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Scheinselbständig oder nicht

Benni2712

Neues Mitglied
Hallo zusammen...
ich habe eine für mich zu schwierige Frage, daher stelle ich diese in die Runde...

Ich bin seit 2 Monaten freiberuflich Tätig. Habe einen Hauptkunden (ca. 1400€ Netto i. M.)und einen sehr kleinen kleinen Nebenkunden (ca. 100€ Netto i. M.). Nun meine Fragen:


  1. Gibt es die Scheinselbständigkeit überhaupt noch?
  2. Gelten noch die 5/6 um der Scheinselbständigkeit zu umgehen.
  3. Wenn ich einen 400€ Minijob angeboten bekomme bzw. annehme (bei einem fremden/anderen Arbeitgeber/Kunden als Haupt-/Nebenkunde), zählt dies um einer Scheinselbständigkeit aus dem Wege zu gehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Benni
 
zu 1. ja

Zu allen anderen: weiß ich nicht.

Aaaaber: Manchmal hat man nur wenig bis nur einen Kunden. Man muss durch geeignete Mittel aber glaubhaft machen können, dass man am Markt ist. Zum Beispiel Kundenkontakte nachweisen können, Werbung, Inserate, Internetauftritt usw.

Zum 400 € - Job... Damit hab ich Bauchschmerzen. Da bist Du ja nicht Auftragsempfänger, sondern Arbeitnehmer. Dein Kunde kein Kunde, sondern Dein Arbeitgeber.
 
Hallo Benni

durch die Neufassung des §7, SGB IV ist meines Wissens die alte 5/6 Regelung entfallen.

Außerdem: Wer will denn schon nach 2 Monaten beurteilen, ob Du eingenverantwortlich für mehrere Auftraggeber arbeitest? Dein Betrieb ist doch noch im Aufbau und sicher kommen weitere Kunden dazu. Solange Du Deine Arbeit nicht in einem fremden Betrieb verrichtest und Dich nachweislich um andere Kunden bemühst, sehe ich da keine Gefahr.

Wenn Du ganz sicher sein willst, rufe doch einfach einmal bei der Rentenversicherung in Berlin an. Die sind sicher auch sehr gut über die laufende Rechtsprechung informiert.

Viele Grüße

John
.
 

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