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Rechtswissenschaften 2 Fächer Bachelor

J

Jan Ebeling

Gast
Hallo zusammen.
Ich interessiere mich für ein Jura Studium, allerdings für den 2 Fächer Bachelor.
In diesem Zusammenhang ist mir allerdings aufgefallen, dass es hier keinen Bachelor of Laws gibt, sondern "nur" einen Bachelor of Arts.
Weiß hier jemand, ob es sich hierbei überhaupt um einen juristischen Abschluss handelt, mit dem ich z.b. in der Rechtsabteilung eines Unternehmens arbeiten kann?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
MfG Jan
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Möglicherweise stellt der Unterschied darauf ab, ob Jura als Hauptfach / einziges Fach (LL.B. ) oder als Nebenfach (B.A. ) Gegenstand der Ausbildung ist.
Klar sollte sein, dass die Ausbildung einen gewissen Zeitraum umfasst, in dem Prioritäten gesetzt werden.
Beginnt man beispielsweise bei einer Behörde seine Ausbildung, so wird der Fokus darauf liegen, die Funktion der Behörde zu vermitteln, bei der - auch - Jura vorkommt, aber eben nicht nur.
Ein derartige Ausbildung wäre für einen Volljuristen vermutlich nicht der richtige Weg, endet aber als Bachelor (of arts).

Sicherlich wird man als Beamter sodann in einer Rechtsabteilung arbeiten können, weil beispielsweise die Hinterziehung von Kraftfahrzeug Steuer durch die Staatsanwaltschaft der Behörde "Zoll" rückübertragen wird, sodass de Beamte des gehobenen Dienstes wie ein Staatsanwalt den Sachverhalt ergründet.

Ähnliches dürfte es in Unternehmen ablaufen.
Jedoch muss dies von Juristen im Staatsdienst ( Anwälte, Richter) bzw. Juristen, die vor Gericht vertretungsberechtigt sind, unterschieden werden, da diese neben einem ersten Staatsexamen ( einer Prüfung vor den Justizprüfungsämtern der Bundesländer) weitere Sachkunde nachweisen müssen, weil dies einer gewissen Qualitätssicherung dienen soll.

Meine Ansicht ergab sich aus https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsexamen, https://www.finanzfrage.net/g/frage...chaften-bachelor-of-laws-und-bachelor-of-arts und insbesondere aus dem RDG ( https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__1.html).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kommentar

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß, kannst du damit, also mit dem Bachelor of arts/law in einer solchen Abteilung arbeiten. Um Richter oder Anwalt zu werden, brauchst du den Master of Laws. Viel Erfolg :)
Nein, auch mit einem Master of laws kann man nicht Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Notar werden. Dafür braucht man ein Studium der Rechtswissenschaften mit 1. und 2. Staatsexamen.
 

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