Ein 30 Jahre altes Gutachten zur Ermiitlung deiner Arbeitsfähigkeit heranzuziehen, wäre sehr schräg. Wahrscheinlich wurde es irgendwo erwähnt und dann will man die Akte vollständig haben. Ich kann mir vorstellen, dass niemand erwartet, dass du so alte Unterlagen hast. Und wenn du das erklärst, dass du nicht weißt, wo du das beschaffen kannst, ist es auch gut.