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Rente

Ein 30 Jahre altes Gutachten zur Ermiitlung deiner Arbeitsfähigkeit heranzuziehen, wäre sehr schräg. Wahrscheinlich wurde es irgendwo erwähnt und dann will man die Akte vollständig haben. Ich kann mir vorstellen, dass niemand erwartet, dass du so alte Unterlagen hast. Und wenn du das erklärst, dass du nicht weißt, wo du das beschaffen kannst, ist es auch gut.
 

Hallo Ombera,

schau mal hier: Rente. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ein 30 Jahre altes Gutachten zur Ermiitlung deiner Arbeitsfähigkeit heranzuziehen, wäre sehr schräg. Wahrscheinlich wurde es irgendwo erwähnt und dann will man die Akte vollständig haben. Ich kann mir vorstellen, dass niemand erwartet, dass du so alte Unterlagen hast. Und wenn du das erklärst, dass du nicht weißt, wo du das beschaffen kannst, ist es auch gut.
Werde es so schreiben , DANKE
 
Die DRV hätte es ja schon bei der Arbeitsplatzbeschreibung beim Arbeitgeber anfordern können, warum es nicht machte, ist für mich nicht ersichtlich.
Ist doch egal, nun wollen sie das Gutachten von Dir. Du hast die Obliegenheit, das möglichste zu tun, um die Unterlagen zu liefern, sonst kann das sehr kompliziert mit der Rente werden. Einfach sagen "Habich nicht" wird die DRV nicht akzeptieren, da bin ich mir sehr sicher.
 
Hallo. Ich glaube nicht, dass man verpflichtet ist, irgendwelche Dokumente über 30 Jahre aufzubewahren.
 
Leute, es ist doch ganz einfach:

Entweder, der TE hat das Gutachten oder weiß, wo er es anfordern kann. Oder er hat es nicht und kann es auch nicht neu anfordern.

Dazwischen gibt es nichts. Da gibt es auch nichts mit der Versicherung zu diskutieren. Einfach mitteilen, fertig.

Ist echt nicht schwer.
 
Ich würde sie fragen, was sie mit einem Gutachten wollen, was 30 Jahre alt ist.
Wenn es nicht mehr auffindbar ist, dann ist es so. Wahrscheinlich ist die Aufbewahrungsfrist abgelaufen, dann gibt es nichts mehr. Die Fristen müssten bei der DRV bekannt sein.

Übersicht von Aufbewahrungsfristen
Prozesse / DokumentAufbewahrungsfrist
Gutachten10 Jahre
Gutschriften, Gutschriftsanzeigen10 Jahre
Handelsbriefe6 Jahre
Handelsbücher10 Jahre
 
Danke , schreibe im Antwortschreiben , ist nicht mehr auffindbar.
Und genau darum geht es, die wissen oder hoffen das die wenigsten sowas noch zuhause haben, der Rest ist eig. keine Atomphysik. 😉

Mir ging das mal mit dem Arbeitsamt so, da wollte man auch einen eher für meine Begriffe Nichtssagenden Zettel irgendwann von Anno- Dunnemals und wenn ich den nicht hätte beibringen können, hätte das Auswirkungen auf die nächste Auszahlung gehabt.
Gott sei Dank, hatte ich diesen Dulli- Schriebs zufälliger weise noch aufbewahrt und konnte das Ding vorlegen. Das Gesicht von der Sachbearbeiterin war Gold Wert, schade das ich dass nicht fotografieren konnte.😆😉
 
Ich würde sie fragen, was sie mit einem Gutachten wollen, was 30 Jahre alt ist.
Wenn es nicht mehr auffindbar ist, dann ist es so. Wahrscheinlich ist die Aufbewahrungsfrist abgelaufen, dann gibt es nichts mehr. Die Fristen müssten bei der DRV bekannt sein.

Übersicht von Aufbewahrungsfristen
Prozesse / DokumentAufbewahrungsfrist
Gutachten10 Jahre
Gutschriften, Gutschriftsanzeigen10 Jahre
Handelsbriefe6 Jahre
Handelsbücher10 Jahre


Das wirft aber auch die Frage auf ob der TE uns hier reinen Wein einschenkt, dieses Gutachten offeriert den Anschein das er schon seit 30 Jahren damit beschäftigt ist eine EU Rente zu bekommen.
Auch eine Begründung bleibt er schuldig was wiederum Raum lässt für weitere Spekulationen auf die ich jetzt aber nicht eingehen möchte. da soll sich jeder seine eigenen Gedanken machen.
 

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