Ach Germ, ..... ich kann mich an eine Unterhaltung erinnern, wo Du einer Mitschülerin
(sie war 12) geraten hast, dass sie sich um die betreffene Person sagen soll, da sie sich sonst ggf. vorbestrafen könnte.
Lehrer sollten hinsehen, da sie auch pädagogisch vermitteln sollten. Aber da "Autoaggressionen" keine Straftat ist, kann auch niemand angezeigt werden, aufgrund von unterlassene Hilfeleistung. Andernfalls würden sich auch Therapeuten strafbar machen, wenn sie ihr Klientel nach Hause schicken und wissen, dass sie autoaggressiv sind. Auch das Jugendamt spielt in diesem Spiel nicht mit. Denn wie soll das Jugendamt Betroffene schützen? Aus dem Körper befreien wäre ganz toll... doch in unserer heutigen Zeit *hüstl* nicht machbar.
Im Gegenteil: die Suizidrate würde eher noch mehr steigen. Denn diese Form ist ein Ausdruck, wie bereits geschrieben, dass etwas nicht in Ordnung ist. Ein Großteil versteckt die Verletzungen, da die Eltern/Erziehungsberechtigte es nicht wissen (sollen). So meine These.
Plomme, Du bist der Gast? Oder um wen handelt sich denn der Beitrag? In jedem Fall solltest auch Du jemanden finden, der unter Schweigepflicht steht (siehst Germ, auch das kommt dazu) und eben Du Dich anvertrauen kannst. Wenn Deine Schwester einen Suizidversuch hinter sich hat, dann belastet es sicherlich auch Deine Eltern, wie auch Deine Schwester. Redet ihr eigentlich eher miteinander oder aneinander vorbei? Es wäre wichtig... denn sonst könntet ihr vielleicht eine Familientherapie oder ähnliches bestreiten. Weil: sich um die anderen Sorgen machen, bringt wenig, wenn miteinander geschwiegen wird. Und dass es euch belastet ist wohl klar.
Das Ritzen ist im übrigen kein Freund. Es nistet sich ein wird zum Parasit. Versuch nun andere Techniken zu finden, die den Stress abbauen. Alternativen nennen sich "Skills" und google hält so manche parat.
bis denn dann
Das Thema des Threads heißt: Ritzen = krank ?
Meine Antwort:
Ritzen ist ein Selbstschädigungsverhalten und
so etwas ist immer krank, bzw. eine schwere
Verhaltensstörung, die behandelt werden muss,
notfalls auch in schweren Fällen gegen den Willen
des Patienten auf Grund einer richterlichen
Verfügung. Lehrkörper haben die Pflicht so etwas
dem Jugendamt zu melden.
Herzlichst
Germ
Krankenhäuser überfüllt, sehr viele Jugendliche schaffen den Schulabschluss nicht, die Therapeuten sind eh überfüllt.... (nun ja, wer nicht spricht, ist auch ambulant verkehrt), betreutes Wohnen wird von den anderen persönlichkeitgestörten geräumt, damit die eingeliefert werden, die sich weh tun.
neeeeeee