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Gast cx
Gast
mietmängel immer erstmal beim vermieter bekannt geben. der ist dann dazu verpflichtet abhilfe zu schaffen, also den mangel zu beseitigen, evetuell müssen die kosten für die beseitigung des schimmels geteilt werden.
Warum geteilt,wenn es einen Verursacher /Grund gibt ?
Nicht gelesen,dass es dem Vermieter bereits bekannt gemacht und ein Anwalt eingeschaltet wurde ?http://www.hilferuf.de/forum/sonstiges/163495-schimmel-in-meiner-wohnung.html#post2299233
Weißt du was die vom Vermieter angeforderte Messung der Feuchtigkeit gestern ergeben hat ?
Wo die Ursache der Feuchtigkeit liegt ?
Zitat TE :
Jetzt steht ein Messgerät seit fast zwei Wochen bei mir in der Wohnung um zu prüfen wie viel Luftfeuchtigkeit in meiner Wohnung ist. Am Mi kommt einer von der Landesregierung und führt kostenlos Messungen an der Wand durch.