Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Ein Arbeitsunfall ist es vermutlich nicht, wenn sie sich aus hygienischen Gründen vor dem Mittag die Hände gewaschen hat.
Der Arbeitgeber ist aber für die Sicherheit seiner Betriebsanlagen verantwortlich, und auch für Pausenräume etc. Das wird klar wenn man sich vorstellt, das wäre einem Kinobesucher auf der Toilette passiert Das ist auch kein Arbeitsunfall, aber natürlich haftet die Firma für solche Schäden. Wenn es nicht so wäre, könnte man auch ein paar stromführende Elektrokabel im Waschbecken verbauen und argumentieren, wer dort stirbt hat eben Pech gehabt . War ja kein Arbeitsunfall.
Theoretisch muss der AG die Krankenbehandlung und alle damit zusammenhängenden Folgeschäden bezahlen. Praktisch müsste die Kollegin das einklagen. Daran hat sie kein Interesse, da die Krankenversicherung erstmal alles bezahlt. Wenn sie aber dann eine Reha braucht, sieht es vielleicht anders aus. Als Unfallopfer hatte sie möglicher Weise Anspruch, als Kassenpatientin aber nicht.
Der Arbeitgeber ist aber für die Sicherheit seiner Betriebsanlagen verantwortlich, und auch für Pausenräume etc. Das wird klar wenn man sich vorstellt, das wäre einem Kinobesucher auf der Toilette passiert Das ist auch kein Arbeitsunfall, aber natürlich haftet die Firma für solche Schäden. Wenn es nicht so wäre, könnte man auch ein paar stromführende Elektrokabel im Waschbecken verbauen und argumentieren, wer dort stirbt hat eben Pech gehabt . War ja kein Arbeitsunfall.
Theoretisch muss der AG die Krankenbehandlung und alle damit zusammenhängenden Folgeschäden bezahlen. Praktisch müsste die Kollegin das einklagen. Daran hat sie kein Interesse, da die Krankenversicherung erstmal alles bezahlt. Wenn sie aber dann eine Reha braucht, sieht es vielleicht anders aus. Als Unfallopfer hatte sie möglicher Weise Anspruch, als Kassenpatientin aber nicht.
Zuletzt bearbeitet: