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Rücksichtsloses eintreiben durch Finanzamt, egal was is!

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Es gäbe zum Beispiel aber auch noch die Möglichkeit, daß das FA Einblick in die Konten des Schuldners genommen hat und diesen großen Geldfluß festgestellt hat.
Was mich auch ein wenig stört: Ein einziger Sachbearbeiter eines FAs ist kaum allein schuld - meine Erfahrung ist, daß es da auch Vorgesetzte gibt, an die man sich wenden kann.

Welchen Geldfluss??????? wie kann Geld fließen das nicht da ist??? sorry aber des is auch irgendwie komisch was du da schreibst...
.....und ja es gibt Vorgesetzte, von denen man dann erfährt mann soll sich doch an den zuständigen Sachbearbeiter wenden....hmmmm...
 
@ tortelini
Natürlich wird bei Nichtabgabe der USt_Voranmeldungen geschätzt. Aber dann schickt das FA in der Regel (zumal nach sooo kurzer Geschäftstätigkeit) keinen Prüfer, der die evtl zu hohen Schätzungen NACH UNTEN korrigiert. Außerdem hat er doch einen Steuerberater! Also ??

Stimme dir zu: eine mehr als komische Sache mit vielen offenen Fragen.

chio

Der Laden ist nach 6 Monaten geschlossen worden und dann ist das Gewerbe noch soweit es ging als nebenverdienst gelaufen, von zuhause aus wegen mangelndem umsatz, und die Umsatzsteuervoranmeldung ist regelmäßig gemacht worden, und ja ich kann es bestätigen es wird im allgemeinen nicht nach unten korrigiert, weil ja eine schätzung soviel heißt wie es wird geschätzt was an der Kasse oder der Buchhaltung vorbei, d.h. schwarz verdient wurde. Und durch den Seuerberater wurde alles Nachgewiesen nur wurden einige Rechnungen vom Zulieferer! nicht anerkannt weil auf der 2 oder 3 Seite nicht die vollständige Adresse von Ihm drauf war, is schon komisch aber irgendwie hab ich keine lust mehr ....immer von vorne durchzukauen....
 
Es macht wohl keinen Sinn, den Steuersachverhalt weiter zu kauen und nach neuen Infö-Häppchen immer wieder umzudeuten.

Wenn ich es richtig verstanden habe, besteht jetzt eine rechtskräftige Steuerschuld von einigen Tausend Euronen. Wenn du jetzt als Arbeitnehmer tätig bist, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1.) Du einigst dich mit dem Finanzamt auf eine Ratenzahlung oder
2.) Du hast für die nächsten Jahre evtl. Jahrzehnte die Lohnpfändung am Hals.

Version 1 ist vor allem deshalb vorzuziehen, weil dann DU bestimmst, wie die gezahlten Beträge angerechnet werden, also auf die Hauptschuld (=Steuer).
Bei Version 2 bestimmt das das Finanzamt, und das verrechnet zunächst die entstandenen Kosten. Da kann es schnell passieren, dass man zahlt und zahlt und die Hauptschuld sich kaum verringert.

Allerdungs, wie bereits gesagt: Monatsraten von 20 € kannste vergessen. Die werden nicht akzeptiert. Da ist jede Vorsprache beim Finanzamt Zeitverschwendung.

chio
 
Hallo,

mich würde interessieren,
wie ist es mit der Mehrwertsteuer vom Einkauf der Handys gelaufen,
wurde sie als Vorsteuer in Abzug gebracht ..wenn ja,wovon wurde
abgezogen ?

Die Rechnungen in alle Richtungen waren immer mit Steuer, es gab keinen vorsteuerabzug.
 
Du hast in voller Absicht auf ein folgendes Geschäft , ...
die Handyverträge...,
welche n u r durch den 1,-- Euro Preis der Handys zustande kamen,
mit Verlust gearbeitet.

Das macht ein Finanzamt aber nicht mit, das musst du auf deine
eigene Kappe nehmen.
Diese Differenz wird als "Privatentnahme"
gerechnet,
welche ebenso zu versteuern ist wie ein regulärer Verkauf.


(Die Handys stellten in dem folgendem Geschäft
wieder einen Wert da,..mindestens den Einkaufspreis.)

Dieser Einkaufspreis wurde dir als zu versteuernde Einnahme angerechnet,
natürlich auch die Umsätze aus den Handyverträgen.

Diese Handyverträge war ein zweites Geschäft.

Diese Einnahmen waren auch voll zu versteuern , obwohl in dem erhaltenen Betrag von 349,--Euro die Erstattung von 300,--Euro
für das Handy enthalten war, dieses war nur für dich erkennbar.

Das interesssiert aber das F'amt nicht,
dieser Vorgang konnte nicht mit dem ersten Geschäft,
dem Handyeinkauf / Verkauf verrechnet werden,
da es zwei verschiedene Geschäfte waren, .....
obwohl sie "für dich" zusammenhängen.
Auf dem Papier hast du pro Vertrag 340,--
als Einnahme eingestrichen.

Bei dem Handyhandel hat das F'amt dich ganz einfach nach deinem Einkauf eingeschätzt.

Dadurch,dass du durch diese Transaktionen keine Vorsteuer bei dem Handydeal abziehen konntest,
wurde diese Sache für dich ,nach meiner Meinung ,
doppelt teuer,durch die voll zu versteuernden Einahmen aus
den Handygeschäften sogar dreifach.
Muss aber nicht richtig sein, was ich schreibe,
bin ja nicht vom Finanzamt, 😀
bin aber der Meinung,dass das F'amt das Geld zu recht verlangt.

Obwohl du selbst an jedem Handygeschäft nur 41,--Euro Brutto
verdient hast.
 
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