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Rundfunkbeitrag

Piepel

Aktives Mitglied
Für die Monate 1 - 12 wurde am 20.2. ein kompletter Jahresbeitrag überwiesen.
Ein Kontoauszug war damals "nicht möglich", dies hatte ich mir vermerkt.
Da ich dachte es ist Ruhe, und habe ich neuerliche Briefe einfach unbeachtet weg gelegt.
Im Rahmen von Abheften fand ich eine Mahnung, dass der Beitrag für die Monate 4 - 6 Mitte Mai fällig war, aber nicht gezahlt wurde.
Also bin ich gerade zur Sparkasse gegangen.
Die haben tatsächlich den Anteil für die Monate 1-3 behalten und den überschüssigen restlichen Jahresbeitrag zurück überwiesen.

Da ich es dreist fand, Geld erst zu verlangen, es dann doch nicht zu nehmen um danach zu mahnen, habe ich damals auf die Mahnung hin 3 mal dieselbe Überweisung ausgeführt.

Das Spiel mit der Rücküberweisung wird sich nun wohl wiederholen, da mein Rundfunkkonto scheinbar nicht im Plus sein darf.
Allerdings wusste ich das bis eben nicht.

Meine Frage ist:
Warum kann man nicht voraus zahlen?
Kann es daran liegen, dass die Beiträge erst in der Zukunft festgesetzt werden, daher nicht fällig sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum kann man nicht voraus zahlen?
Kann es daran liegen, dass die Beiträge erst in der Zukunft festgesetzt werden, daher nicht fällig sind?
Weil es nicht Sinn und Zweck ist ein Guthabenkonto zu haben. Die können nur den genutzten Monat abrechnen. Alles was drüber ist, steht ihnen nicht zu und macht Probleme. Abrechnungen wie Strom, Wasser etc. alles wird nach Ablauf des Jahres gefordert. Sollte man durch Abschlagszahlungen und weniger Verbrauch Guthaben haben, wird auch das zurückgezahlt.
 
Eben gefunden:


> Zahlungsrythmus

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro


Steht doch da:
Den Beitrag der Monate 1-3 habe ich nach gesetzlichen Vorgaben in der Mitte des Zeitraums geleistet.
Die Halbjahresvorauszahlung "zum ersten des Halbjahres" kann nur bedeuten, dass sie am ersten Juli da sein muss. Zahle ich im Februar, so war sie nicht einen Tag sondern Wochen vorher da, erfüllt also die Bedingung.
 
Bei mir werden diese Gebühren regelmäßig und REGELRECHT alle 2 Monate vom Konto abgebucht.
Ich weiss, es liegt aber an meiner anti-Einstellung.
Ich will einfach mit denen nichts zu tun habe und tu was sie wollen und will meine Ruhe.
Daran müssten sie sich auch messen lassen und Ruhe geben.
*knatschig* :-(
Abbuchungen müsste ich auch wieder kontrollieren.
Überweisungen kosten bei meinem kontoModell, bei den Zinsen kann ich eh keinen Blumentopf gewinnen, also kann ich besser gleich nur einmal überweisen.

Mir muss auch wichtig sein, dass ich zahle, sonst stehen die Befreiuungen meine Mitbewohner in Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, du hast es schon gefunden 😉

Meine Frage ist:
Warum kann man nicht voraus zahlen?
Das kannst du doch 🙂


Zahlungsweise
>
Zahlungsrhythmus

ergibt:

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro
👍
 
Ich weiss, es liegt aber an meiner anti-Einstellung.
Ich will einfach mit denen nichts zu tun habe und tu was sie wollen und will meine Ruhe.
Daran müssten sie sich auch messen lassen und Ruhe geben.
*knatschig* :-(
Abbuchungen müsste ich auch wieder kontrollieren.
Überweisungen kosten bei meinem kontoModell, bei den Zinsen kann ich eh keinen Blumentopf gewinnen, also kann ich besser gleich nur einmal überweisen.

Mir muss auch wichtig sein, dass ich zahle, sonst stehen die Befreiungen meine Mitbewohner in Frage.
Solange du Spaß daran hast, ist doch "alles Schick" 😉😀
 

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