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Rechtsschutzversicherung

Susi1980

Aktives Mitglied
Hallo,

ich habe eine Frage zu der Wartezeit von Rechtsschutz.

Ich habe nämlich gestern ein Brief der Versicherung bekommen.

Ich soll angeben, wann die Kündigung der Wohnung ausgesprochen wurde, wann die Übergabe der Wohnung war und wann der Vermieter gegen mich Forderungen gestellt hat.

Der Vermieter oder Hauswart hat sich bei mir noch nicht gemeldet.

Jetzt weiß ich nicht, wann die Wartezeit rum ist. Klar, drei Monate dauert die. Als die Wartezeit rum war, war die Übergabe und wie gesagt hab ich noch nix vom Vermieter gehört.

Ich war nur einmal beim Anwalt um was zu erfragen.

Weiß jetzt gerade nicht weiter....es ist ja im Moment noch kein Schaden. Ich weiß auch gar nicht, ob überhaupt was kommt.

Susi
 
G

Gelöscht 5176

Gast
will der anwalt dein beratungsgespräch eventuell über die versicherung abrechnen?

dann müsstest du die versicherung 3 monate ehe du zum anwalt gegangen bist abgeschlossen haben.

denke deshalb hat dich deine versicherung angeschrieben,oder?

lg gigi
 

Susi1980

Aktives Mitglied
hi gigi,

ja, hab gerade erfahren, das der Anwalt 140 € in Rechnung stellt.

Und die Versicherung fragt, wann der Schaden entstanden ist. Der Fall ist nur so, das bisher kein Schaden da ist. Weiß ja nicht, ob ich noch Probleme bekomme mit dem alten Vermieter bzw. Hauswart.

Aber da das eine Info war und ein Brief deswegen geschrieben wurde will das die Versicherung nicht zahlen. Die zahlen nur bei Schaden?????

Wozu hab ich dann diese Versicherung wenn ich nicht mal Infos beim Anwalt einholen kann?

Susi
 

Bro-Off

Mitglied
Die Versicherung zahlt im Rechtsstreitfall. Der Fall ist aber noch nicht eingetreten, also geht es wohl um eine Beratung durch den Anwalt, den einige Versicherungen bezahlen, andere nicht!

Wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, ist für den Versicherungsschutz der Zeitpunkt der Ursuche für den Streit ausschlaggebend, sprich über welchen Zeitraum deines Mietvertrages gestritten wird! Wenn die Versicherung zu diesem Zeitpunkt noch nicht 3 Monate bestand bzw. die Wartezeiten anderweitig entfallen sind, wird die Versicherung wahrscheinlich die Kosten nicht übernehmen!

Gruß
 

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