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Schmerzensgeld?

Ein Arbeitsunfall ist es vermutlich nicht, wenn sie sich aus hygienischen Gründen vor dem Mittag die Hände gewaschen hat.

Der Arbeitgeber ist aber für die Sicherheit seiner Betriebsanlagen verantwortlich, und auch für Pausenräume etc. Das wird klar wenn man sich vorstellt, das wäre einem Kinobesucher auf der Toilette passiert Das ist auch kein Arbeitsunfall, aber natürlich haftet die Firma für solche Schäden. Wenn es nicht so wäre, könnte man auch ein paar stromführende Elektrokabel im Waschbecken verbauen und argumentieren, wer dort stirbt hat eben Pech gehabt . War ja kein Arbeitsunfall.

Theoretisch muss der AG die Krankenbehandlung und alle damit zusammenhängenden Folgeschäden bezahlen. Praktisch müsste die Kollegin das einklagen. Daran hat sie kein Interesse, da die Krankenversicherung erstmal alles bezahlt. Wenn sie aber dann eine Reha braucht, sieht es vielleicht anders aus. Als Unfallopfer hatte sie möglicher Weise Anspruch, als Kassenpatientin aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Arbeitsunfall ist es vermutlich nicht, wenn sie sich aus hygienischen Gründen vor dem Mittag die Hände gewaschen hat.

Der Arbeitgeber ist aber für die Sicherheit seiner Betriebsanlagen verantwortlich, und auch für Pausenräume etc. Das wird klar wenn man sich vorstellt, das wäre einem Kinobesucher auf der Toilette passiert Das ist auch kein Arbeitsunfall, aber natürlich haftet die Firma für solche Schäden. Wenn es nicht so wäre, könnte man auch ein paar stromführende Elektrokabel im Waschbecken verbauen und argumentieren, wer dort stirbt hat eben Pech gehabt . War ja kein Arbeitsunfall.

Theoretisch muss der AG die Krankenbehandlung und alle damit zusammenhängenden Folgeschäden bezahlen. Praktisch müsste die Kollegin das einklagen. Daran hat sie kein Interesse, da die Krankenversicherung erstmal alles bezahlt. Wenn sie aber dann eine Reha braucht, sieht es vielleicht anders aus. Als Unfallopfer hatte sie möglicher Weise Anspruch, als Kassenpatientin aber nicht.
Dafür müsste man dem AG aber erst einmal belegen können, dass er überhaupt Schuld an dem Unfall hatte. Das sehe ich in dem Fall hier nicht, da der Sicherungsauftrag nicht unbegrenzt gilt. Sonst müsste jede Kante mit Schaumstoff abgeklebt, jede Tür ausgehangen und jede Steckdose versiegelt sein.

Vor allem ist der AN ja gar kein Schaden entstanden der erstattungsfähig wäre, da die Krankenkasse für alle notwendigen Behabdlungskosten aufkommt und mehr wäre vom Schadensersatz ohnehin nicht gedeckt. Wenn, dann könnte die KK also Ansprüche geltend machen, nicht aber die AN.
 
Das sehe ich in dem Fall hier nicht, da der Sicherungsauftrag nicht unbegrenzt gilt. Sonst müsste jede Kante mit Schaumstoff abgeklebt, jede Tür ausgehangen und jede Steckdose versiegelt sein.
Wenn aus einem Wasserhahn brühend heißes Wasser kommt und die Kollegin darum im Krankenhaus behandelt wurde, ist es sicher keine Kleinigkeit. Mit sowas muss niemand rechnen. Im Gegensatz zur Steckdose, da kann die Firma erwarten, dass niemand reingreift.

Ja, genau. Die KK will sich das erstatten lassen, wenn sie einen Dritten in der Haftung sehen. Und die Kollegin sollte den AG förmlich melden. Mit Krankenhausbericht und Tathergang. Falls sie selbst Ansprüche geltend machen will.

So ein Händewaschen kann ja auch ein Arbeitsunfall sein. Wenn ich z.B. erst den Toner wechsle und mir dann die Hände wasche, weil ein Kundengespräch ansteht. Schon daraus ergibt sich, dass der AG die Unfallverhütungsvorschriften auch an diesem Wasserhahn einzuhalten hat.
 
