- und Außentüren betreffen. Als angemessene Zeitabstände gelten laut Mietvertrag 3 Jahre. Demnach hätte ich ja sogar schon vor 3 Jahren alles komplett einmal streichen müssen.

Im Internet habe ich gelesen, dass solch eine Klausel nicht rechtens ist, insbesondere wenn von regelmäßigen Reparaturen die Rede ist und der Zustand, in dem sich der Gegenstand befindet, nicht beachtet wird. Man müsse nur das streichen/ reparieren, was tatsächlich durch den Mieter abgenutzt worden ist. Damit wäre ich natürlich einverstanden.
Ich bin mit der Vermieterin erst einmal so verblieben, dass ich streiche und sie sich das Ergebnis am Samstag ansieht. Ich bin mir aber jetzt schon sicher, dass sie nicht sehr erfreut sein wird, wenn sie die Wohnung betritt. 🙂

Mein Frage also: Hatte schonmal jemand das Problem, dass der Vermieter darauf bestand, dass wirklich komplett alles erneuert werden muss und evtl. sogar die Mietkaution nicht auszahlen wollte? Und wenn ja, wie ging die Sache aus?
Keine eigenen Erfahrungen? Dann schreibt einfach, was ihr dazu denkt.


Danke für eure Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist richtig,es dürfen keine fest vorgeschriebenen Renovierungsklauseln in einem Mietvertrag vorhanden sein.

Drei Jahre geht schon mal gar nicht.
Es gibt Leute da sieht es nach drei Jahren immer noch so aus wie frisch renoviert.

Der Grad der Abnutzung/Verschmutzung gilt.
Den können wir von hier nicht sehen.

Nach 6 Jahren ist es mal an der Zeit Hand anzulegen würde ich sagen.
Man sieht wo Bilder gehangen und Möbel gestanden haben
.
Wenn du die Wände weiß streichst,wirst du feststellen,dass eventuell auch Türen und Heizkörper
einen neuen Anstrich brauchen weil sie innerhalb von 6 Jahren vergilbt sind.
Nur eine Tür zu streichen reicht nicht aus.

Es muß nicht fachmännisch gemacht sein,aber gepfuscht werden darf auch nicht.
Türen und Rahmen an denen die Farbnasen herunterlaufen.fleckige Anstriche usw.
muß man nicht hinnehmen.

Du wirst sehen,was die Vermieterin sagen wird.

Deine Kaution ist lächerlich dagegen,was ein Gutachter kostet den die Vermieterin kommen lassen kann,
um den Zustand zu betrachten. Du es machen lassen mußt.
Du kannst natürlich auch ein Gutachten erstellen lassen wenn du minst es wäre alles ok,so wie du es gemacht hast.

Die Renovierung durch einen Fachbetrieb kann in die Tausende gehen.
Die schleifen Türen und Heizkörper vor dem Streichen an und all solche Dinge,die manch Laie nicht weiß,
keinen Bock,oder kein Können dazu hat.
Was meinst du was da schon an Materialkosten zusammen kommt.
Schon mal geschaut was ein Liter Heizkörperlack kostet ?

Du wirst sehen,was bei der Begehung gesehen und gesagt wird.
Wenn du meinst,sie könnte recht haben was deine Renovierungsarbeiten betrifft,du schreibst,
sie wird nicht begeistert sein , dann pfeif auf die Kaution ,wenn sie den Rest der Rechnung für eine Renovierung
durch einen Fachbetrieb übernimmt.
 
Danke für die ausführliche Antwort.

Der Satz mit der nicht erfreuten Vermieterin bezog sich lediglich darauf, dass sie sehen wird, dass eben nicht ihrem Wunsch entsprechend komplett alles neu gemacht worden ist, sondern nur bestimmte Dinge. Sollte nicht heißen, dass sie einen Schreck bekommt, weil alles heruntergekommen aussieht. 🙂

Eine konkrete Frage von mir ist, ob ich überhaupt verpflichtet bin, irgendetwas zu streichen. Denn so wie ich es verstehe, ist die Klausel durch die starren Zeitvorschriften ungültig. Da es an keiner anderen Stelle einen Bezug zu Schönheitsreparaturen gibt, müsste ich doch eigentlich gar nichts unternehmen.
Grundsätzlich ist ja der Vermieter in der Verantwortung, es sei denn, er überträgt es auf den Mieter mit Hilfe einer gültigen Klausel.

Achja, die Vermieterin war vor kurzem schonmal zur Besichtigung da und meinte eben, dass sie gerne alles von einem Maler streichen lassen will. Jetzt geht es nur noch darum, dass sie das Ergebnis meiner "Schönheitsreparaturen" begutachtet und die Wohnungsübergabe stattfindet.

Ist mir schon klar, dass es besser aussehen würde, wenn wirklich die komplette Wohnung einmal generalüberholt wird, kann sie ja auch gerne machen lassen.. nur eben nicht ungerechtfertigt auf meine Kosten. Ob ihr das Ergebnis meiner Arbeit gefällt oder nicht, hat ja ohnehin keinen Einfluss darauf, wie die rechtliche Grundlage aussieht.
 

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