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Struppi0815
Gast
Hallo, ich habe eine Frage, da ich in den AGB meines Kreditvertrags mit der Autobank nichts gefunden habe:
Wenn eine Schlussrate für ein finanziertes Auto am 31.05.2022 fällig ist und zu diesem Termin wird die Schlussrate nicht bezahlt, kann die Autobank dann direkt am 01.06.2022 die Herausgabe des Autos verlangen und das Auto verwerten, ohne dem Kreditnehmer die Möglichkeit zu geben, doch noch zu bezahlen, damit man das Auto behält?
Müsste für die Schlussrate erst eine Mahnung rausgehen? Oder gar nicht?
Wenn eine Schlussrate für ein finanziertes Auto am 31.05.2022 fällig ist und zu diesem Termin wird die Schlussrate nicht bezahlt, kann die Autobank dann direkt am 01.06.2022 die Herausgabe des Autos verlangen und das Auto verwerten, ohne dem Kreditnehmer die Möglichkeit zu geben, doch noch zu bezahlen, damit man das Auto behält?
Müsste für die Schlussrate erst eine Mahnung rausgehen? Oder gar nicht?