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Gelöscht 77252
Gast
Ich hab kürzlich auch versehentlich ein Quartal zuviel überwiesen. Bei mir kam aber nix zurück. Ich prüfe meine Kontoauszüge monatlich.
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Hallo Gelöscht 77252,
schau mal hier: Rundfunkbeitrag. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ich hab kürzlich auch versehentlich ein Quartal zuviel überwiesen. Bei mir kam aber nix zurück. Ich prüfe meine Kontoauszüge monatlich.
Aber das war nicht die Zahlung am ersten des Halbjahres , oder?Eben gefunden:
> ZahlungsrythmusDer Rundfunkbeitrag - Zahlung
Sie möchten sich darüber informieren, wie Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen können und was passiert, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht bezahlen können. Hier finden Sie alle Informationen.www.rundfunkbeitrag.de
Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro
Steht doch da:
Den Beitrag der Monate 1-3 habe ich nach gesetzlichen Vorgaben in der Mitte des Zeitraums geleistet.
Die Halbjahresvorauszahlung "zum ersten des Halbjahres" kann nur bedeuten, dass sie am ersten Juli da sein muss. Zahle ich im Februar, so war sie nicht einen Tag sondern Wochen vorher da, erfüllt also die Bedingung.
Du siehst ja , was Du von der Anti-Haltung hast. Jede Menge Theater. Aber wenn es das Wert ist. Bitte.Ich weiss, es liegt aber an meiner anti-Einstellung.
Ich will einfach mit denen nichts zu tun habe und tu was sie wollen und will meine Ruhe.
Daran müssten sie sich auch messen lassen und Ruhe geben.
*knatschig* :-(
Abbuchungen müsste ich auch wieder kontrollieren.
Überweisungen kosten bei meinem kontoModell, bei den Zinsen kann ich eh keinen Blumentopf gewinnen, also kann ich besser gleich nur einmal überweisen.
Mir muss auch wichtig sein, dass ich zahle, sonst stehen die Befreiuungen meine Mitbewohner in Frage.
Aber das war nicht die Zahlung am ersten des Halbjahres , oder?
Du hast am 20.2. einen Jahresbeitrag überwiesen. Somit hast du zwar "zum ersten des Halbjahrs" überwiesen, aber den falschen Betrag. Die Monate Januar bis Juni sind darüber hinaus durch diese Interpretation nicht abgedeckt. Durch das Überweisungsdatum komnt nur die 3monatige Überweisung zur Monatsmitte in Frage. Damit hast du die laufende und vorrangige Forderung bedient, und nur zu viel überwiesen.Die Halbjahresvorauszahlung "zum ersten des Halbjahres" kann nur bedeuten, dass sie am ersten Juli da sein muss. Zahle ich im Februar, so war sie nicht einen Tag sondern Wochen vorher da, erfüllt also die Bedingung.
Jedenfalls bescherst Du Dir viele Schwierigkeiten, aus lauter Trotz.Sei so lieb und bleib bei den Worten: es geht nicht um "am" sondern um "zum".
Es ist, als würde man Ferienwohnraum vermieten.
In der Vorab-Rechnung schreibt man: ich erwarte Ihren Zahlungseingang zum
(- aber und nicht am -) 1.7.2023. Am.. heisst genau: am - nichts anderes.
Wann aber erwartet der Vermieter das Geld, wenn er "zum " schreibt?
Davor.
Gibt ein Vermieter das Geld zurück, weil der Feriengast zu früh gezahlt hat, und sendet später eine Mahnung, weil der Feriengast keinen Geldeingang auf dem Konto verursachen konnte, da die Annahme mit dem Grund verweigert wurde: "Sie haben zu früh bezahlt"?
Obwohl veröffentlicht wurde dass er es vorher darf?
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