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Renovierung beim Auszug

Apri

Aktives Mitglied
Hat vielleicht jemand Ahnung, was beim Auszug renoviert werden muss? Und ob die Klauseln in einem Mietvertrag von 1999 auch heute noch Gültigkeit haben?

Bei Stern TV haben die irgendwann in diesem Jahr mal gesagt, dass man nach heutigem Mietrecht eine Wohnung nur noch besenrein hinterlassen muss, aber ich finde die Sendung nicht. Und in meinem Buch "Ihr Recht im Alltag" von 1995 steht, dass es auf die Sachen im Mietvertrag ankäme.

Meine Schwägerin hat jetzt von ihrem vorherigen Vermieter eine Rechnung über 880,-- Euro bekommen :mad:, weil er angeblich die Wohnung von einem Maler hat renovieren lassen müssen, obwohl wir die Wände weiß gestrichen und alles geputzt haben :(. Das er ihr erst hätte eine Nachfrist setzen müssen, bevor er einen Maler beauftragt, habe ich schon herausgefunden, aber da ihr Bruder jetzt auch umziehen will, würde mich schon interessieren, was nun wirklich alles gemacht werden muss.

Würde mich freuen, wenn mir jemand da helfen könnte.
Liebe Grüße
Apri
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Apri,

eine Wohnung beim Auszug besenrein,ohne Renovierung, zu verlassen reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Wenn man vom Vermieter eine unrenovierte Wohnung übernahm, dann kann man sie auch unrenoviert verlassen.
Bei langer Mietdauer muß man jede Wohnung
zwischendurch mal renovieren.
Der Vermieter darf dazu keine starren Fristen festsetzen.

Ansonsten muß man erneuern/auffrischen was man während der Mietzeit abgewohnt hat.
Diese Endrenovierung muß nicht fachgerecht ausgeführt werden,
darf aber auch nicht stümperhaft erfolgen.
Hat man sich etwas "zurechtgepfuscht",darf der Vermieter einen Fachmann bestellen.

Genaues kannst du unter folgendem Link nachlesen.
http://www.internetratgeber-recht.d....de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm
L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:

Apri

Aktives Mitglied
Dank dir, der Link ist super, jetzt müssen wir nur noch genau den Mietvertrag lesen. Aber die Hinweise dort sind ja echt hilfreich. Mal sehen, ich hoffe, es klappt.

LG Apri
 
D

Disney

Gast
Sry,
da meine Whg von einer RA - Kanzlei Mieterschutz verwaltet wird,weiß ich,ich habe sie nur besenrein zu hinterlassen.
Natürlich fotografiere ich mit Zeugen ( bei der heutigen Zeit) die Räume.
Ich bin nicht schwer zu verunsichern aber in dem Fall,würd ich nicht tun.
Droht er mit juristischen Schritten,würd ich griensen und sagen " Kein Problem ".und er würde nicht vors Gericht gehen.
Wichtig ist,FOTOGRAFIEREN mit Zeugen,das Übergabeprotokoll ist ebenfalls wichtig.
Vermieter lassen nähmlich auf Mieterkosten auf die Tour Schonheitsreperaturen vornehmen.
Das Bundesland,spielt bei Gesetzen keine Rolle !
Ich würd keinen Cent zahlen.
Wer jetzt glaubt,in dem Punk bin ich dumm bla bla bla,vergießt nicht,es ist eure Kohle nicht meine:D
 

Apri

Aktives Mitglied
Ich habe jetzt festgestellt, dass das größte Problem die Renovierung während der Wohndauer sein wird. Die Endrenovierung im Mietvertrag ist zwar unwirksam, aber in den 10 Jahren, die der junge Mann dort gewohnt hat, wurde nicht einmal renoviert und das, obwohl er starker Raucher ist. So sehen natürlich Wände und Türen dementsprechend nikotingebräunt aus.

Wir haben mit einem Malermeister am WE alle Wände und Decken erst grau gestrichen, damit das überdeckt wird, war auch wunderbar geworden. Aber nachdem gestern dann noch mal weiß drüber gestrichen wurde, sieht man im Wohnzimmer die Flecken, wo z. B. Bilder hingen, doch wieder. :mad: Auch wenn ich es nicht verstehe. :(

Fotos werde ich auf jeden Fall machen und ebenso ein Übergabeprotokoll. Mal sehen, was Morgen bei der Abnahme raus kommt. Bis aufs Wohnzimmer sind die anderen Räume mittlerweile in Ordnung, also abwarten.

