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Schaffe einfach meinen Qualifikationsvermerk nicht

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Gast

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Hallo,

ich versuche nun im dritten Anlauf auf eine 3 in Mathematik zu kommen, jedoch schaffe ich es maximal zu einer 4.
Ich habe in keinem anderen Fach Probleme, nur in Mathematik.

Ich möchte danach mein Abitur machen und Jura studieren, was mich interessiert. Ich habe auch bereits über Alternativen nachgedacht, aber kein anderer Weg im Rechtswesen kommt für mich in Frage. Meine Entscheidung steht fest: Ich werde Jura studieren, doch wie soll es schaffen, wenn ich wegen Mathe nicht mal das Abitur anfangen kann?
Ich mache bereits Nachhilfe, ich verstehe es auch, jedenfalls glaube ich das. Bis die Klausur anfängt und ich mein Pseudowissen dann in eine 4 oder 5 umwandle...

Ich hatte 3 Jahre lang keinen wirklichen Mathematikuntericht, da meine Lehrerin keine Ahnung hatte und uns häufig falsche Sachen vermittelt hat.

Es kann doch nicht sein, dass ich wegen einem einzigen Fach, dessen Inhalt so sinnfrei ist, da ich es niemals benötigen werde in meinem Leben meinen Traum erfüllen kann?

Sollte es nicht Aufgabe des Landes sein, jeder Person, die weiter kommen will, diese Möglichkeit auch offenzulassen, anstatt es ihr mit unnötigem Wissen zu verbauen, weil man vielleicht eine leichte Schwäche in Mathe hat, die einen auch nie im Berufsleben einholen wird, da man einfach Mathematik in diesem Umfang nie brauchen wird?

Ich bin langsam verzweifelt, ich möchte einfach nichts Anderes studieren, etwas Anderes würde mich niemals in meinem Leben erfüllen.

Ich möchte allerdings eines klarstellen: Ich möchte keinen "Rat" hören, wie "es gibt auch andere Sachen, die du machen kannst" oder Ähnliches. Mein Entschluss steht fest und ich würde gerne Eure Meinung dazu hören und natürlich auch einen Rat bekommen, wie ich dennoch meinen großen Traum verwirklichen kann. Ich kenne bereits die Möglichkeit, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren und einer dreijährigen Berufserfahrung zu studieren. Ich bin nun fast 20, das wären 5 Jahre. Danach das Studium, welches wieder mindestens 4 Jahre dauert, da wären wir bei etwa 29-30 Jahren.

Ich weiß, das war nicht wirklich ein kurzer Text, jedoch danke ich allen, die sich die Zeit genommen haben, ihn aufmerksam durchzulesen und würde mich über einen Rat freuen, der mir noch eine Möglichkeit zum Jurastudium eröffnet.

Viele Grüße
 
Wenn du in Deutsch oder Englisch eine Zwei schaffst, hast du die Quali auch mit der Vier in Mathe.
Zumindest in NRW.
 
versucht der nachhilfelehrer, die mathematik von grund auf beizubringen oder versucht er nur, dir den aktuellen stoff beizubringen? wenn er sich auf den aktuellen stoff beschraenkt, dann ist das wohl der falsche weg.

um dich in mathematik nach vorn zu bringen, muesstest du von grund auf versuchen, dein "pseudowissen" durch vernuenftiges und gut verstandenes wissen zu ersetzen. ggf. faengt man halt bei den grundrechenarten wie in der grundschule wieder an und baut dann schritt fuer schritt darauf auf.

dafuer, dass du nun schon fast 20 bist, kannst du im uebrigen wohl das schulsystem allein nicht verantwortlich machen.

und wie monarose schon sagte, den qualifikationsvermerk kann man in NRW auch mit einer vier in mathematik erreichen. und auch ohne qualifikationsvermerk kann man zB (auch in NRW) erstmal in die hoehere handelsschule gehenund danach in die qualifikationsphase des wirtschaftsgymnasiums. das ist nur ein jahr mehr als direkt ins gymnasium zu gehen. (der weg ist aber schwer und viele schaffen den nicht.) aus welchem bundesland bist du denn? vielleicht gibt es auch dort fuer dich wege, die zum ziel fuehren koennen.

im uebrigen kann es durchaus gute gruende dafuer geben, auch gewisse mathematische faehigkeiten von einem angehenden juristen zu erwarten.
 
