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scheidungsantrag

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evma

Aktives Mitglied
vielleicht kann es ja von euch einer sagen.bei mir ist die scheidung schon zu lange zurück,als das ich mich daran erinnern kann.
wie ist es beim getrennt leben mit der steuer.und macht es einen unterschied steuerlich ob die scheidung im herbst oder anfang des jahres ausgesprochen wird.
ein bekannter hat heute bescheid bekommen das das scheidungsverfahren etwa 4 monate dauert sobald alles dem gericht übergeben ist.
er meint es wäre besser zu warten das die scheidung dann erst 2007 ausgesprochen wird,wegen steuerverluste.
kennt sich damit jemand aus?um antwort wäre ich dankbar.lg eva
 
Hallo,
grundsätzlich hat der Scheidungsantrag/Scheidungstag keine Auswirkung auf die Gesamtsteuer. Es geht hier wahrscheinlich um die Einträge der Steuerklasse 3/5 und die Steuer nach Splittingtabelle.
Sobald die Eheleute getrennt leben, also während des Trennungsjahres muss die Steuerklasse bereits auf 1 oder 2 eingetragen werden.
Ich denke, das es darauf hinausgeht, die Steuerklasse 3 noch das ganze Jahr zu nutzen und erst später dann über den Jahresausgleich Steuern nachzuzahlen. Achtung: Da empfiehlt sich eine Rücklage zu bilden. Denn das Fina ist ja nicht doof.....
 
Hi evma,

Standhafte hat Recht!

Wenn dein Bekannter jetzt in der Steuerklasse 3 ist kommt er spätesten nach der Scheidung in Klasse 1.
Die dann in Klasse 3 zum Verhältnis der Klasse 1 weniger gezahlten Steuern
werden vom Finanzamt zurückgefordert bzw. es wird vom Arbeitsgeber bei der nächsten Lohnzahlung ans Finanzamt abgeführt.

Mein Tipp, da auf den Scheidungstermin kein einfluß genommen werden kann liegt ja beim Gericht und auch im Dezember stattfinden kann, jetzt Steuerkarte ändern lassen, und die Steuern in 2-3 Raten ans Finanzamt zurückzahlen.

Ich habe es so gemacht und auch mein Finanzamt hat mitgespielt.
Es waren damals immerhin ca. 2000 DM für 5 Monate.


Gruß

Holsteiner
 
Hallo Evma, ich habe mich ja vergangenes jahr von meinen Mann getrennt und somit haben wir das ganze jahr noch IV / IV gezahlt. Aber da wir ja seit April 2005 getrennt lebend gemeldet sind, wurde uns von der stadt automatisch auf I /I um gestellt. Wir brauchten nicht zu tun.

Aber bei der Steuer III/ V würde ich es sofort ändern lassen, da es sich auch mega im nettoeinkommen bemerkbar macht.
Wenn deine/r Bekannte/r die V hat, sofort auf die stadt das ändern, denn somit bezahlt er /sie unnötige hohe Steuern ans Finanzamt.
Hat somit dann mehr nettoeinommen. Eine kollegin war mir für diesen Tip sehr dankbar, da du ja bei der Steuerklasse V fast die Hälfte an Abzügen hast.
Smallmum
 
Im Jahr der Trennung kommen die Ehegatten noch nicht in die Steuerklasse 1 oder 2, sondern erst im Folgejahr.
Im Jahr der Trennung kann bei der Steuererklärung auch noch eine Zusammenveranlagung also gemeinsame Steuererklärung gemacht werden.
 
bei denen ist es so einer ist rentner und der andere muß steuern zahlen welche klassen sie haben kann ich nicht sagen es ist ein kind mit 13 und eins mit 18 geht noch zur schule vorhanden.ich weis nicht ob das wichtig ist.
 
Hallo Evma, ich denke da sollten die jenigen sich am besten beim Steuerberater schlau machen.
Smallmum
 
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