Wenn aus einem Wasserhahn brühend heißes Wasser kommt und die Kollegin darum im Krankenhaus behandelt wurde, ist es sicher keine Kleinigkeit. Mit sowas muss niemand rechnen. Im Gegensatz zur Steckdose, da kann die Firma erwarten, dass niemand reingreift.

Ja, genau. Die KK will sich das erstatten lassen, wenn sie einen Dritten in der Haftung sehen. Und die Kollegin sollte den AG förmlich melden. Mit Krankenhausbericht und Tathergang. Falls sie selbst Ansprüche geltend machen will.

So ein Händewaschen kann ja auch ein Arbeitsunfall sein. Wenn ich z.B. erst den Toner wechsle und mir dann die Hände wasche, weil ein Kundengespräch ansteht. Schon daraus ergibt sich, dass der AG die Unfallverhütungsvorschriften auch an diesem Wasserhahn einzuhalten hat.
1. Sind 85° nun nicht gerade "brühend heiß"
2. Das jemand ins Krankenhaus kommt heißt ebenfalls nicht, dass es etwas wirklich ernstes ist
3. Auch der AG muss nicht damit rechnen, dass jemand mutwillig am Boiler rumspielt, er stellt ja Erwachsene ein und keine Kinder. Sonst müsste er konsequenterweise auch Kaffeemaschinen verbieten.

Der AG ist daher meiner Meinung nach raus aus der Verantwortung, zumal ich mich ohnehin frage, wie man sich an einem Durchlauferhitzer ohne Vorsatz so verbrühen kann. Die speichern ja kein heißes Wasser, also wird das erst beim Fließen heiß. Entweder halte ich also meine Hände so lange unter das Wasser bis es richtig heiß wird oder ich lasse es vorher lange fließen und ignoriere den Dampf den das heiße Wasser produziert. Da man Wasser ab 40° als heiß empfindet, geht die erste Option nur mit Vorsatz. Die zweite ebenso, außer ich gucke von vornherein nicht hin. Da da aber ein Durchlauferhitzer in greifbarer Nähe steht, bin ich es dann wieder selber Schuld, wenn ich nicht hingucke.
 
Zuletzt bearbeitet:
85 Grad sind wohl brühend heiß. Bereits ab 60 Grad erleidet die Haut Verbrennungen zweiten Grades.

Die Userin hier muss auf Grund ihrer Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden und kann nicht mal eigenständig im Forum fragen... Da wird es wohl ernst sein. Vorallem bei der Temperatur.

Der Vergleich mit der Kaffeemaschine hinkt. Jeder Erwachsene weiß das ist heiß. Wenn ich den Wasserhahn aufdrehe kann ich nicht automatisch damit rechnen das brühend heißes Wasser kommt.

Wenn die Kollegen vorher bereits am Wasserhahn waren und die Userin gleich daraufhin sich die Hände gewaschen hat ist es gut möglich das sofort heißes Wasser kam. Vielleicht musste sie sich auch wegen der Kälte erst überwinden und hat das Wasser laufen lassen?

Vielleicht hat sie den Dampf nicht gesehen?

Ich finde es nicht richtig hier Vorsatz zu unterstellen. Wäre das so dann hätte die Userin bereits rechtliche Schritte eingeleitet.
 
1. Sind 85° nun nicht gerade "brühend heiß"
Doch! Und wie!
Halte die Hände nur mal unter 50 Grad warmes Wasser. Da wirst du schon schreien.
zumal ich mich ohnehin frage, wie man sich an einem Durchlauferhitzer ohne Vorsatz so verbrühen kann. Die speichern ja kein heißes Wasser, also wird das erst beim Fließen heiß.
Vielleicht war es ja kein Durchlauferhitzer. Vielleicht war es ja ein Warmwasserspeicher, und der TE hat nicht das richtige Wort gewusst.
Da man Wasser ab 40° als heiß empfindet,
Aha, also doch.
 

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