Nachtrag: Bedeutet "dritter Anlauf", dass du die 10.Klasse bereits zum dritten Mal machst??? 😕
 
Hey,

Erstmal Danke für die Antworten.
Mir wurde damals gesagt, dass man keine 4 in einem Hauptfach haben farg und diese auch nicht ausgleichen kann.

Ja, ich komme aus NRW.

Dritter Anlauf bedeutet, dass ich es erdt auf der Regelschule versucht habe und nun das zweite Mal auf der Abendschule.
 
Mir wurde damals gesagt, dass man keine 4 in einem Hauptfach haben farg und diese auch nicht ausgleichen kann.
das ist aber falsch so, du kannst eine 4 in mathe mit einer zwei in deutsch oder englisch ausgleichen. monarose hat da voellig recht.

die anderen noten muessen aber auch passen, du kannst eine deutsch-zwei also nicht nutzen um damit eine 4 in mathe und noch eine andere vier auszugleichen.

wenn du jetzt aber schon zweimal am qualifikationsvermerk gescheitert bist, habe ich doch erhebliche zweifel, ob du ein jurastudium schaffen kannst.
 
das ist aber falsch so, du kannst eine 4 in mathe mit einer zwei in deutsch oder englisch ausgleichen. monarose hat da voellig recht.

die anderen noten muessen aber auch passen, du kannst eine deutsch-zwei also nicht nutzen um damit eine 4 in mathe und noch eine andere vier auszugleichen.

wenn du jetzt aber schon zweimal am qualifikationsvermerk gescheitert bist, habe ich doch erhebliche zweifel, ob du ein jurastudium schaffen kannst.

Habe da noch mal im Internet recherchiert und habe herausgefunden, dass das tatsächlich so ist. Keine Ahnung, warum mir damals was Falsches erklärt wurde.

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Ich habe die Qualifikation nur wegen der mathematischen Noten nicht geschafft, alles Andere hat gepasst. Ich verstehe deshalb auch im Nachhinein nicht, weshalb ich dann keinen Qualifikationsvermerk erhalten habe. Danke für die Antworten, das war ziemlich aufschlussreich.
 
Ich habe die Qualifikation nur wegen der mathematischen Noten nicht geschafft, alles Andere hat gepasst. Ich verstehe deshalb auch im Nachhinein nicht, weshalb ich dann keinen Qualifikationsvermerk erhalten habe.
Dann hak da doch mal bei der Schule nach, eventuell auch bei der Schulaufsucht.

Vielleicht erzählst du uns vorher nochmal deine Abschlussnoten von der Realschule im Detail, dann können wir prüfen, ob du den Qualifikationsvermerk hättest bekommen müssen oder nicht.
 
Okay, habe soeben erfahren, dass man im zweiten Bildungsweg eine 4 in einem Hauptfach nicht durch eine 2 in einem anderen Hauptfach ausgleichen kann...
 
Okay, habe soeben erfahren, dass man im zweiten Bildungsweg eine 4 in einem Hauptfach nicht durch eine 2 in einem anderen Hauptfach ausgleichen kann...
Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Auch im zweiten Bildungsweg kannst du eine 4 durch eine 2 ausgleichen. Ich zitiere die für NRW einschlägige Prüfungsordnung APO-WbK, Paragraph 28 Absatz 3 Satz 3 und 4:
Ihnen wird darüber hinaus auch die Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs,
die zur allgemeinen Hochschulreife führen, zuerkannt, wenn der Durchschnittswert der Gesamtzensur und die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder in der Feststellungsprüfung mindestens befriedigend sind. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch oder in der Feststellungsprüfung müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

Wer hat dir denn diese Fehlinformation gegeben, dass du eine Mathe-4 nicht ausgleichen könnest?

Verweise ihn ggf. auf die Prüfungsordnung, also die APO-WbK, Paragraph 28 Absatz 3 Satz 4. Möge er es dort selbst nachlesen. Hier der Link zur kompletten APO-WbK:

http://www.schulministerium.nrw.de/...BK/Kontext/_APOWBK-undVVzAPOWbK-ab2010_1_.pdf
 

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