I
Invader
Gast
Hallo zusammen!
Da wir hier kein juristisches Forum haben, bin ich vor allem an eigenen Erfahrungen anderer Nutzer interessiert.
Mein Problem ist folgendes: Nach exakt 6 jahren werde ich aus meiner Wohnung ausziehen. Nach dieser Zeit sieht selbstverständlich nicht mehr alles so aus wie damals, als ich eingezogen bin. Meine Vermieterin würde am liebsten die Kaution (230€ + Zinsen) behalten und dafür einen professionellen Maler beauftragen, um alles streichen zu lassen.
Ich sehe jedoch nicht ein, dass alles neu gestrichen werden soll und ich dafür meine Kaution opfern soll. Natürlich würde ich selbst Bohrlöcher verspachteln, Wände und z.B. einen Türrahmen, in den ich ein paar Macken gehauen hab, weiß streichen. Dem entgegen steht im Mietvertrag, dass Schönheitsreparaturen auch sämtliche Holzteile, Heizungen, Innen- und Außentüren betreffen. Als angemessene Zeitabstände gelten laut Mietvertrag 3 Jahre. Demnach hätte ich ja sogar schon vor 3 Jahren alles komplett einmal streichen müssen.
Im Internet habe ich gelesen, dass solch eine Klausel nicht rechtens ist, insbesondere wenn von regelmäßigen Reparaturen die Rede ist und der Zustand, in dem sich der Gegenstand befindet, nicht beachtet wird. Man müsse nur das streichen/ reparieren, was tatsächlich durch den Mieter abgenutzt worden ist. Damit wäre ich natürlich einverstanden.
Ich bin mit der Vermieterin erst einmal so verblieben, dass ich streiche und sie sich das Ergebnis am Samstag ansieht. Ich bin mir aber jetzt schon sicher, dass sie nicht sehr erfreut sein wird, wenn sie die Wohnung betritt. 🙂
Mein Frage also: Hatte schonmal jemand das Problem, dass der Vermieter darauf bestand, dass wirklich komplett alles erneuert werden muss und evtl. sogar die Mietkaution nicht auszahlen wollte? Und wenn ja, wie ging die Sache aus?
Keine eigenen Erfahrungen? Dann schreibt einfach, was ihr dazu denkt.
Danke für eure Antworten.
Da wir hier kein juristisches Forum haben, bin ich vor allem an eigenen Erfahrungen anderer Nutzer interessiert.
Mein Problem ist folgendes: Nach exakt 6 jahren werde ich aus meiner Wohnung ausziehen. Nach dieser Zeit sieht selbstverständlich nicht mehr alles so aus wie damals, als ich eingezogen bin. Meine Vermieterin würde am liebsten die Kaution (230€ + Zinsen) behalten und dafür einen professionellen Maler beauftragen, um alles streichen zu lassen.
Ich sehe jedoch nicht ein, dass alles neu gestrichen werden soll und ich dafür meine Kaution opfern soll. Natürlich würde ich selbst Bohrlöcher verspachteln, Wände und z.B. einen Türrahmen, in den ich ein paar Macken gehauen hab, weiß streichen. Dem entgegen steht im Mietvertrag, dass Schönheitsreparaturen auch sämtliche Holzteile, Heizungen, Innen- und Außentüren betreffen. Als angemessene Zeitabstände gelten laut Mietvertrag 3 Jahre. Demnach hätte ich ja sogar schon vor 3 Jahren alles komplett einmal streichen müssen.
Im Internet habe ich gelesen, dass solch eine Klausel nicht rechtens ist, insbesondere wenn von regelmäßigen Reparaturen die Rede ist und der Zustand, in dem sich der Gegenstand befindet, nicht beachtet wird. Man müsse nur das streichen/ reparieren, was tatsächlich durch den Mieter abgenutzt worden ist. Damit wäre ich natürlich einverstanden.
Ich bin mit der Vermieterin erst einmal so verblieben, dass ich streiche und sie sich das Ergebnis am Samstag ansieht. Ich bin mir aber jetzt schon sicher, dass sie nicht sehr erfreut sein wird, wenn sie die Wohnung betritt. 🙂
Mein Frage also: Hatte schonmal jemand das Problem, dass der Vermieter darauf bestand, dass wirklich komplett alles erneuert werden muss und evtl. sogar die Mietkaution nicht auszahlen wollte? Und wenn ja, wie ging die Sache aus?
Keine eigenen Erfahrungen? Dann schreibt einfach, was ihr dazu denkt.
Danke für eure Antworten.
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