Du hast in voller Absicht auf ein folgendes Geschäft , ...
die Handyverträge...,
welche n u r durch den 1,-- Euro Preis der Handys zustande kamen,
mit Verlust gearbeitet.
Das macht ein Finanzamt aber nicht mit, das musst du auf deine
eigene Kappe nehmen.
Diese Differenz wird als "Privatentnahme"
gerechnet,
welche ebenso zu versteuern ist wie ein regulärer Verkauf.
(Die Handys stellten in dem folgendem Geschäft
wieder einen Wert da,..mindestens den Einkaufspreis.)
Dieser Einkaufspreis wurde dir als zu versteuernde Einnahme angerechnet,
natürlich auch die Umsätze aus den Handyverträgen.
Diese Handyverträge war ein zweites Geschäft.
Diese Einnahmen waren auch voll zu versteuern , obwohl in dem erhaltenen Betrag von 349,--Euro die Erstattung von 300,--Euro
für das Handy enthalten war, dieses war nur für dich erkennbar.
Das interesssiert aber das F'amt nicht,
dieser Vorgang konnte nicht mit dem ersten Geschäft,
dem Handyeinkauf / Verkauf verrechnet werden,
da es zwei verschiedene Geschäfte waren, .....
obwohl sie "für dich" zusammenhängen.
Auf dem Papier hast du pro Vertrag 340,--
als Einnahme eingestrichen.
Bei dem Handyhandel hat das F'amt dich ganz einfach nach deinem Einkauf eingeschätzt.
Dadurch,dass du durch diese Transaktionen keine Vorsteuer bei dem Handydeal abziehen konntest,
wurde diese Sache für dich ,nach meiner Meinung ,
doppelt teuer,durch die voll zu versteuernden Einahmen aus
den Handygeschäften sogar dreifach.
Muss aber nicht richtig sein, was ich schreibe,
bin ja nicht vom Finanzamt, 😀
bin aber der Meinung,dass das F'amt das Geld zu recht verlangt.
Obwohl du selbst an jedem Handygeschäft nur 41,--Euro Brutto
verdient hast.