Eigentlich hätten wir ja noch bis zum 31. Zeit, aber da wir am WE in den Urlaub fahren, ist es schlecht.
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Apri,

ihr seht Flecken,wo die Bilder hingen,weil an den anderen Flächen
das Nikotin wieder durchkommt,es wurde durch den Anstrich angelöst
und zieht wieder nach außen.( Löschblattwirkung)
Da hilft nur das vorstreichen mit einer speziellen Sperrschicht oder
Tapeten runter ,alles neu.
Die Türen kann man nach meiner Meinung auch nicht braun lassen,sie müssen wieder weiß gestrichen werden.
Das gilt auch für vergilbte Heizkörper.

Man muß in den Begriffen Schönheitsreparaturen und Renovierung
unterscheiden.
Lassen sich Mietabnutzungen durch Schönheitsreparaturen ,
einfaches Überstreichen, nicht entfernen wird eine Renovierung fällig.
Tapeten runter,neu tapezieren und streichen.
Türen abschleifen,neu lackieren usw.
Wenn der Vermieter mit dem jetzigen Zustand nicht zufrieden ist und eine Renovierung durch Firmen durchführt, wird es verdammt teuer.
Das geht in die Tausende.
Ich habe dir mal ein Urteil vom BGH zu dieser Problematik herausgesucht.
L.G.Karin

Raucherwohnung
Nach Ansicht des BGH (Urteil vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/05 – WuM 2006, Seite 513) verhält sich der Mieter vertragsgemäß, wenn er in der Wohnung raucht und es hierdurch zu Ablagerungen von Nikotin kommt. Ein Schadenersatzanspruch des Vermieters ist jedoch gegeben, wenn der Mieter in exzessiver Weise raucht und so die Verschlechterungen nicht mehr durch Schönheitsreparaturen beseitigt werden können (BGH, Urteil vom 5. März 2008 – VIII ZR 37/07).
 

Apri

Aktives Mitglied
Dank an euch alle.

Ich denke mal, wir haben es geschafft. Gestern war Abnahme und die Dame der Wohnungsgesellschaft sagte, sie wäre angenehm überrascht, sie hätte nicht damit gerechnet, dass wir das so schaffen würden. Dazu muss ich sagen, dass sie zwei Tage vorher eine Abnahme im Nachbarhaus gemacht hatte und dann mal eben rübergekommen war, sie wusste also, wie es ausgesehen hat. Da waren die Wände gerade grau gestrichen und der Mieter hatte sie noch gefragt, ob man das nicht einfach so lassen könnte, das sähe doch gut aus.

Drei Sachen hat sie bemängelt, aber das geht, nämlich die fehlende Starkstromabdeckung in der Küche (hab ich keine gefunden) und Klebereste auf dem Fensterrahmen (vom Vormieter, die gingen mit nichts ab), einen Riss in der Decke im Wohnzimmer (steht aber bei, dass der auch schon vorher war) und die Zargen der Zimmertüren (da haben die Männer beim Schrubben die Farbe mit abgeschrubbt und Nachstreichen ging zeitlich nicht mehr). Bei den Wänden steht nur, dass sie nur einmal gestrichen wären, aber das ist egal. Aber nirgends ist vermerkt, wer noch was machen muss.

Sie hat auch gesagt, dass die Kaution in etwa vier Wochen (bis auf einen Teil für die Nebenkostenabrechnung) ausgezahlt würde.
Also geh ich davon aus, dass wir es überstanden haben, und hoffe einfach, das nichts mehr kommt. Wir haben aber auch die letzte Nacht bis halb sechs morgens geschuftet, dann unter die Dusche und ab zur Arbeit. Ich bin nur froh, dass es sich gelohnt hat. Die Cousine meinte nämlich, deine Fenster sehen aus, als wenn keine Scheiben drin wären, aber das muss doch nicht so blitzen, darauf habe ich gesagt, doch, wenn alles blitzt und blinkt, übersieht sie vielleicht ein paar Sachen.

Und jetzt kann ich mich ruhig auf meinen Urlaub vorbereiten.
Liebe Grüße
Apri
 
D

Deichgräfin

Gast
Es ist anzunehmen,dass man mit dem Ergebnis eurer Arbeit zufrieden war.

Ansonsten hätte man sofort gesagt,dass die noch bestehenden Mängel behoben werden müssen und es wäre ein neuer Abnahmetermin vereinbart worden.
Oder man hätte darauf hingewiesen,dass die Kaution einbehalten wird
um die Mängel zu beheben.
Nichts davon ist passiert.
Ich kann mir vorstellen,dass ihr ganz schön geschuftet habt.
So mancher Mieter kann dankbar und froh sein,dass es noch Familien/Freunde gibt die sich die Nächte um die Ohren hauen um zu helfen.
Sogar daran denken,dass sauber blitzende Fensterscheiben ein besseres Allgemeinbild ergeben.;):cool:

Einen schönen Urlaub wünsche ich dir.:)

L.G.Karin
 

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