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Restschuldversicherung

C

cheero

Gast
Hallo,

hab da ne Frage zum Thema Restschuldversicherung eines Allzweckkredites.

Meine Eltern wollen ihren bestehenden Kredit demnächst vorzeitig kündigen/ablösen.
Was passiert mit der Restschuldversicherung?

LG
 
Hallo cheero,

soweit ich weiß, gibt's da keine einheitliche Regelung. Aber ich würde davon ausgehen, dass das für die Restschuldversicherung gezahlte Geld weg ist.
Für die Versicherung ist ja das Risiko am Anfang des Kredites am größten, d.h. die ersten abgesicherten Jahre wiegen am schwersten bei der Prämienberechnung. Und diesen "teuren" Teil der Versicherungszeit haben deine Eltern ja wohl hinter sich - und somit ist ein großer Teil der für den Versicherungsschutz gezahlten Prämie "verbraucht".

Steht denn nichts auf der Vertagsurkunde/den beiliegenden AGBs oder so?

Grüße,

Joe
 
Wenn es eine Risiko-LV ist,welche zur Absicherung des Darlehens an die kreditgebende Bank abgetreten war,
ist die Abtretung mit vollständiger Kredittilgung hinfällig--der Versicherungsschein ist Deinen Eltern auszuhändigen.

Es kommt darauf an,ob die Risiko-LV ,um eine solche müßte es sich hier handeln,
auf beide Eltern oder nur eine Person abgeschlossen war,ob die Bank Versicherungsnehmer war--oder Deine Eltern (jeweils) selbst.
Versicherte Person(en) sind immer die Darlehensnehmer.

Denn deren Tod --und damit Ausfallgefahr für Tilgung-- ist hier das Risiko der kreditgebenden Bank.

Wenn die Bank Versicherungsnehmer war - könnte man überlegen,ob es sich lohnt,diese Versicherung selbst zu übernehmen statt sie kündigen zu lassen.
Vorteil: eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich...die Beitragssätze sind immer dann günstig,wenn beim Abschluß die versicherte Person jünger war--
mit jedem Neuvertrag verschlechtern sich die Konditionen.

Normalerweise sind Risiko-LV dann entweder fristgerecht kündbar zum Ablauf des Versicherungsjahres --oder Deine Eltern zahlen weiter die -im Unterschied zu Kapital-LV sehr günstigen -Beiträge und setzen statt der nicht mehr bezugsberechtigten Bank dann gegenseitig sich selbst oder Dich als bezugsberechtigte Person ein.

Eine Risiko-LV ist auch jederzeit neu als Sicherheit verwendbar..zum Beispiel,um einen anderen,auch privat erhaltenen Kredit abzusichern.

Du müßtest also konkreter werden --- WAS steht im Versicherungsvertrag?
 

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